

- Basiszins: 0,75%
- Aktionszins: 2,50% - gilt für die ersten 4 Monate


- Basiszins: 0,30%
- Aktionszins: 2,30% - gilt für die ersten 4 Monate


- Basiszins: 1,00%
- Aktionszins: 2,30% - gilt für die ersten 6 Monate
Auf einen Blick
Der Oktober steht vor der Tür und bringt viele spannende Änderungen mit sich, die Ihren Alltag und Ihre Finanzen direkt betreffen. Von schnellen Banküberweisungen bis zur digitalen Patientenakte – es gibt einiges zu beachten. Erfahren Sie, welche Neuerungen Sie kennen sollten, um gut vorbereitet in den Herbst zu starten. Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zusammengefasst.
Ab dem 9. Oktober 2025 wird das Überweisen von Geld noch einfacher und sicherer. Dank einer neuen EU-Verordnung müssen europäische Banken Echtzeitüberweisungen rund um die Uhr anbieten – und das ohne zusätzliche Kosten. Das Geld ist dann in weniger als zehn Sekunden beim Empfänger. Egal ob am Wochenende oder mitten in der Nacht, die Wartezeit hat ein Ende. Das gilt für alle Banken und Sparkassen innerhalb der EU, die am SEPA-Verfahren teilnehmen.
Gleichzeitig kommt eine wichtige Neuerung für Ihre Sicherheit: die sogenannte Empfängerprüfung. Ihre Bank gleicht automatisch den Namen, den Sie bei der Überweisung eingeben, mit der IBAN ab:
Passen die Daten nicht zusammen, sollten Sie auf keinen Fall überweisen, denn sonst haften Sie selbst für den Schaden. Die Prüfung betrifft nicht nur ausgehende, sondern auch eingehende Zahlungen. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Name bei Gehalts- oder Rentenzahlungen genauso angegeben wird, wie er bei Ihrer Bank hinterlegt ist. So vermeiden Sie Verzögerungen.
Ab dem 1. Oktober 2025 können Sie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das kommende Jahr 2026 stellen. Das lohnt sich besonders, wenn Sie hohe Werbungskosten oder andere Ausgaben erwarten, die Ihre Steuerlast senken. So profitieren Sie schon unterjährig von steuerlichen Vorteilen.
Ab dem 1. Oktober 2025 gibt es neue Regeln für die Abrechnung der Heizkosten, wenn im Mehrfamilienhaus eine zentrale Wärmepumpe genutzt wird. Bisher war es oft so, dass Vermieter den Stromverbrauch pauschal oder nach der Wohnfläche abrechnen durften. Das ändert sich jetzt.
Künftig muss der tatsächliche Verbrauch jeder einzelnen Wohnung gemessen und abgerechnet werden. Auch die Stromkosten für den Betrieb der Wärmepumpe müssen genau erfasst werden. Das bedeutet für Sie als Mieter mehr Transparenz und eine gerechtere Verteilung der Heizkosten. Wenn Sie sparsam heizen, zahlen Sie auch weniger.
Vermieter haben bis zum 1. Oktober 2025 Zeit, die nötigen Messgeräte zu installieren, denn eine pauschale Abrechnung ist danach nicht mehr erlaubt. Gut zu wissen: Diese Regelung gilt nur für zentrale Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern. Wenn Sie eine dezentrale Anlage in Ihrer eigenen Wohnung oder in einem Einfamilienhaus haben, ändert sich für Sie nichts.
Im Oktober gibt es auch einige allgemeine Neuerungen, die für viele von uns relevant sind:
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird zur Pflicht für alle Arztpraxen und Krankenhäuser. Ab dem 1. Oktober 2025 müssen sie die ePA verpflichtend nutzen. So werden medizinische Daten wie Diagnosen und Befunde digital gespeichert. Das soll den Austausch zwischen verschiedenen Praxen und Kliniken erleichtern. Wenn Sie nichts unternehmen, wird automatisch eine ePA für Sie eingerichtet. Sie können der Nutzung aber jederzeit widersprechen. Dies muss aktiv geschehen. So behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Daten.
Für alle PC-Nutzer gibt es einen wichtigen Stichtag: Am 14. Oktober 2025 endet der kostenlose Support für Windows 10. Danach gibt es keine kostenlosen Sicherheitsupdates mehr, was Ihr System anfälliger für Hackerangriffe macht. Sie können Ihr Betriebssystem zwar weiter nutzen, sollten sich aber langsam mit einem Wechsel auf Windows 11 beschäftigen. Microsoft bietet eine kostenpflichtige Verlängerung des Supports an, aber ein Upgrade ist langfristig die sicherste Option.
Wie jedes Jahr startet im Oktober der Licht-Sicht-Test in vielen Kfz-Werkstätten. Sie können die Scheinwerfer und die Beleuchtung Ihres Autos kostenlos überprüfen lassen. Kleinere Mängel werden dabei oft direkt behoben. Eine gute Gelegenheit, um sicher durch die dunkle Jahreszeit zu kommen.
Im Oktober gibt es auch gute Nachrichten für das Dachdeckerhandwerk: Der Stundenlohn steigt von 21,92 Euro auf 22,51 Euro. Diese Maßnahme betrifft sämtliche tarifgebundene Unternehmen und zielt darauf ab, den Arbeitsmarkt sowie die Qualität im Handwerk zu fördern.
In der Nacht vom 25. auf den 26. Oktober 2025 beginnt die Winterzeit. Die Uhren werden um 3 Uhr nachts auf 2 Uhr zurückgestellt. Das bedeutet für uns: eine Stunde mehr Schlaf.
Ab dem 1. Oktober dürfen Gartenbesitzer wieder Hecken, Bäume und Sträucher intensiv schneiden oder entfernen. Die Schonzeit, die brütende Vögel schützt, endet zu diesem Zeitpunkt. Wer während dieser Schonzeit die Pflanzen zu sehr stutzt oder gar entfernt, macht sich strafbar. Die Höhe der Geldstrafe variiert je nach Bundesland und kann in einigen Fällen bis zu 100.000 Euro betragen.
Ab dem 12. Oktober wird ein elektronisches Ein- und Ausreisesystem (EES) an der Grenze anstelle des Passstempels für Nicht-EU-Bürger eingeführt. Dabei werden Fingerabdrücke und Gesichtsbilder in digitaler Form erfasst. Für die Umstellung ist eine Übergangsphase von sechs Monaten vorgesehen.
In der Regel werden die Fragenkataloge für die verschiedenen Führerscheinklassen regelmäßig aktualisiert – und zwar zweimal im Jahr, jeweils zum 1. April und 1. Oktober. In diesem Jahr brauchen sich Fahrschüler nicht auf neue Fragen in der theoretischen Führerscheinprüfung einstellen. Der Grund für das Ausbleiben der Änderungen ist das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr geplante Programm zur "Optimierten Fahrschülerausbildung" (OFSA II), das ab 2026 eine umfassende Reform der Fahrausbildung vorsieht.
Wir möchten wissen, was Sie von diesen Änderungen halten. Welche Neuerung finden Sie am wichtigsten? Was bereitet Ihnen Sorgen? Teilen Sie uns Ihre Meinung per E-Mail an redaktion@biallo.de mit.
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