Zahlungsausfall

Coronavirus und Versicherungen: Wenn es mit der Zahlung hapert

Horst Biallo
Redakteur & Gründer
Veröffentlicht am: 09.04.2020

Auf einen Blick

  • Viele Menschen müssen dieser Tage mit hohen Einkommenseinbußen leben. Denn wer in die Kurzarbeit rutscht, bekommt nur noch 60 Prozent des Nettogehalts.
  • Ist das Geld knapp, sollten Verbraucher auf keinen Fall einfach die Versicherungen kündigen, sondern direkt das Gespräch mit dem Versicherer suchen.
  • Viele Versicherungsgesellschaften bietet Lösungen an, wie etwa die Stundung der Beiträge. Wer privatversichert ist, sollte in den sogenannten Standardtarif wechseln.
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Wer arbeitslos wird oder in Kurzarbeit steckt, muss mit gut 60 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens haushalten. Da fragt sich mancher: Kann ich meine Krankenversicherung bezahlen? Oder was ist mit einer Altersvorsorge, die monatlich in eine private Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung fließt?

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Beamte und Menschen in einem normalen Beschäftigungsverhältnis müssen sich um die Krankenversicherung keine Sorgen machen, egal ob sie gesetzlich (GKV) oder privat versichert (PKV) sind. Die läuft einfach weiter und wird vom Staat beziehungsweise dem Arbeitsamt übernommen. Anders ist das bei Selbstständigen oder Freiberuflern, die den gesamten Monatsbeitrag allein stemmen müssen.

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"Sowohl in der Krankenversicherung, als auch in der Lebensversicherung gibt es ja bereits viele Möglichkeiten für den Fall, dass Beiträge vorübergehend nicht gezahlt werden können. In der Krankenversicherung gibt es zum Beispiel den Notlagentarif", sagt Christian Arns, Pressesprecher der Debeka in Koblenz.

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Hinweis: Für Anträge auf Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) gelten für das Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie vereinfachte und erleichterte Regelungen. Ab 2022 gelten wieder die Normalregelungen bei der Vermögensanrechnung bei Hartz IV. Darauf sollte man sich rechtzeitig vorbereiten. Wie, erfahren Sie in unserem Ratgeber Von Arbeitslosengeld 1 zu Arbeitslosengeld 2: Was beim Antrag von Hartz IV zu beachten ist.

Tarifwechsel spart Geld

Da dieser Notlagentarif jedoch starke Einschränkungen im Vergleich zum bisherigen Tarif bedeutet, sollte man seinen Versicherer um Stundung der Beiträge bitten. Ist man mit der Beitragszahlung längere Zeit überfordert, könnte auch ein Wechsel in den sogenannten Standardtarif in Frage kommen. Das gilt allerdings nur für Verbraucher, die vor 2009 in die PKV gewechselt sind. Dieser bietet wie der Basistarif, der allen offen steht, Leistungen an, die mit der GKV vergleichbar sind. Beide Tarife sind oft deutlich günstiger als die normalen PKV-Tarife.

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Wer mehrere Monate nicht zahlt, wird in den – von der Debeka erwähnten – Notlagentarif eingruppiert. Dann erhält man nur stark eingeschränkte Leistungen. Das heißt: Die Versicherung erstattet nur die Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie die Versorgung bei Schwangerschaft und Mutterschutz.

Für Kinder und Jugendliche werden die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen übernommen. Auch Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sind nach wie vor über die Versicherung abgedeckt. Der Notlagentarif ist ein verbandseinheitlicher Tarif, das heißt, der Versicherungsumfang ist bei allen Versicherern gleich.

Dieser Tarif ist bewusst so gestaltet, dass der Beitrag sehr niedrig ist. Denn mit seiner Hilfe sollen vorübergehend zahlungsunfähige Versicherte schnellstmöglich ihre Beitragsschulden begleichen können. Deshalb sind die Leistungen auf das Nötigste beschränkt und es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet, die in den übrigen Tarifen hohen Beiträgen im Alter vorbeugen. Da dadurch im Notlagentarif die Vorsorge fürs Alter entfällt, besteht ein zusätzlicher Anreiz, die Rückstände schnell auszugleichen und in einen Normaltarif zurückzukehren.

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Lebensversicherung einfach unterbrechen

Wer seine private Renten- oder Kapitallebensversicherung vorübergehend nicht bezahlen kann, darf diese auf keinen Fall kündigen. Damit würde man jede Menge Geld vernichten. Versicherungsnehmer bekommen nämlich nur einen Teil des Geldes wieder, den sie einbezahlt haben. Bei Abschluss des Vertrages sind bis zu zwei Jahresbeiträge an den Vermittler gegangen, die sehen sie nicht wieder. Erst am Ende der Vertragslaufzeit steigt die Entwicklung des Rückkaufwerts richtig an.

Gerade wenn der Vertrag schon länger läuft, sollte man die Zahlung lieber unterbrechen, den Vertrag beitragsfrei stellen oder die monatlichen Beiträge nach den eigenen Möglichkeiten anpassen. Ist die Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt, fällt dieser Schutz dann weg oder wird verringert.

Das Stilllegen hat zur Folge, dass das Kapital, das in die Police fließt, kleiner wird. Daher sinkt auch die Ablaufleistung, die am Ende gezahlt wird. Die Todesfallleistung wird natürlich auch geringer.

Verbraucher sollten wie bei der PKV nicht von sich aus die Zahlungen einstellen, sondern mit dem Versicherer sprechen. Wichtig zu erfahren ist, ob man bereits die Mindestversicherungssumme erreicht hat. Ist dies nicht der Fall, könnte das Unternehmen den Vertrag kündigen. Das muss es aber nicht.

Sobald sich die finanzielle Lage gebessert hat, nimmt man die Zahlungen wieder auf. Viele Versicherer bieten ihren Kunden auch an, die Beiträge bis zu zwei Jahre zu stunden. In diesem Fall müssen Verbraucher diese aber nachzahlen.

BU-Police auf keinen Fall kündigen

"Für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt: Kündigungen sollten das letzte Mittel sein", rät die Bayerische Versicherung. Man kann nämlich davon ausgehen, dass die Berufsunfähigkeit als Folge der Corona-Krise sogar zunimmt. Man denke zum Beispiel an die psychischen Folgen der Krise. Wer seine BU jetzt kündigt, weiß nicht, ob er es noch einmal durch die Gesundheitsprüfung schafft – geschweige denn zu den aktuellen Konditionen. Das Risiko den so wichtigen BU-Schutz unwiederbringlich zu verlieren, ist real.

Im Bereich Lebensversicherung, BU oder Rentenversicherung bieten einige Versicherer die Option, die Monatsbeiträge durch die Herabsetzung der Versicherungssumme zu reduzieren. Das gilt auch für Sachversicherungen. Denkbar ist der – vorübergehende – Wechsel von einem Premium-Tarif in die manchmal deutlich günstigere Standard-Variante. Oder die Eigenbeteiligung erhöhen.

Wie Versicherte ihre Kosten jetzt am besten minimieren, hängt immer von der individuellen Situation und den jeweiligen Versicherungsverträgen ab. Konkrete Informationen zu Corona-Sonderregelungen stellen die Versicherer auf ihren Webseiten zur Verfügung. Und natürlich unbedingt den persönlichen Versicherungsvermittler bei konkreten Fragen kontaktieren.

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Über den Redakteur & Gründer Horst Biallo

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Jahrgang 1954, studierte Wirtschaft und absolvierte eine Ausbildung zum Wirtschaftsjournalisten bei der Tageszeitung Die Welt. Später machte er sich selbstständig, schrieb für Wirtschaftswoche, Stern und zahlreiche Tageszeitungen. Er ist Autor mehrerer Fachbücher, u.a. "Die geheimen deutschen Weltmeister" und "Die Doktormacher". Im Jahr 1999 gründete er das Verbraucherportal www.biallo.de, vier Jahre später www.geldsparen.de und 2009 www.biallo.at. Horst Biallo ist verheiratet und hat drei Kinder.

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