





Aufschieben geht bald nicht mehr: In diesen Tagen und Wochen ist mal wieder Zeit für die Steuererklärung. Wer die Formulare für das Jahr 2024 selbst ausfüllt, muss erstmals wieder schneller fertig werden: Abgabedatum ist der 31. Juli, die in der Corona-Pandemie verlängerten Abgabefristen gelten nicht mehr. Nur wer sich durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, kann sich mit der Steuererklärung bis zum 30. April 2026 Zeit lassen.
Nicht wenige Steuerzahler werden allerdings auch in ihre neue Erklärung falsche, unvollständige oder bewusst fehlerhafte Angaben hineinschmuggeln, um ein paar Hundert oder vielleicht auch einige Tausend Euro Steuern im Jahr zu sparen – frei nach dem Motto: Wird schon nicht auffallen. Solche kleinen oder großen Steuerbetrügereien mögen eine Weile durchgehen. Wer aber vermutet, ihm wird keiner auf die Schliche kommen, unterliegt womöglich einem fatalen Irrtum. Die Steuerverwaltung und ihre Finanzbeamten und Finanzbeamtinnen könnten Steuerhinterzieher über viele Wege enttarnen. Biallo.de stellt Ihnen zehn Möglichkeiten vor, die dafür sprechen, lieber ehrlich zu sein.
Alle reden von künstlicher Intelligenz. In den Finanzämtern wird seit Jahren bereits damit gearbeitet. Am Anfang sortiert ein elektronisches System schon mal vor: Die Einkommensteuer-Erklärungen werden "gestreamt", sie durchlaufen ein sogenanntes Risikomanagementsystem. Danach werden für ungefähr 20 Prozent der Erklärungen die Steuerbescheide mittlerweile automatisch erstellt, ohne dass ein Bearbeiter im Spiel ist.
Bei den übrigen Erklärungen steht die Ampel auf Rot. Hier schauen die Finanzbeamten noch einmal drauf und gehen, wie vom System vorgegeben, bestimmten Prüfhinweisen nach, etwa zu den Angaben zum häuslichen Arbeitszimmer oder zur doppelten Haushaltsführung. Der Berliner Steuerberater Oliver Hagen warnt davor, die Software und die Finanzbeamten "für dumm zu verkaufen". Die Ämter seien zwar unterbesetzt, die Staatsdiener hätten für die einzelnen Steuererklärungen nur sehr wenig Zeit. "Wer aber unplausible Beträge in die Erklärung hereinschreibt, macht erst auf sich aufmerksam", sagt Hagen. Dabei hilft das Risikosystem. "Finanzbeamte sehen, wenn etwa bei der Zahl der Fahrten zum Arbeitsplatz keine Urlaubstage berücksichtigt sind. Oder wenn ein Steuerzahler, der nie einen Cent gespendet hat, auf einmal ohne Belege hohe Spenden angibt." Unplausible Angaben, sagt der Steuerberater, erregten erst die Aufmerksamkeit der Finanzbehörden. Hagen weiß, wovon er redet. Er war selbst zehn Jahre lang Finanzbeamter.
Wer sich der Steuerhinterziehung schuldig macht, dem droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe. Geldstrafen sieht das Gesetz (§ 370 Abgabenordnung) bei minder schweren Fällen vor. Die Strafe richtet sich dabei nach dem Hinterziehungsbetrag – und den persönlichen Verhältnissen des Täters. In schweren Fällen droht Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren, in besonders gravierenden Fällen sogar von bis zu zehn Jahren. Besonders schwer ist ein Fall dann, wenn ein Täter mehrfach Steuern hinterzieht oder es um sehr hohe Beträge geht. Zu den Strafen hinzu kommen in der Regel noch erhebliche Nachzahlungen von Steuern, Zinsen und Strafzuschlägen.
Wer angestellt ist und deshalb Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt, ist für sein Finanzamt ein gläserner Mensch. Was an Sozialbeiträgen vom Gehalt abgezogen wird, wird automatisch den Finanzbehörden elektronisch übermittelt. "Überhöhte Angaben oder vermeintliche Tippfehler, die die Steuerlast über Vorsorgeaufwendungen mindern sollen, fallen deshalb sofort auf", sagt Steuerberater Hagen. Auch über sogenannte Lohnersatzleistungen, wie Elterngeld, Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld, weiß das Finanzamt bescheid. Solche Leistungen sind zwar an sich steuerfrei. Durch sie wird aber der Steuersatz auf das Arbeitseinkommen erhöht, und das kann dazu führen, dass das Finanzamt einen Steuernachschlag fordert. Fachleute sprechen vom "Progressionsvorbehalt". Wer solche Lohnersatzleistungen bezogen hat, muss zwingend eine Steuererklärung abgeben. Fehlen die Steuererklärungen, werden sie angemahnt, den Steuerpflichtigen droht ein Verspätungszuschlag.
Auch bei ihren Renten sollten Steuerpflichtige in den Steuerformularen nichts Falsches angeben. Egal ob es um die gesetzliche Rente geht, um die Riester-Rente oder Auszahlungen aus berufsständischen Versorgungswerken oder privaten Rentenversicherungen – im Finanzamt ist bekannt, wie viel Geld aufs Konto fließt. Auch hier werden die Daten elektronisch übermittelt.
Auch wenn die Ressourcen der Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer beschränkt sind – treffen kann es irgendwann jeden Betrieb. Und dann kann das passieren: Eine Betriebsprüferin checkt die Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens. Dabei fällt ihr auf, dass ein Angestellter sich auf selbständiger Basis etwas dazuverdient und von diesem Unternehmen Honorare überwiesen bekommen hat. Die Prüferin schickt deshalb dem zuständigen Finanzamt eine Kontrollmitteilung. Diese können nun prüfen, ob der Zahlungsempfänger wirklich alle Einnahmen in seiner Steuererklärung angegeben hat. "Wer durch eine Kontrollmitteilung bei der Verkürzung von Einnahmen erwischt wird, sollte sich darauf einstellen, dass dann im Finanzamt auch die anderen Angaben sehr genau angeschaut werden", warnt Steuerberater Hagen.
In Deutschland gilt das Bankgeheimnis, aber nicht gegenüber dem Fiskus. Die Steuerbehörden haben das Recht, Kontodaten genauer anzuschauen. "Möglich ist das aber nur, wenn es dafür einen begründeten Anlass gibt", sagt Hagen. Haben die Finanzbeamten zum Beispiel einen Hinweis bekommen oder sind ihnen in der Steuererklärung gravierende Unstimmigkeiten aufgefallen, können sie über das Bundeszentralamt für Steuern eine Kontoabfrage einleiten. So erfahren sie zunächst, bei welchen Kreditinstituten eine Person Konten oder Depots unterhält. Dabei werden noch keine Informationen über den Kontostand oder die Kontobewegungen an das Finanzamt übermittelt. "Im zweiten Schritt können die Beamten jedoch den Kontostand erfragen. Stimmt dieser nicht mit den Angaben des Steuerpflichtigen in seiner Erklärung überein, dürfte es zu weiteren Nachfragen kommen", sagt Hagen.
Ausländische Geldinstitute in anderen Ländern müssen die Kontendaten ihrer deutschen Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern einmal im Jahr zum 31. Juli elektronisch melden. Das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen macht’s möglich. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums machen bei diesem Austausch bereits mehr als 100 Staaten mit, von A wie Albanien bis Z wie Zypern. Steuer-CDs mit Informationen über Schwarzgeld-Konten, die Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen (NRW) bereits aufgekauft haben, können die Datensammlung weiter vervollständigen. Die Finanzbehörden können außerdem ein sogenanntes Sammelauskunftsersuchen an ein Unternehmen stellen. So hat zum Beispiel NRW unter anderem von der Kryptobörse Bitcoin.de die Daten der Transaktionen von tausenden Bitcoin-Anlegern bekommen. Nun wird geprüft, ob sie ihre Gewinne aus den Krypto-Geschäften ordentlich versteuert haben.
Auch Notare sind keine Geheimnisträger ohne Ausnahme. Sie sind verpflichtet, den Finanzämtern mitzuteilen, wer eine Immobilie gekauft oder verkauft hat – allein schon deshalb, weil auf solche Geschäfte Einkommen- und Erbschaftsteuer anfallen kann, und die Grunderwerbsteuer ist für die Käufer ohnehin fällig. Daher landen alle Grundstücksverträge automatisch beim Finanzamt.
Mit dem Tod eines Kontoinhabers ist es ebenfalls vorbei mit dem Bankgeheimnis. "Die Banken müssen dann den Kontostand des Verstorbenen dem Finanzamt mitteilen", sagt Steuerberater Hagen. Und das kann für die Erben teure Folgen haben, etwa wenn der Kontoinhaber Rentner war, aber mehrere Jahre keine Steuererklärungen abgegeben hat, obwohl er dazu verpflichtet war. Oder wenn plötzlich unversteuertes Geld im Ausland auftaucht. "Die Erben werden dann zwar nicht strafrechtlich anstelle des verstorbenen Erblassers verfolgt. Die Strafe vererbt sich nicht", sagt Hagen. Sie seien jedoch verpflichtet, reinen Tisch zu machen und Steuerschulden nachzuzahlen. "Versuchen aber die Erben, einen Steuerbetrug des Erblassers zu vertuschen, machen sie sich selbst strafbar", warnt der Steuerberater.
Viele Menschen vermieten mithilfe von Online-Vermietungsplattformen Zimmer, ein Haus oder eine Wohnung vorübergehend, oft als Ferienwohnung. Werden dann Mieteinnahmen beim Finanzamt nicht angegeben, kann das zu einem kostspieligen Problem werden. Die Hamburger Steuerfahndung erhielt zum Beispiel von der weltweit größten Vermietungsplattform Airbnb Daten von mehreren zehntausend Vermietern. Diese wurden an die Steuerverwaltungen der Bundesländer weitergeleitet, die die Daten geprüft und mittlerweile gegen den einen oder den anderen Vermieter Steuerverfahren eingeleitet haben dürften. Ohnehin sind digitale Plattformen, also auch Airbnb, seit Anfang 2023 verpflichtet, persönliche Angaben und Umsätze ihrer Nutzerinnen und Nutzer den Finanzbehörden zu übermitteln.
Am Anfang mag die Liebe groß sein, am Ende kann es trotzdem einen Rosenkrieg geben. Und dann kann es schon mal passieren, dass die verschmähte Gattin den treulosen Ex-Ehemann beim Finanzamt anzeigt – oder umgekehrt. "Wie das Finanzamt dann reagiert, hängt auch davon ab, wie detailliert die Anzeige ist" sagt Steuerberater Hagen: "Ob sie etwa anonym erstattet ist – und wie glaubwürdig der Anzeigenerstatter erscheint."