





Auf einen Blick
Der Bundesrat hat dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Damit wurden von der Bundesregierung einige Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Unter anderem wird der Sparerpauschbetrag erheblich erhöht. Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages müssen Sie für Ihre Kapitalerträge keine 25 Prozent Abgeltungssteuer und keinen Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer bezahlen. Erst wenn Ihre Kapitalerträge über der Pauschale liegen, sind die Beträge zu versteuern. Mit einem sogenannten Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank oder Sparkasse können Sie verhindern, dass von Ihren Kapitalerträgen wie den Zinsen automatisch Steuern an das Finanzamt abgeführt werden.
In diesem Artikel erfahren Sie, ob Sie Ihren Freistellungsauftrag bei der Bank oder Sparkasse jetzt anpassen müssen und in welcher Höhe Sie zukünftig Zinsen steuerfrei einstreichen können. Außerdem erklären wir, ob bestehende Freistellungsaufträge von den Banken automatisch erhöht werden.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wird der Sparerpauschbetrag für Alleinstehende von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Ehegatten oder Lebenspartner können gemeinsam sogar 2.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei bekommen, statt bisher 1.602 Euro. Das ist immerhin eine Erhöhung des Steuerfreibetrages von knapp 25 Prozent.
Als Kapitalerträge gelten nicht nur Zinsen, sondern alle Erträge aus Kapitalvermögen und Wertpapieren. Dazu zählen auch Gewinne aus Kapitalanlagen oder Termingeschäften sowie der Erhalt von Dividenden.
Grundsätzlich ist es nicht nötig, dass Sie bereits erteilte Freistellungsaufträge bei Ihrer Bank anpassen müssen. Bereits erteilte Freistellungsaufträge werden automatisch um knapp 24,844 Prozent erhöht. Wenn Sie also bisher Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag über den gesamten Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro erteilt hatten, wird dieser ab 1. Januar 2023 automatisch auf 1.000 Euro erhöht. Haben Sie Ihren Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken aufgeteilt, so wird der jeweilige Betrag um 24,844 Prozent erhöht.
Aufgrund des höheren Freibetrags ist es jedoch empfehlenswert zu prüfen, ob die Aufteilung noch sinnvoll ist. Möglicherweise bietet es sich an, den Sparerpauschbetrag anders aufzuteilen, weil Sie Ihr Geld etwa bei verschiedenen Banken als Tagesgeld oder Festgeld angelegt haben. Sind Sie mit der automatischen Erhöhung des Freistellungsauftrages durch die Bank nicht einverstanden, müssen Sie in jedem Fall aktiv werden und diesen manuell anpassen. Bei den meisten Geldhäusern können Sie die Höhe des Freistellungsauftrages über das Onlinebanking ändern.
Als Geringverdiener oder wenn Sie über gar kein Einkommen verfügen, können Sie mit der sogenannten NV-Bescheinigung noch deutlich mehr Zinsen und Dividendenerträge steuerfrei bekommen. Das trifft häufig auf Minderjährige zu, die selbst über kein Einkommen verfügen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen Sie beim Finanzamt.
Ausgestellt wird die NV-Bescheinigung, wenn die Einkünfte im Kalenderjahr 2022 absehbar unter dem steuerlichen Grundfreibetrag für 2022 von 10.347 für Ledige und 20.694 Euro für Verheiratete bleiben. Mit dieser Bescheinigung, die Sie der Bank vorlegen, haben Sie die folgenden drei Jahre Ruhe vor dem Fiskus, müssen keine Steuererklärung abgeben und kassieren Kapitalerträge ohne Steuerabzüge.
Sehen Sie sich auch unseren ausführlichen Ratgeber zum Freistellungsauftrag an. Als Niedrigverdiener zahlen Sie möglicherweise einen geringeren Steuersatz als die pauschalen 25 Prozent Abgeltungssteuer. In diesem Fall lohnt es sich, wenn Sie im Rahmen der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen. Dadurch müssen Sie auch für die Kapitalerträge nur den geringeren persönlichen Steuersatz und nicht die pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent bezahlen.