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Forderungsmanagement Inkasso

Brief mit Ankündigung Zwangsvollstreckung – Betrug oder echt?

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 22.04.2022

Auf einen Blick

  • Das Forderungsmanagement Inkasso versendet Briefe mit einer Mahnung und der Ankündigung einer Zwangsvollstreckung.
  • Sie haben angeblich bei Gewinn- und Zeitschriftenverlagen mehrere Klagen laufen.
  • Wie sollen Sie auf das Schreiben reagieren? Müssen Sie das Geld bezahlen?
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Wie sehen die Schreiben aus?
  2. Welche Inkassounternehmen sind bekannt?
  3. Sollten Sie die Mahnung bezahlen?
  4. Sie haben schon bezahlt. Was ist zu tun?
  5. Wir benötigen Ihre Hilfe

Neu sind diese Briefe nicht. Aber auch sie werden immer wieder versendet. Teilweise werden neue Firmierungen verwendet, aber die Art des Schreibens bleibt gleich. Die Rede ist von den Inkasso-Schreiben, welche Sie im Zusammenhang mit angeblich mehreren Klagen von Gewinn- und Zeitschriftenverlagen bekommen. Unter anderem werden hier genannt EuroMillions, Jackpot49, NKL/SKL, EuroRente, Euro69, Lottoengel, Lottoland und 6aus49.

Diese „Unternehmen“ sollen alle eine Klage gegen Sie laufen haben, weil Sie den angefallenen Kosten nicht nachgekommen sind. Während in der Vergangenheit immer wieder der Sitz des Inkasso-Unternehmens und auch der Name geändert wurden, bleibt eines gleich: der Versuch, Sie abzuzocken.

 

Wie sehen die Schreiben aus?

Während die Schreiben früher voll gespickt mit Rechtschreibfehlern waren, sind die aktuellen Briefe in einem besseren Deutsch geschrieben. Trotz allem erscheint es merkwürdig, dass Sie eine Gesamtforderung von 760 Euro haben und ein Vergleichsangebot für eine Zahlung innerhalb der nächsten drei Tage von 290 Euro bekommen. Solche Angebote sind unüblich und deuten auf einen Betrugsversuch hin.

Im unteren Teil des Briefes finden Sie einen Überweisungsbeleg. Dort steht dann auch die IBAN, auf die das Geld überwiesen werden soll. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine ausländische IBAN. Schon aus diesem Grund sollten Sie kein Geld überweisen.

 

Welche Inkassounternehmen sind bekannt?

Wie schon erwähnt, wechseln die Firmen und Inkassounternehmen immer wieder. Sollten Sie einen Brief von einem Unternehmen bekommen, welches noch nicht in dieser Liste erwähnt ist, können Sie uns den Brief gern an hinweis@biallo-online.de weiterleiten.

  • ECE Solution Group Ltd Inkasso, Heeperstr. 125, 33607 Bielefeld, Telelefon 0044 84384939.., Mail: inkassodienstweber@gmail.com, Aktenzeichen NR 2751, IBAN: BG75STSA93000027100831
  • E.B. Inkasso, Wilhelmstraße 149, 47807 Krefeld, AP: Peter Berger, Telefon 0044 84384999.., Mail: inkassodienstgroup@gmail.com, Aktenzeichen NR 2211
  • Europe Finance Inkasso, Weselerstr. 84, 47169 Duisburg, AP: Sabine Lange, Telefon: 0044 8438499925, Mail: inkassodienstgroup@gmail.com, Aktenzeichen NR 2213
  • Finance Inkasso, Ostring 110, 46238 Bottrop, AP: Ralf Springer
  • Fordereungsmanagement Inkasso, Hohestr. 35, 40213 Düsseldorf, AP: Olaf Weber, Telefon: 0044 84384939.., Mail: inkassodienstweber@gmail.com, Aktenzeichen NR 2211, (Central GSR GmbH), IBAN: CH24 0079 0016 2663 9637 7
  • ​​Forderungsmanagement Inkasso Köln, Diemelweg 20, 50765 Köln, AP: Klaus Weber, Telefon: 044 84300528.., Mail: inkassodienstweber@gmail.com, IBAN: BG06 BPBI 7946 1464 2756 01
  • Forderungsmanagement Inkasso Münster, Marktweg 60, 48147 Münster, Telefon: 044 84300528.., inkassodienstweber@gmail.com
  • Global Finance Inkasso, Am Nordpark 20, 42281 Wuppertal, AP: Ralf Springer, Telefon: 0044 84384999.., Mail: inkassodienstgroup@gmail.com, IBAN: LT233510000073775816



 

Sollten Sie die Mahnung bezahlen?

Wenn Sie ein derartiges Schreiben mit Androhung einer Zwangsvollstreckung erhalten, ist die Aufregung mit Sicherheit erst einmal groß. Wir empfehlen Ihnen, den Inkasso-Brief richtig zu überprüfen. Schließlich haben wir Sie schon vor den Inkasso-Schreiben und den Rechtsanwaltsbriefen bezüglich eines Lotterievertrages gewarnt. Wahrscheinlich werden Sie auch bei dem oben aufgeführten Brief feststellen, dass Sie keine offenen Forderungen haben.

Schließlich sind hier Betrüger unterwegs, die hoffen, dass Sie das Geld einfach überweisen, damit Sie Ihre Ruhe haben und der Zwangsvollstreckung aus dem Weg gehen. Wie weit die Täter gehen, um das „perfekte“ Bild aufzubauen, zeigen die Schreiben mit dem Gerichtsbeschluss vom Amtsgericht.

Wir empfehlen Ihnen, kein Geld zu überweisen. Wer es schon getan hat, wird sein Geld vermutlich nicht wiedersehen. Denn zurückholen lässt sich dieses auch auf dem Rechtsweg nicht.

 

Sie haben schon bezahlt. Was ist zu tun?

Dann sollten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei erstatten. In einigen Bundesländern ist dies auch online möglich. Wichtig ist, dass Sie alle Beweise sichern. Geben Sie nicht nur das Schreiben als Beweismittel an, sondern auch den Briefumschlag. Dieser kann den Beamten eventuell Anhaltspunkte geben, von wo der Brief versendet wurde.

Außerdem sollten Sie Ihre Bank informieren – am besten mit der Vorgangsnummer der Polizei. Die Betrüger sind nach der Überweisung in Besitz Ihrer IBAN. Damit können die Täter weitere Straftaten begehen. Gegebenenfalls empfiehlt Ihre Bank, dass Sie Ihr Konto sperren lassen.

Auch wenn Sie nicht bezahlt haben, ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll. Die Kriminellen kennen Ihre Anschrift und werden wahrscheinlich keine Ruhe geben.

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Wir benötigen Ihre Hilfe

Nur mit Ihrer Hilfe schaffen es wir, unsere Leserinnen und Leser noch schneller und besser zu warnen. Haben Sie ein komisches Schreiben erhalten, welches Sie nicht einordnen können? Senden Sie uns dieses per Mail an hinweis@biallo-online.de. Sollte das Schreiben eine Gefahr darstellen, aktualisieren wir diesen oder verfassen einen neuen Artikel.

Wenn bei Ihnen tatsächlich das Geld knapp wird, helfen Ihnen vielleicht unsere Spartipps im Alltag, damit Sie wieder alle Rechnungen bezahlen können. Um keine weiteren Warnungen zu verpassen, können wir Ihnen unseren kostenlosen Newsletter empfehlen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen noch einen interessanten Ratgeber zum Thema aus unserer Bibliothek vor:

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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