Schon zu Jahresbeginn 2023 gibt es einige gesetzliche Neuregelungen , die vor allem mehr Geld für Eltern gebracht haben. Ab 1. Juli treten erneut gesetzlich festgelegte Regeln in Kraft. Warum unter anderem der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt und Rentnerinnen und Rentner in Ost und West gleich viel Rente bekommen, erfahren Sie in unserem Artikel.
Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner
Etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland bekommen ab der 2. Jahreshälfte 2023 mehr Geld. Die Rentenerhöhung von 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten steht bereits seit März dieses Jahres fest. Gab es bisher noch unterschiedliche Rentenwerte für die Berechnung von Ost- und Westrenten, wurden diese kontinuierlich seit dem 1. Juli 2018 schrittweise angepasst.
Geplant war, dass ab Juli 2023 eine Rentenangleichung für Ost und West erfolgen sollte. Aufgrund der höheren Lohnsteigerung im Osten wurde die Rentenangleichung Ost bereits ein Jahr früher erreicht. Ab 1. Juli 2023 beträgt der einheitliche Rentenwert für Ost und West 37,60 Euro.
Digitale Mietenübersicht kommt
Ab dem 30. Juni gegen 15 Uhr wird die Registrierung zur digitalen Rentenübersicht freigeschaltet. Ab dann können Sie sich im Internet informieren, wie es um Ihre Altersvorsorge aussieht. Sie sehen einen Überblick der drei Säulen – gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Anmelden können Sie sich mit einem Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und Ihrer Steuer-ID. Die Nutzung des Portals ist freiwillig und kostenlos.
Leider können noch nicht alle Verbraucherinnen und Verbraucher das Portal nutzen. Beamte sowie Versicherte eines berufsständischen Versorgungswerks (dazu gehören etwa Ärzte, Apotheker, Architekten oder Notare) können ihre Ansprüche über das Online-Portal noch nicht abfragen.
Da sich das Projekt noch in der Pilotphase befindet, kann es sein, dass einige Anbieter von Produkten der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge erst noch eingebunden werden müssen. Bleibt abzuwarten, ob es neben dem Portal irgendwann auch eine Smartphone-App geben wird.
Mehr Pflege-Leistungen
Ab dem ersten Juli 2023 steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose auf 4,00 Prozent, also 0,60 Prozentpunkte mehr als bisher. Versicherte mit Kind kommen mit der Erhöhung günstiger weg und zahlen 3,40 statt 3,05 Prozent des Bruttolohns.
Grund dafür ist eine Reformierung der Pflegeversicherung in mehreren Schritten. Ab dem 1. Januar 2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeiträge um jeweils fünf Prozent erhöht. Zum 1. Januar 2025 und 2028 werden dann die Geld- und Sachleistungen automatisch dynamisiert – in Abhängigkeit von der Preisentwicklung.
Bei der Erhöhung der Beiträge werden Kinder berücksichtigt. Für Versicherte mit Kind, für die ohnehin der ermäßigte Beitragssatz von 3,40 Prozent gilt, gibt es einen weiteren Beitragsrabatt, allerdings nur für Sprösslinge unter 25 Jahren.
Ab dem zweiten Kind gibt es zusätzliche Abschläge von 0,25 Prozentpunkten pro Kind. Maximal reduziert sich der Beitragssatz auf 2,40 Prozent (bei fünf oder mehr Kindern unter 25).
Bürgergeld: Freibeträge bei Hinzuverdienst erhöht
Sie bekommen Bürgergeld und wollen eine Weiterbildung mit Abschluss machen? Dafür erhalten Sie ab 1. Juli 2023 eine monatliche Unterstützung von 150 Euro. Außerdem gibt es für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen Weiterbildungsprämien.
Wer sich etwas zum Bürgergeld hinzuverdient, kann sich zukünftig über höhere Freibeträge freuen. Bei einem Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent behalten werden. Am Ende bedeutet das laut Bundesregierung bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel. Auch die Freibeträge für das Einkommen von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden erhöhen sich bis zur Minijob-Grenze von derzeit 520 Euro.
Anhebung des monatlichen Pfändungsfreibetrags
Regelmäßig werden die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen angepasst. Die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das Existenzminimum spielt dabei eine Rolle. Lag der Grundfreibetrag bisher bei 1.330,16 Euro, wird er ab dem 1. Juli auf 1.402,28 Euro erhöht.
Neben diesen Neuerungen, die sich unmittelbar auf die Finanzen auswirken können, gibt es weitere Regelungen im Bereich Gesundheit sowie Umwelt- und Klimaschutz. Unter anderem wird es möglich sein, dass E-Rezepte jetzt auch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden können. Außerdem soll der Einbau intelligenter Strommessgeräte schneller vorangetrieben werden.
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