Das erwartet Sie in diesem Artikel
Die Zeit der Transaktionsnummern (TAN) zum Freischalten von Überweisungsaufträgen scheint gezählt. Nicht nur beim kontaktlosen Bezahlen per Girocard oder Smartphone wird Geld ohne zusätzliche Sicherheitsschranke von einem Konto zum anderen transferiert, auch beim Hin- und Herschieben von Beträgen zwischen Konten ein und desselben Bankkunden verzichten viele Banken inzwischen auf die Eingabe von Transaktionsnummern.
Nachdem die Vereinfachung zunächst für Transaktionen zwischen Girokonten und Tagesgeldkonten beziehungsweise Festgeldkonten gedacht war, ist das TAN-lose Überweisen heute vielfach auch mit dem Verrechnungskonto für das Wertpapierdepot oder dem Kreditkartenkonto möglich.
Lesen Sie auch: Das sind die besten Banking-Apps
Banken öffnen sich für Fremdanbieter
Bei Überweisungen zwischen Konten bei verschiedenen Banken kamen Kunden bislang um die Eingabe der TAN-Nummer nicht herum. Die Sicherheitsbedenken der Banken waren wohl zu groß. Doch die Verschlüsselungstechniken werden ausgefeilter und sicherer. Und so starten die Geldhäuser erste Versuchsballons. Als Einstieg in den TAN-losen Zahlungsverkehr verzichten einige jetzt auf die Eingabe der Sicherheitsnummer, wenn die Überweisung zur Fremdbank den Betrag von 30 Euro nicht übersteigt.
Lesen Sie auch: Wo gibt es noch ein kostenloses Girokonto?
Bei den Volks- und Raiffeisenbanken ist das Verfahren inzwischen weit verbreitet, zum Beispiel bei den VR-Banken Bayern Mitte, Fürth / Neustadt und Oberland. Auch die Volksbank Berlin und die Direktbank Comdirect werben mit dem neuen Service.
Um die Kunden vom TAN-freien Verfahren zu überzeugen, geben die Geldhäuser weitreichende Sicherheitsversprechen. Bei Comdirect heißt es dazu: "Entstehen Ihnen beim Online-Banking Schäden durch unrechtmäßige Transaktionen, dann ersetzen wir Ihnen den entsprechenden Geldbetrag."
Lesen Sie auch: So ist das Bankkonto vor Hacker-Angriffen sicher
So funktionieren Überweisungen ohne TAN
Geldtransfers ohne TAN sind sowohl via Internetbanking am Computer möglich als auch per App über das Smartphone. Handy-Nutzer müssen sich dafür eine kostenlose App von ihrer Bank herunterlanden. Anschließend wird das Programm gestartet, die erforderlichen Anmeldedaten für die Registrierung eingegeben und die Überweisung kann beginnen. Für Kleinbetragszahlungen bis 30 Euro sind Transaktionsnummern obsolet. Maximal fünf solcher Zahlungen hintereinander bis zu einer Gesamtsumme von 100 Euro sind ohne Eingabe einer TAN erlaubt.
- Beispiel: Sie tätigen nacheinander vier Überweisungen mit jeweils 30 Euro – macht insgesamt 120 Euro. Die vierte Zahlung erfordert damit eine TAN, da sie den zulässigen Gesamtbetrag von 100 Euro überschreitet. Tätigen Sie hingegen fünf Zahlungen zu jeweils 20 Euro, wird noch keine TAN-Eingabe erforderlich. Erst ab der sechsten Zahlung oder wenn einer der Beträge 20 Euro überschreitet, verlangt das Programm eine TAN-Nummer. Die Regelung gilt übrigens nicht pro Tag, sondern die Transaktionen werden fortlaufend addiert. Das bedeutet, dass die TAN-Regelung alle fünf Überweisungen beziehungsweise ab Beträgen von 100 Euro jeweils neu greift.
VR-Banken kooperieren mit Sparkassen
Über die Funktion "Kwitt" können Nutzer der Sparkassen-App Geld ohne TAN-Nummer von Smartphone zu Smartphone schicken. Dafür muss lediglich die Mobilfunknummer des Empfängers bekannt sein, außerdem müssen beide Parteien das Online-Banking der Sparkasse nutzen und die gleichnamige App auf ihrem Smartphone installiert haben. Bis zu 100 Euro pro Tag können so ohne TAN-Nummer überwiesen werden.
Lesen Sie auch: So klappt es mit dem Kontowechsel
Seit kurzem können auch Kunden der VR-Banken diesen Service nutzen. Denn die Funktion "Geld senden und anfordern" in der VR-Banking-App kooperiert jetzt mit der Funktion "Kwitt" der Sparkassen-App. Damit sind jetzt Geldtransfers von VR-Bank-Konten zu Sparkassenkonten ohne Transaktionsnummer möglich. Der Einfachheit halber wurde die Funktion "Geld senden und anfordern" in der VR-Banking-App ebenfalls in "Kwitt" umbenannt.
Falsch überwiesen? Überweisung zurückholen! Wie Sie sich Ihr Geld zurückholen, erfahren Sie in einem weiteren Artikel von uns.