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Immobilie

KfW-Zuschuss 458: Heizungsförderung für Privatpersonen 

Joachim Merkl
Autor
Veröffentlicht am: 14.06.2024

Auf einen Blick

  • Der KfW-Zuschuss 458 fördert Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Heizungsanlagen in Wohngebäuden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
  • Privatpersonen können für den Austausch ineffizienter Heizungen gegen moderne, energieeffiziente Systeme Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, die ihre Heizungsanlagen modernisieren möchten.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Was ist der KfW-Zuschuss 458?
  2. Wer wird mit dem KfW-Zuschuss 458 gefördert? 
  3. Wie kann ich den Zuschuss zum Heizungstausch beantragen? 
  4. Mit welchen zusätzlichen Fördermaßnahmen kann ich den KfW-Heizungszuschuss 458 kombinieren? 

Drei von vier Heizungen werden bundesweit mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas betrieben. Um die Pläne für eine nachhaltige Klimawende zügig voranzubringen, gilt seit Anfang 2024 ein neues Gebäudeenergiegesetz mit zahlreichen Regelungen.  

Nahezu jeder Bundesbürger, der eine Öl- oder Gasheizung betreibt, sieht sich über kurz oder lang mit der „Sanierung“ seiner mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlage konfrontiert. Denn das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestimmt, dass neue Heizungen spätestens ab 2028 zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren müssen. Er wird sich folglich notgedrungen mit dem Thema „klimafreundliche“ Heizsysteme auseinandersetzen müssen. Sollten Sie sich bereits mit dem Gedanken tragen, Ihre konventionelle Öl- oder Gasheizung gegen ein mit erneuerbaren Energien betriebenes Heizsystem auszutauschen, können Sie von einer opulent ausgestatteten staatlichen Förderung profitieren.  

Mit einem besonderen Bonbon versüßt Ihnen der Bund den Heizungstausch, indem er bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten übernimmt. Diesen Zuschuss erhalten Sie zum Beispiel für den Einbau von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen und anderer innovativer Heizungssysteme auf der Basis erneuerbarer Energien.  

 

Was ist der KfW-Zuschuss 458?

Unter der Bezeichnung “BEG Heizungsförderung für Privatpersonen” (Zuschuss 458) bietet die KfW (Kreditanstalt für Wideraufbau) seit dem 27. Februar 2024 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bundesweit Sanierungzuschüsse für den Austausch bestehender Öl- und Gasheizungen gegen energieeffiziente Heizungssysteme an, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Zuschussförderung erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).  

►Wichtig: Es geht dabei ausschließlich um den Einbau neuer Heizungen! ◄  

Bestehende Heizungen können Sie weiter betreiben und defekte Heizungen reparieren. Ist die Reparatur einer Erdgas- oder Ölheizung nicht möglich, bietet Ihnen das neue Gesetz kulante Übergangslösungen und -fristen an. In ausgewiesenen Härtefällen können Eigentümer sogar von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien gänzlich befreit werden. 

 

Wer wird mit dem KfW-Zuschuss 458 gefördert? 

Die neue Heizungsförderung steht grundsätzlich allen Bundesbürgern offen. Sie können die neue Heizungsförderung beantragen, wenn Sie Privatperson und Eigentümer einer Wohnimmobilie sind. Das Förderverfahren findet gestaffelt für einzelnen Personengruppen zu folgenden Terminen statt: 

Seit Februar 2024 sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie 

  • Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses sind. 

Ab Ende Mai 2024 sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie 

  • Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit), 
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Bundesgebiet sind, für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. 

Ab August 2024 sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie 

  • Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern, 
  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften im Bundesgebiet sind, für Maßnahmen am Sondereigentum. 

Was wird durch die Heizungsförderung für Privatpersonen bezuschusst?  

Der Bund fördert über die staatseigene KfW die für den Wechsel auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien erforderlichen Investitionen durch Zuschüsse und Ergänzungskredite. Dabei sind die neuen Regelungen technologieoffen gestaltet. Wenn Sie auf Heizsysteme mit mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien umsteigen, stehen Ihnen mehrere pauschale Erfüllungsoptionen offen. 

Als Erfüllungsoption können Sie unter folgenden Einzelmaßnahmen wählen: 

  • Anschluss an ein Fern- oder Gebäudewärmenetz 
  • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung (z.B. Infrarotheizungen)  
  • Einbau einer Wärmepumpe (Wärmepumpe muss vorrangig betrieben werden und Mindestleistung erbringen)
  • Einbau einer Solarthermie-Hybridheizung (Kombination von solarthermischer Anlage und Heizkessel ist unter Voraussetzungen möglich) 
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie (Wärmebedarf des Gebäudes muss komplett abgedeckt sein)
  • Einbau einer Biomasseheizung (z.B. Holzheizung, Pelletheizung) 
  • Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (zur Wärmeversorgung muss mindestens zu 65 Prozent Biomasse verwendet werden – z.B. nachhaltiges Biomethan, biogenes Flüssiggas, grüner oder blauer Wasserstoff)
  • Einbau einer wasserstofffähigen Gasheizung (umrüstbar auf den Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff). 

Bereits durch die Nutzung einer dieser Optionen erfüllen Sie diese Fördervoraussetzung, ohne dass es zusätzlicher Nachweise bedarf.  

Der Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen für eine klimafreundliche Option. Allerdings ist Voraussetzung, dass das Wärmenetz zum Zeitpunkt des Anschlusses die geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine neue Heizung? 

Für selbstgenutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Investitionskosten bei 30.000 Euro. In einem Mehrfamilienhaus erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden richten sich die Grenzen für der förderfähigen Kosten nach der jeweiligen Quadratmeterzahl.  

Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 Prozent. Darüber hinaus können ein Effizienzbonus von fünf Prozent, ein Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 20 Prozent sowie ein Einkommensbonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt, beantragt werden. 

Die Boni sind kumulierbar, so dass die Grundförderung und die Boni kombiniert werden können. Insgesamt kann der KfW-Zuschuss 458 für den Heizungstausch bis zu 70 Prozent betragen. In diesem Falle liegt der Höchstbetrag der Förderung bei 21.000 Euro. Zusätzlich zur Grundförderung und den Bonus kann ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro beantragt werden. 

So setzt sich der KfW-Zuschuss 458 zusammen: 

1. Grundförderung 

Die Grundförderung für den Austausch einer alten, fossilen Heizung durch eine klimafreundliche Heizung auf Basis erneuerbarer Energien beträgt 30 Prozent der Investitionskosten – konkret gefördert werden Heizungen und Heizsystem, die auf erneuerbaren Energien basieren. Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien. 

2. Klimageschwindigkeits-Bonus

Wenn Sie Ihre alte Heizung bis Ende 2028 austauschen, steht ihnen zusätzlich als Anreiz für den frühzeitigen Wechsel ein Klimageschwindigkeits-Bonus (Speed-Bonus) von 20 Prozent zu. Ab 2029 verringert sich der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Von 2037 an entfällt der Bonus.

3. Einkommensbonus

Für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro gibt es außerdem einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten. 

4. Effizienzbonus 

Der Einbau von Wärmepumpen, die als Wärmequellen den Boden, Wasser oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, wird mit einem Effizienzbonus von fünf Prozent gefördert. Bei Biomasseheizungen mit einem bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert beträgt der Zuschuss pauschal 2.500 Euro.  

Heizungsföderung für Privatpersonen

 

Wie kann ich den Zuschuss zum Heizungstausch beantragen? 

Damit Sie einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen können, müssen Sie sich zunächst im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Bedingung für die Förderung ist grundsätzlich ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen, den Sie zusammen mit dem Förderantrag einreichen. Im Anschluss daran erhalten Sie eine automatisierte Nachricht, in der Ihnen die Förderung zugesagt wird. 

Ausnahmsweise und vorübergehend können Sie Ihren Förderantrag auch nachträglich in einem bestimmten Zeitfenster stellen. Für Vorhaben, die Sie bis Ende August 2024 beginnen werden, können Sie Ihren Antrag auf Förderung bis Ende November 2024 nachholen.  

Dies gilt grundsätzlich für alle Antragstellergruppen, so dass auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften, die bis zu diesem Stichtag bereits Maßnahmen durchführen wollen, die Förderung nachträglich beantragen können. Vorausgesetzt, sie sind für die Antragstellung bei der Bundesnetzagentur registriert.

Wann erhalte ich den Heizungszuschuss? 

Eine verbindliche Frist für die Auszahlung der Fördermittel ist im Gesetz nicht genannt. Außerdem gilt die Regel „solange der Vorrat reicht!“ Denn die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuschussförderung besteht daher nicht.  

„Nachdem wir Ihre Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft haben, zahlen wir den Zuschuss auf Ihr Konto aus. Dies erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats “, schreibt die KfW. 

Wie kann ich den Austausch meiner Heizung finanzieren? 

Die KfW-Zuschüsse nach dem GEG verfolgen primär den Zweck, die zuschussberechtigten Eigentümer finanziell zu entlasten. Trotz der staatlichen Zuschüsse wird jedoch nicht jeder Eigentümer wirtschaftlich in der Lage sein, den auf ihn entfallenden Eigenanteil problemlos stemmen zu können. Seit Ende Februar 2024 steht ein ergänzender KfW-Förderkredit 358 zur Verfügung. Das zinsgünstige Darlehen soll dabei helfen, die Finanzlücke zu schließen.  

Antragsberechtigt ist jeder, der seitens der KfW eine Zusage für den Heizungstausch beziehungsweise einen Zuwendungsbescheid für Energieeffizienzmaßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in den Händen hält. Das Darlehen kann sowohl bei der Hausbank als auch bei einem anderen beliebigen Kreditinstitut beantragt werden kann. 

Muss ich die Förderzuschüsse bei meiner Steuer angeben? 

Wenn Sie Zuschüsse im Rahmen der KfW-Förderung für den Heizungstausch erhalten haben, dann sind diese Mittel für Sie steuerfrei. Sie brauchen sie also nicht zu versteuern.  Dadurch lassen sich die Lohnkosten für Handwerkerleistungen auch nicht absetzen.

 

Mit welchen zusätzlichen Fördermaßnahmen kann ich den KfW-Heizungszuschuss 458 kombinieren? 

Neben Investitionskostenzuschüssen bietet die KfW nach wie vor zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschuss beispielsweise für Komplettsanierungen auf dem Niveau eines Effizienzhauses an. Für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen zusammen kann ein Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit zinsverbilligt abgerufen werden (KfW-Kredit 261). In den Genuss einer Kreditzusage kommen private Selbstnutzer von Wohngebäuden mit einem jährlichen Bruttomaximaleinkommen von 90.000 Euro. 

Zusätzlich zur Förderung des Heizungstauschs können Sie Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen zum Beispiel die Wärmedämmung des Gebäudes, zur Anlage und Heizungstechnik sowie Heizungsoptimierung (KfW 358, 359).

Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen können Sie miteinander verbinden. Mit maximal 90.000 Euro pro Kalenderjahr beteiligt sich der Bund an den Vorhaben, wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt. 

Erhöhte Föderung für den Heizungstausch.
Seit über drei Jahrzehnten arbeitet Joachim Merkl als Wirtschaftsjournalist. Im Fokus seiner schreibenden Tätigkeit stehen die Bereiche Finanzen, Steuern und Recht. Bevor er seine journalistische Karriere in der Redaktion des Wirtschaftsmagazins „Capital“ begann, sammelte er essenzielle Erfahrungen im Geld- und Vermögensmanagement bei der „Union Investment“. Weitere berufliche Stationen des gelernten Juristen waren die Gründungsredaktion von „Finanztest“ sowie die Chefredaktion des Wirtschaftsmagazins „DM/DMEURO“. Als Autor verfasste er zahlreiche Ratgeber zu Verbraucherthemen. Parallel zu seiner Arbeit als Journalist und Autor war er als Rechtsanwalt aktiv.

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