Neuerungen

Geld, Steuern und neue Regeln: Das ändert sich für Sie im März 2026

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 24.02.2026

Auf einen Blick

  • Finanz-Update: Erfahren Sie, warum Rentner im März weniger Geld auf dem Konto haben könnten.
  • Volle Transparenz: So prüfen Sie Ihren Schufa-Score ab sofort kostenlos und digital.
  • Wichtige Fristen: Verpassen Sie nicht den Stichtag für die Steuererklärung und freiwillige Rentenzahlungen.
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Auch im März gibt es wieder einige Änderungen.

Der März 2026 bringt für Verbraucher entscheidende Neuerungen bei der Rente, der Steuererklärung und dem Schufa-Score. Während viele Ruheständler mit weniger Netto-Auszahlung rechnen müssen, wird die eigene Bonität durch ein neues System endlich transparenter. Erfahren Sie, welche Fristen Sie jetzt unbedingt einhalten müssen, um Geldstrafen zu vermeiden.

Der März 2026 steht im Zeichen wichtiger finanzieller Änderungen. Ob bei der Rente, dem Schufa-Score oder der Steuererklärung – für viele Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es in diesem Monat entscheidende Neuerungen und Fristen zu beachten.

In diesem Überblick erfahren Sie, welche gesetzlichen Änderungen im März 2026 in Kraft treten und wie Sie davon profitieren können. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei Ihren Finanzen achten müssen und welche allgemeinen Regeln im Alltag neu dazukommen.

Rente im März: Weniger Netto und News zur Erhöhung

Für viele Ruheständler bringt der März eine finanzielle Umstellung. Obwohl die Bruttorente gleich bleibt, sinkt bei einigen die Nettoauszahlung. Der Grund: Die im Januar gestiegenen Zusatzbeiträge der Krankenkassen werden von der Rentenversicherung mit zwei Monaten Verzögerung umgesetzt.

Gleichzeitig gibt es Grund zur Vorfreude. Im März verkündet das Bundesarbeitsministerium voraussichtlich die genaue Rentenanpassung zum 1. Juli 2026. Experten rechnen aktuell mit einem Plus von fast vier Prozent. Zudem steigen die Freibeträge: Der steuerliche Grundfreibetrag klettert auf 12.348 Euro. Wenn Sie neben der Rente arbeiten, profitieren Sie von der neuen "Aktivrente", bei der bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei bleiben können. 

Wenn am Ende des Monats doch Geld übrig ist, können Sie dieses etwa als Tagesgeld anlegen und so von derzeit guten Zinsen von über 3,00 Prozent pro Jahr profitieren.

Biallo Tagesgeld Empfehlung

Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Anlagebetrag: 15.000 €, Anlagedauer: 3 Monate, Sicherheit: mind. gute Sicherheit. Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar.
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
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S&P Länderrating
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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 24.02.2026

Schufa-Score: Endlich kostenlose digitale Einsicht

Lange Zeit war die Berechnung der eigenen Kreditwürdigkeit ein Geheimnis. Das ändert sich Ende März 2026. Sie können Ihren Schufa-Score dann kostenlos und digital über einen eigenen Schufa-Account einsehen. Ein neues Punktesystem von 100 bis 999 macht Ihre Bonität transparenter. Da die Freischaltung schrittweise erfolgt, sollten Sie sich frühzeitig auf die Warteliste setzen lassen.

Steuererklärung 2025: Finanzämter starten Bearbeitung

Haben Sie Ihre Steuererklärung für das vergangene Jahr schon abgegeben? Ab Mitte März beginnen die Finanzämter offiziell mit der Bearbeitung. Bis Ende Februar mussten Arbeitgeber und Versicherungen die nötigen Daten elektronisch übermitteln. Nutzen Sie am besten Software-Tools wie Elster, die ab März auf alle aktuellen Freibeträge zugreifen können.

Tipp: Wenn Sie freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für das Jahr 2025 einzahlen möchten, haben Sie dafür nur noch bis zum 31. März 2026 Zeit.

Neue Regeln für Banken und Versicherungen

Um Finanzkriminalität besser zu bekämpfen, tritt am 1. März die neue Geldwäsche-Meldeverordnung (GwG-Meldeverordnung; BGBl. 2025 I Nr. 200 v. 1.9.2025) in Kraft. Banken und Notare müssen Verdachtsfälle nun schneller und rein elektronisch melden. Für Sie als Kunde könnte das bedeuten, dass bei ungewöhnlich hohen Bargeldabhebungen genauer nachgefragt wird.

Schwerbehindertenanzeige: Wichtige Frist für Unternehmen bis 31. März

Für Arbeitgeber in Deutschland markiert der 31. März 2026 einen entscheidenden Stichtag. Bis zu diesem Datum müssen alle Betriebe, die im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, ihre Beschäftigungsdaten für das Kalenderjahr 2025 an die Agentur für Arbeit übermitteln. Diese sogenannte Schwerbehindertenanzeige ist gesetzlich verpflichtend und lässt keinen Spielraum für Fristverlängerungen.

Die 5-Prozent-Quote und die Folgen

Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen eine bestimmte Quote an schwerbehinderten Menschen beschäftigen müssen – in der Regel liegt diese bei 5 Prozent der Belegschaft. Wird dieses Ziel verfehlt, bittet der Staat zur Kasse. In diesem Fall muss das Unternehmen eine Ausgleichsabgabe leisten.

Besonders wichtig für 2026: Die Höhe dieser Abgabe ist gestaffelt und richtet sich danach, wie weit die Beschäftigungsquote unterschritten wurde. Für das Berichtsjahr 2025 wurden diese Staffelbeträge teilweise angepasst, was die finanzielle Belastung für Unternehmen bei Nichterfüllung erhöhen kann.

So erledigen Sie die Meldung rechtssicher

Damit die Übermittlung reibungslos funktioniert, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Elektronische Übermittlung: Die Meldung erfolgt am effizientesten über die kostenlose Software IW-Elan. Damit lassen sich die Daten direkt an die Arbeitsagentur senden.
  • Zahlung der Abgabe: Sollten Sie die Quote nicht erfüllen, muss die berechnete Ausgleichsabgabe ebenfalls bis zum 31. März 2026 an das zuständige Integrations- oder Inklusionsamt überwiesen werden.
  • Vollständigkeit: Achten Sie darauf, auch Teilzeitstellen korrekt in die Berechnung der Gesamtarbeitsplätze einzubeziehen, um Fehler bei der Quotenermittlung zu vermeiden.

Wenn Sie diese Frist versäumen oder die Abgabe nicht rechtzeitig leisten, riskieren Sie Säumniszuschläge.

Mobilität: Schwarze Kennzeichen für E-Scooter und Mofas

Besitzen Sie einen E-Scooter oder ein Moped? Dann ist der 1. März 2026 ein wichtiger Stichtag. Die alten grünen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Ab sofort sind schwarze Kennzeichen Pflicht. Wer ohne das neue Schild fährt, macht sich strafbar und besitzt keinen Versicherungsschutz.

Natur und Alltag: Sommerzeit und Heckenschnitt

Vergessen Sie nicht die Zeitumstellung: Am Sonntag, den 29. März, beginnt die Sommerzeit. Die Uhren werden von 2 auf 3 Uhr vorgestellt.

Hobbygärtner aufgepasst: Ab dem 1. März ist ein radikaler Rückschnitt von Hecken und Gebüschen zum Schutz brütender Vögel verboten. Erlaubt sind bis September nur noch leichte Form- und Pflegeschnitte.

Politik: Wahljahr startet in drei Bundesländern

Im März finden zudem wichtige Landtagswahlen statt. Den Anfang macht Baden-Württemberg am 8. März – hier dürfen erstmals auch 16-Jährige wählen. In Bayern sind an diesem Tag Kommunalwahlen. Am 22. März folgt dann die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz.

Weiterführende Informationen bei Biallo.de

Möchten Sie mehr zum Thema Rente oder Finanzen wissen? Lesen Sie auch unsere ausführlichen Ratgeber:

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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