Mein Konto Meine Bibliothek
x
P Konto & Regelungen

Pfändungsschutzkonto: Freibetrag, Kosten, P-Konto-Bescheinigung

Annette Jäger
Autorin
Aktualisiert am: 19.01.2024

Auf einen Blick

  • Auf Antrag können Schuldner monatlich einen bestimmten Betrag auf ihrem Girokonto durch Umstellung in ein Pfändungsschutzkonto (P Konto) vor dem Zugriff der Gerichtsvollzieher schützen.
  • Was ein Pfändungsschutzkonto ist, welche Banken es anbieten und welche Regelungen für das P Konto gelten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Was ist ein P Konto?
  2. Wie hoch ist der Freibetrag beim P Konto?
  3. Pfändungsschutzkonto Kosten: Was kostet ein P-Konto?
  4. Gemeinschaftskonto & P-Konto: Was gilt?
  5. Pfändungsfreigrenze: Was darf gepfändet werden und was bleibt mir?
  6. Wo bekomme ich eine P-Konto-Bescheinigung?
  7. Neue Regeln fürs P Konto durch Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz 
  8. P Konto auflösen: Zurück zum normalen Konto – wie geht das?

Wenn Sie Schulden haben und Gehaltspfändungen drohen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umstellen zu lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie bei der Bank ein Basiskonto führen – also ein Konto, das man nicht überziehen kann.

Seit dem 1. Dezember 2021 ist das Pfändungsschutz-Fortentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem gelten beim Pfändungsschutzkonto Regelungen, die Schuldner besser schützen. Die wichtigsten Neuerungen betrafen insbesondere die höheren Ansparmöglichkeiten für den Schuldner oder die Schuldnerin sowie das Verbot der Aufrechnung beziehungsweise Verrechnung zulasten des Schuldners. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum P-Konto und welche Pfändungsfreigrenze aktuell gilt.

 

Was ist ein P Konto?

Sie möchten Ihr Geld vor der Pfändung durch Gläubiger schützen? Dann müssen Sie Ihr Girokonto in ein P Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen. Dazu haben Sie ein gesetzliches Recht und Sie können das bei jeder Bank tun, die dazu verpflichtet ist. Das müssen Sie dort allerdings schriftlich beantragen. Dafür können Sie das von uns vorbereitete Formular benutzen und hier herunterladen.

Wichtig: Selbst wenn bereits eine Pfändung vorliegt, können Sie Ihr Konto noch in ein P Konto umstellen lassen. Das muss die Bank innerhalb von vier Werktagen erledigen. Die Freibeträge (siehe unten) für das Konto gelten sogar rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Pfändungs-Zustellung. Sie sollten immer möglichst schnell auf eine Pfändung reagieren und  nicht einfach abwarten – von alleine bessert sich die Situation nicht.

 

Wie hoch ist der Freibetrag beim P Konto?

Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto ist pro Kalendermonat bis zu einem Betrag von 1.410 Euro (Nettoeinkommen) vor Zugriffen geschützt. Diese Grenze gilt bis zum 31. Juli 2024. Dieser Betrag ist die sogenannte Pfändungsfreigrenze und gilt für Sie als Einzelperson, wenn Sie keine Unterhaltspflichten für Partner oder Kinder haben. Sie können innerhalb dieses Limits ganz normal Überweisungen tätigen, Geld abheben oder Daueraufträge vom Konto abbuchen lassen. Das heißt jedoch auch: Beträge über dieser Grenze können von einem Gläubiger gepfändet werden.

 

Pfändungsschutzkonto Kosten: Was kostet ein P-Konto?

Grundsätzlich gilt: Auch für Verbraucher mit wenig finanziellem Spielraum gibt es einige kostenlose Girokonten. Diese Konten sind entweder sogenannte Basiskonten oder Onlinekonten, die nur auf Guthabenbasis geführt werden können. Welche Leistungen dabei ein kostenloses Girokonto beinhalten muss, haben Verbraucherschützer festgelegt:

  • 0,00 Euro monatliche Grundgebühr – ohne dafür einen konkreten monatlichen Geldeingang oder ein Durchschnittsguthaben zu fordern
  • 0,00 Euro für Überweisungen
  • 0,00 Euro für die Girocard (ehemals EC-Karte)

Mehr als 20 Banken bieten aktuell immer noch ein kostenloses Girokonto an.

Die Umstellung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto kostet übrigens nichts. Und die Bank darf deswegen auch nicht einfach die Gebühren erhöhen. Dazu gibt es ein interessantes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). So hat der BGH am 12. September 2017 (Az. XI ZR 590/15) entschieden, dass für die Führung des P-Kontos kein Entgelt in Höhe von 7,00 Euro verlangt werden darf, wenn ein Girokonto mit gleichen Leistungen für 5,00 Euro bei derselben Bank angeboten wird. Die Bank hat jedoch das Recht, Ihnen eine Kreditkarte zu verweigern oder diese zu kündigen. Das Gleiche gilt auch für einen Dispokredit. Alle anderen Leistungen bleiben bestehen. Sie dürfen jedoch nur ein einziges Pfändungsschutzkonto besitzen.

 

Gemeinschaftskonto & P-Konto: Was gilt?

Grundsätzlich kann ein Pfändungsschutzkonto nur als Einzelkonto geführt werden. Gemeinschaftskonten muss man auflösen – erst recht, wenn die zweite Person über eigenes Einkommen verfügt. Nicht zuletzt deshalb, weil der Vollstreckungsschutz ein individuelles Recht ist, das sich auf eine Person bezieht. Haben zwei Personen ein gemeinsames Konto, sollten also daraus zwei separate P-Konten werden, damit beide die jeweilige Freigrenze nutzen können.

Kein Kündigungsschutz für Gemeinschaftskonto

Ein Kündigungsschutz für das Gemeinschaftskonto besteht übrigens nicht. Wenn die Bank Ihnen aber kündigen sollte, müssen und können Sie dort sofort ein Basiskonto eröffnen und dieses in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Da auch Banken dies wissen, werden die Konten in der Praxis meist nicht gekündigt.

  • Hinweis: Neuregelungen Ende 2021 brachten hier Erleichterungen für Privatpersonen, denn seitdem können Inhaber eines Gemeinschaftskontos von ihrer Bank die Übertragung des Guthabens anteilig (nach Kopfteilen) auf Einzelkonten innerhalb eines Monats verlangen.

Auch Ihr kostenloses Girokonto wurde plötzlich kostenpflichtig?

Dann sollten Sie wissen, dass der Bundesgerichtshof in einem Urteil (BGH AZ.: XI ZR 26/20) feststellte, dass Banken ihre AGBs nicht einfach einseitig und ohne Ihre Zustimmung ändern können. Was Sie tun müssen, um die neuen Kontoführungsgebühren von Ihrer Bank zurückzuverlangen, das lesen Sie hier: BGH-Urteil zu Kontogebühren – So bekommen Sie Ihr Geld zurück

 

Pfändungsfreigrenze: Was darf gepfändet werden und was bleibt mir?

Jeder Geldbetrag über 1.410 Euro darf gepfändet werden. Wenn Sie gegenüber dem Partner oder Kindern noch Unterhaltspflichten haben, steigt dieser geschützte Beträge deutlich an und zwar um 527,76 Euro pro Monat für die erste und 294,02 Euro für jede weitere bis zur fünften Person.

Pfändungsfreigrenze 2024 Tabelle

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Pfändungsfreigrenzen, die im Jahr 2024 bei Unterhaltpflicht gelten:

Unterhaltsberechtigte Personen

Monatlicher Freibetrag (in Euro)

1

1.939,99

2

2.229,99

3

2.519,99

4

2.819,99

5

3.109,99

Quelle: Biallo.de; nach eigener Recherche, Stand: Januar 2024.

 

Wo bekomme ich eine P-Konto-Bescheinigung?

Im Fall von erhöhten Freibeträgen genügt es allerdings nicht, der Bank ein formloses Schreiben vorzulegen. Die Pfändungsfreibeträge können nur auf Nachweis freigegeben werden. Dazu benötigen Sie eine sogenannte Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung. Die P-Konto-Bescheinigung hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Diese bekommen Sie von:

  • Familienkassen
  • Sozialleistungsträgern
  • Schuldnerberatungsstellen
  • Verbraucherinsolvenzstellen
  • Rechtsanwälten
  • Steuerberatern
  • Arbeitgeber

 

Neue Regeln fürs P Konto durch Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz 

Die Regelungen zum Pfändungsschutzkonto wurden durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz reformiert. Insgesamt blieb die Systematik des P-Kontos zwar erhalten, allerdings im Dezember 2021 die Regelungen neu ausgestaltet, mit folgenden Neuerungen:

  • Möglichkeit der Pfändung des Gemeinschaftskontos: Schaffung von Pfändungsschutz bei Pfändung des Guthabens auf einem Gemeinschaftskonto durch Einführung einer Übertragungsmöglichkeit auf eigene Zahlungskonten.
  • Erweiterung von Ansparmöglichkeiten auf dem P-Konto: Die Frist, in der nicht verbrauchtes pfändungsfreies Guthaben übertragen werden kann, wurde von einem Monat auf drei Monate verlängert.
  • Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot: Wenn ein Zahlungskonto im Minus steht, ist der negative Saldo zukünftig auf einem separaten Konto zu führen.
  • Einführung von Pfändungsschutz bei der Nachzahlung von Leistungen beispielsweise von Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen wie Kindergeld und Rente.
  • Jährliche Anpassung des Grundfreibetrags: Der automatisch mit Einrichtung eines P-Kotos gewährte Grundfreibetrag und die Erhöhungen um die Unterhaltsfreibeträge werden künftig nicht mehr nur alle zwei Jahre angepasst, sondern jährlich jeweils zum 1. Juli.
  • Zahlungskonto statt Girokonto: Bisher wurde der Begriff "Girokonto" im Zusammenhang mit dem Kontopfändungsschutz verwendet. Dieser soll durch den Begriff “Zahlungskonto” abgelöst werden. Es handelt sich hierbei nur um eine Änderung der Begrifflichkeit.
  • Erweiterung der Liste der Geldleistungen, die zu einer Erhöhung des Grundfreibetrages führen und Erleichterung des Zugangs zu den nötigen Nachweisen für die Erhöhung.
  • Ausweitung des Umwandlungsanspruchs: Eine natürliche Person kann von ihrer Bank jederzeit die Umwandlung eines von ihr geführten Zahlungskontos in ein Pfändungsschutzkonto verlangen. Künftig können auch durch Rechtsgeschäft Bevollmächtigte, beispielsweise ein Vorsorgebevollmächtigter, den Umwandlungsanspruch stellen.
  • Künftig muss nur noch für sechs Monate glaubhaft gemacht werden (bisher: zwölf Monate), dass mit keinem pfändbaren Einkommen zu rechnen ist.

Quelle: Biallo.de; eigene Recherche und www.bmjv.de; Stand: Dezember 2022.

 

P Konto auflösen: Zurück zum normalen Konto – wie geht das?

Hat sich Ihre finanzielle Lage wieder grundlegend geändert, können Sie die Zusatzvereinbarung zum P-Konto kündigen und zu einem normalen Konto mit allen Rechten zurückkehren. Dies hat der BGH im Februar 2015 so entschieden (Az. XI ZR 187/13). Sind Sie mit der Bank unzufrieden, können Sie dieses Konto auch ganz kündigen und sich beispielsweise für ein kostenloses Girokonto bei einer anderen Bank entscheiden. Für die Suche nach dem passenden Bankkonto schauen Sie doch gerne einmal in unseren Girokonto-Vergleich. Sie sollten vorhandene Geldbeträge jedoch entweder selbst abheben oder auf ein anderes Konto überweisen. Tun Sie dies nicht, laufen Sie Gefahr, dass ein Gläubiger an das Geld kommt, sobald der Schutz aufgehoben ist.

Über die Autorin Annette Jäger

Alle Artikel der Autorin Annette Jäger ansehen
während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.