

- Basiszins: 1,25%
- Aktionszins: 2,75% - gültig bis 13.09.2025


- Basiszins: 1,75%
- Aktionszins: 2,70% - gültig bis 30.06.2025


- Basiszins: 0,00%
- Aktionszins: 2,60% - gültig bis 30.09.2025
Wir haben uns bei der Bank einige Stellungnahmen zur Zukunft der Genossenschaftsanteile eingeholt. An unserer grundsätzlichen Einschätzung hat sich nichts geändert. Wir kennen jetzt aber mehr Details zu den Plänen und haben daher mehrere Formulierungen angepasst.
Eine Rettung rückt offenbar näher: Die angeschlagene Raiffeisenbank im Hochtaunus muss von anderen Genossenschaftsbanken gestützt werden. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf einen Sprecher der Bank. Demnach braucht die Bank die Hilfe der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR). Die Sicherungseinrichtung schützt Kundeneinlagen – aber auch die Bank selbst.
Fehlbetrag noch offen: Mit welchem Betrag die anderen Genossenschaftsbanken das angeschlagene Institut stützen müssen, ist noch offen. Der Wertberichtigungsbedarf liege laut "Handelsblatt" im mittleren dreistelligen Millionenbereich. Wie hoch der Risikoschirm für die Bank ausfallen muss, ist aber unklar.
Erst stützen, dann fusionieren: Nachdem die Bank gestützt wurde, soll sie mit der größeren Volksbank Mittelhessen fusioniert werden. Darüber wollen die Vertreter beider Banken im Spätsommer entscheiden. Die Fusion soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 stattfinden. Die Vertreter der Raiffeisenbank im Hochtaunus hätten jetzt ihre Unterstützung für die Fusion erklärt, heißt es in einer Mitteilung der Bank.
Es gibt neue Entwicklungen, die aber nichts an unserer grundsätzlichen Einschätzung geändert und damit auch zu keinen inhaltlichen Änderungen am Beitrag geführt haben. Ein Überblick:
Womöglich tiefrote Zahlen für 2024: Der Jahresabschluss der Raiffeisenbank im Hochtaunus steht weiterhin (bereits ungewöhnlich lange) aus. Glaubhaften Gerüchten zufolge sind erste Zahlen aber bereits bekannt. Demzufolge enthält der Jahresabschluss Abschreibungen von über 300 Millionen Euro. Das berichtete zuerst das Branchen-Medium Finanzbusiness.
Zur Einordnung: 2023 musste die Bank bereits 36 Millionen abschreiben, konnte dank eines gestiegenen Zinsüberschusses von 62 Millionen aber noch einen Jahresüberschuss von 6,5 Millionen ausweisen. So eine Entwicklung dürfte letztes Jahr eher nicht eingetreten sein und schon größenmäßig kaum ausreichen, um derartige Abschreibungen zu kompensieren. Bewahrheiten sich diese Aussagen, sollte die Bank also tiefrote Zahlen vorlegen. Es wirkt nachvollziehbar, warum das Geldhaus mit der Lage allein überfordert ist und den Institutsschutz der Genossenschaftsbanken braucht.
Wechsel in der Chefetage: Achim Brunner, Vorstandschef der Raiffeisenbank, hat sein Amt niedergelegt. Neu in den Vorstand rückt Frank Klomfaß, bisheriger Bereichsleiter Kreditmanagement von der Volksbank Mittelhessen. Das Handelsblatt verwies darauf, dass er bereits "in strategische Entscheidungen und das Risikocontrolling der Bank (gemeint ist die Volksbank Mittelhessen, Anm. d. Red.) eingebunden" war, also entsprechende Erfahrung fürs Risiko-Management mitbringt.
Statements der Volksbank Mittelhessen: Lars Witteck, Vorstandssprecher der Volksbank Mittelhessen, hat sich gegenüber der Gießener Allgemeinen zur möglichen Zukunft der Raiffeisenbank im Hochtaunus geäußert. Demzufolge steht nicht zur Debatte, die Raiffeisenbank komplett neu aufzustellen. Ein stärkerer regionaler Bezug werde aber gewünscht. Die Marke Meine Bank sei eine "moderne und konkurrenzfähige" Plattform. Allerdings könnte die Raiffeisenbank wieder Filialen in der Region bekommen.
Wir haben uns über die rechtlichen Möglichkeiten bei gescheiterten Crowdfunding-Projekten informiert, unsere Einschätzung entsprechend angepasst und verweisen auf einen neuen Beitrag zum Thema.
Es erscheint uns mittlerweile sehr wahrscheinlich, dass sich die Bank in einer Schieflage befindet und die Institutssicherung einspringen muss.
Die Raiffeisenbank im Hochtaunus und die Volksbank Mittelhessen haben jetzt Fusionsgespräche offiziell bestätigt. Einer endgültigen Entscheidung müssen die diesjährigen Vertreterversammlungen der Banken zustimmen.
Bei einem Crowdfunding-Projekt der Bank ist es offenbar zum Zahlungsverzug gekommen.
Wir haben unsere Einschätzungen daher aktualisiert und eine weitere Leserfrage zur "nachrangigen Einlage" unten im Beitrag ergänzt.
Schon wieder hat sich eine deutsche Genossenschaftsbank wohl verspekuliert. Dass es diesmal ausgerechnet die Raiffeisenbank im Hochtaunus (Meine Bank) betrifft, finden wir bei biallo.de besonders bedauerlich. Schließlich hatten wir die Produkte immer wieder aufgrund ihrer guten Konditionen empfohlen.
Gerade deshalb möchten wir Sie zum Thema auf dem Laufenden halten und Sie mit allen nötigen Informationen versorgen. Wir aktualisieren diesen Beitrag regelmäßig und passen unsere Einschätzungen an den aktuellen Kenntnisstand an.
Die Raiffeisenbank im Hochtaunus muss wohl die Hilfe der Sicherungseinrichtung der Volks- und Raiffeisenbanken in Anspruch nehmen. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf einen Sprecher der Bank. Die Bank hat sich bei der Vergabe von gewerblichen Immobilienkrediten übernommen. Sie soll einen Wertberichtigungsbedarf im mittleren dreistelligen Millionenbereich haben. In welchem Umfang die anderen Genossenschaftsbanken Geld für einen Schutzschirm bereitstellen müssen, ist aber noch unklar.
2023 hatte die Raiffeisenbank bereits ein deutlich negatives Bewertungsergebnis ausgewiesen. Das konnte aber größtenteils durch das gestiegene Zinsergebnis kompensiert werden. Bei der Vorstellung des Jahresberichts für 2024 war die Bank noch optimistisch und hatte sogar ihre Dividende erhöht. Offenbar hat sich die Lage seither erheblich verschlechtert.
Nun dürfte die Bank zunächst von der Sicherungseinrichtung gestützt werden. Anschließend dürfte eine Fusion mit der deutlich größeren Volksbank Mittelhessen erfolgen. Darüber sollen die Vertreter der beiden Banken im Spätsommer entscheiden. Die Vertreter der Raiffeisenbank im Hochtaunus haben Unterstützung für die Fusion signalisiert. Das teilte die Bank jetzt mit. Dies sei "ein wichtiger Schritt in Richtung Fusion", heißt es in der Mitteilung.
Bei den Genossenschaftsbanken gibt es derzeit ungewöhnlich viele Sanierungsfälle und Schlagzeilen. Sparerinnen und Sparer müssen sich davon grundsätzlich nicht beunruhigen lassen. Denn erstens haben die Genossenschaftsbanken auch 2024 mit insgesamt steigenden Gewinnen überzeugt. Zweitens sind dort angelegte Gelder praktisch in unbegrenzter Höhe über die Institutssicherung geschützt.
Bedauerlich sind die Vorfälle, weil die deutschen Genossenschaftsbanken – wie sonst vielleicht nur noch die Sparkassen – für finanzielle Sicherheit und solides Wirtschaften stehen. Über sie haben Bankkunden nicht nur einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Sie ermöglichen ihren Mitgliedern auch Teilhabe und Mitbestimmung im Finanzwesen.
Immerhin hat der BVR mittlerweile eine Weiterentwicklung der Institutssicherung angekündigt, der die angeschlossenen Banken stärker in die Pflicht nimmt und eine frühere Reaktion bei Problemen ermöglichen soll.
Bei biallo.de haben wir uns intensiv mit den Konditionen der Raiffeisenbank im Hochtaunus auseinandergesetzt und diese für gut befunden. Immer wieder haben wir ihre Produkte auf unserer Website auch aktiv beworben. Bislang hat sich an unserer Einschätzung nichts geändert. Die Konditionen der Bank sind nach wie vor gut und Einlagen auf Sparkonten können aufgrund der Kombination aus gesetzlicher Einlagensicherung und Institutsschutz als sicher gelten.
Falls Sie Kunde der Bank geworden sind, womöglich auch aufgrund unserer Einschätzung, möchten wir Sie jetzt bestmöglich über die aktuelle Lage informieren und Sie bei wichtigen Entscheidungen unterstützen.
Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren. Die Einlagen auf Sparkonten sind über die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde geschützt und die Bank selbst ist an die Institutssicherung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Dieses System hat bisher jede mögliche Pleite einer Mitgliedsbank verhindert und auch dafür gesorgt, dass noch nie ein Anleger deswegen Geld verloren hat, wie der BVR regelmäßig betont.
Es ist außerdem gut möglich, dass sich für Kunden der Raiffeisenbank selbst im Falle einer Fusion zunächst rein gar nichts ändert. Die Marke "Meine Bank" könnte bestehen bleiben und vorhandene Verträge einfach weitergeführt werden. So lief es beispielsweise bei der Fusion der Volksbank Mittelhessen mit der Volksbank Feldatal ab. Für deren "Kunden und Beschäftigte ändert sich durch die Fusion nichts", hieß es dazu bei der Volksbank Mittelhessen im Dezember 2024. Genauso liefen die Fusionen mit der Volksbank Schupbach und dem VR-Bankverein Bad HersfeldRotenburg ab.
Je nachdem, welche Produkte Sie bei der Bank nutzen, könnten die folgenden Tipps Ihnen bei der künftigen Entscheidungsfindung helfen.
Im Falle einer Fusion sollten Sie die Vertragsbedingungen der neuen Bank genau prüfen. Das gilt besonders für Girokonten. Denn falls Sie das Konto tatsächlich wechseln möchten, sollten Sie dafür genügend Zeit einplanen. So stellen Sie sicher, dass alle Zahlungspartner wirklich die neue Bankverbindung nutzen, bevor Sie das alte Konto kündigen.
Beim Tagesgeld können Sie spontaner entscheiden. Aktuell sind die Konditionen durchaus noch attraktiv – auch für Tagesgeld-Bestandskunden. Es gilt also, was beim Tagesgeldkonto immer gilt: Falls die Zinsen spürbar sinken, können Sie Ihr Geld recht schnell und einfach abziehen. Eine formale Kündigung können Sie eventuell später nachholen.
Beim Festgeld ist zu erwarten, dass das Konto zum vereinbarten Zins und der vereinbarten Laufzeit auch bei einer Fusion einfach weiterläuft. Falls sich Änderungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, wäre ein Sonderkündigungsrecht denkbar. Allerdings müssen Sparer hier die Entwicklung abwarten. Die Verbraucherzentrale Hessen wollte sich auf eine Anfrage von biallo.de zum Thema bislang bisher nicht äußern. In der Regel ist eine vorzeitige Kündigung beim Festgeld nicht zu empfehlen, da sie mit hohen Kosten einhergehen kann.
Die in Genossenschaftsanteile investierten Beträge können als sicher gelten, auch wenn die Bank den Institutsschutz der Genossenschaftsbanken in Anspruch nehmen muss. Es besteht also kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Wir raten Mitgliedern aber, Ihre Rechte auf Mitsprache und Auskunft wahrzunehmen.
Wer sich von seinen Geschäftsanteilen trennen möchte, kann den nächsten Termin zum Ausstieg zu nutzen, wenn die Kündigung bis 31.6.2025 eingeht. Es gilt nämlich eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr. Wirksam wird die Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres, das am 31.12.2025 endet. Die Auszahlung soll dann kurz nach der darauffolgenden Vertreterversammlung der neu fusionierten Bank erfolgen, voraussichtlich im April 2026.
Bei der Fusion mit der Volksbank Mittelhessen sollen Anlagebeträge oberhalb von 2.500 Euro aber ohnehin ausgezahlt werden. Kleinere Anteile können in Volksbank-Anteile umgewandelt werden, wenn die neue Bank Sie als Mitglied akzeptiert und Sie nicht widersprechen.
Die Regelung hierfür findet sich in Paragraf 90 des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Antworten auf Detailfragen zu Kündigung und Umwandlung von Anteilen finden in den Stellungnahmen der Bank auf biallo.de.
Immerhin: Die Dividende der Volksbank Mittelhessen liegt seit vielen Jahren stabil bei 5,50 Prozent.
Die Schieflage der Bank sollte keine wesentlichen Konsequenzen für die bereits finanzierten Projekte haben. Ob die Darlehen zurückgezahlt werden, hängt nicht von der Situation der Bank, sondern von der finanziellen Lage der Projektierer ab, Dank der Zuschriften unserer Leser wissen wir, dass es bei mindestens einem Funding (Bahnstraße in Willich) zum Zahlungsverzug gekommen ist.
Anleger, die von solchen Problemen betroffen sind, müssen schlimmstenfalls mit einem Totalverlust des investierten Geldes rechnen. Wie die rechtliche Lage aussieht und was betroffene Anleger tun können, lesen Sie im Beitrag "Genocrowd-Projekte im Zahlungsverzug: Das können Sie tun".
Aus unserer Sicht spricht aktuell wenig dagegen, das Tagesgeldkonto der Bank noch zu nutzen und gegebenenfalls auch neu zu eröffnen. Schließlich gilt hier neben der Institutssicherung auch die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro je Bank und Kunde. Außerdem können Sie Ihr Geld im Zweifelsfall schnell abziehen. Wir raten aber dazu, die Zinsentwicklung und auch die weitere Entwicklung der Bank genau im Auge zu behalten.
Die Volksbank Mittelhessen hat bereits viel Erfahrung mit der Integration kleinerer Institute. Aktuell werden bereits die Volksbank Schupbach und die Volksbank Feldatal integriert. Der VR-Bankverein Bad Hersfeld-Rotenburg wurde erst kürzlich integriert.
Damit die Fusion mit der Raiffeisenbank im Hochtaunus mit der Volksbank Mittelhessen beschlossen werden kann, braucht es die Zustimmung der Vertreterversammlungen beider Banken. Laut Mitteilung beider Banken wäre dies im Spätsommer zu erwarten.
Am Ende erfolgt die Eintragung der Fusion. Erfolgen soll sie rückwirkend zum 1. Januar 2025.
Die Vertreterversammlung findet voraussichtlich im Spätsommer 2025 statt. Für die meisten Mitglieder, die Ihre Rechte auf Mitbestimmung ausüben möchten, ist aber vor allem die nächste Vertreterwahl entscheidend. Hier können nämlich alle Mitglieder darüber entscheiden, wer an der Vertretersammlung überhaupt teilnimmt. Die Vertreterwahl findet laut Satzung alle vier Jahre statt, letztmalig 2022. Der nächste Termin wäre also erst 2026. Um Einfluss auf die diesjährige Vertreterversammlung auszuüben, bleibt den meisten Mitgliedern daher vor allem, sich an die bereits gewählten Vertreter oder direkt an die Bank zu wenden.
Genossenschaftsanteile unterliegen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung. Anleger können aber darauf vertrauen, dass die Institutssicherung greift. Diese schützt die Bank als Ganzes und damit auch die Genossenschaftsanteile zum Nennwert.
Über die Dividende wird jedes Jahr auf der Vertreterversammlung entschieden. Vorgeschlagen wird sie von der Bank bereits im Vorhinein bei der Bekanntgabe der Geschäftszahlen. Die Dividende ist abhängig vom Gewinn, den die Bank im Vorjahr erwirtschaftet hat. Da sich die Bank offensichtlich in einer Schieflage befindet, erscheint eine Dividende für 2024 ausgeschlossen.
Die Bank wirbt nach wie vor mit einem außerordentlich hohen Zins für ihre "nachrangige Einlage". Dabei handelt es sich praktisch um einen Sparbrief mit Nachrangabrede.
Als Anleger sollten Sie wissen, dass die Anlage im Falle einer Insolvenz nicht geschützt wäre, weil sie nicht der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegt. Anleger müssen sich also zu 100 Prozent auf die Institutssicherung des BVR verlassen.
Ob der hohe Zins dieses Risiko aufwiegt, ist eine Frage der persönlichen Abwägung.
Dann schreiben Sie uns gerne an redaktion@biallo.de. Wir werden uns bemühen, Fragen zeitnah zu beantworten. Außerdem wollen wir weitere Themen und Aspekte in diesen Beitrag aufnehmen und allen Lesern zur Verfügung stellen.