Häufige Fragen zu Vollmachten und Verfügungen
Rund um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gibt es viele Unsicherheiten. Die folgenden Fragen und Antworten klären die wichtigsten Punkte.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson direkt – sie kann sofort handeln, ohne dass ein Gericht eingeschaltet wird. Eine Betreuungsverfügung greift erst, wenn das Gericht einen Betreuer bestellt. Sie gibt dem Gericht lediglich einen Hinweis, wen Sie sich als Betreuer wünschen. Liegt beides vor, hat die Vollmacht Vorrang.
Reicht eine Patientenverfügung allein aus?
Nein. Die Patientenverfügung regelt ausschließlich medizinische Maßnahmen – etwa ob lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden sollen. Finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten sind damit nicht abgedeckt. Ergänzen Sie sie deshalb unbedingt durch eine Vorsorgevollmacht.
Darf mein Ehepartner automatisch für mich entscheiden?
Nein – das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Ohne eine ausdrückliche Vollmacht haben auch Ehepartner kein automatisches Vertretungsrecht. Seit 2023 gibt es zwar ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehepaare, das aber nur für akute medizinische Situationen gilt und auf sechs Monate begrenzt ist.
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt sein?
Für die meisten Fälle genügt die Schriftform mit Datum und Unterschrift. Notariell beglaubigt oder beurkundet werden muss die Vollmacht jedoch, wenn Immobiliengeschäfte oder die Führung eines Unternehmens eingeschlossen sein sollen. Eine notarielle Beglaubigung empfiehlt sich auch, wenn Banken die Vollmacht akzeptieren sollen.
Wo sollten die Dokumente registriert werden?
Im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die Registrierung ist gegen eine geringe Gebühr möglich und stellt sicher, dass Ärzte und Gerichte im Notfall schnell feststellen können, ob Vorsorgedokumente vorliegen. Informieren Sie zusätzlich Ihre Vertrauenspersonen darüber, wo die Originale aufbewahrt werden.
Wie oft sollte ich meine Vorsorgedokumente aktualisieren?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Aktualisierung, aber es empfiehlt sich, die Dokumente alle drei bis fünf Jahre zu überprüfen – oder immer dann, wenn sich Ihre Lebensumstände wesentlich ändern, etwa durch Heirat, Scheidung, den Tod einer Vertrauensperson oder eine schwere Erkrankung.