Welche Inkassounternehmen sind bekannt?
Wie schon erwähnt, wechseln die Firmen und Inkassounternehmen immer wieder. Sollten Sie einen Brief von einem Unternehmen bekommen, welches noch nicht in dieser Liste erwähnt ist, können Sie uns den Brief gern an hinweis@biallo-online.de weiterleiten.
- ECE Solution Group Ltd Inkasso, Heeperstr. 125, 33607 Bielefeld, Telelefon 0044 84384939.., Mail: inkassodienstweber@gmail.com, Aktenzeichen NR 2751, IBAN: BG75STSA93000027100831
- E.B. Inkasso, Wilhelmstraße 149, 47807 Krefeld, AP: Peter Berger, Telefon 0044 84384999.., Mail: inkassodienstgroup@gmail.com, Aktenzeichen NR 2211
- Europe Finance Inkasso, Weselerstr. 84, 47169 Duisburg, AP: Sabine Lange, Telefon: 0044 8438499925, Mail: inkassodienstgroup@gmail.com, Aktenzeichen NR 2213
- Finance Inkasso, Ostring 110, 46238 Bottrop, AP: Ralf Springer
- Fordereungsmanagement Inkasso, Hohestr. 35, 40213 Düsseldorf, AP: Olaf Weber, Telefon: 0044 84384939.., Mail: inkassodienstweber@gmail.com, Aktenzeichen NR 2211, (Central GSR GmbH), IBAN: CH24 0079 0016 2663 9637 7
- Forderungsmanagement Inkasso Köln, Diemelweg 20, 50765 Köln, AP: Klaus Weber, Telefon: 044 84300528.., Mail: inkassodienstweber@gmail.com, IBAN: BG06 BPBI 7946 1464 2756 01
- Forderungsmanagement Inkasso Münster, Marktweg 60, 48147 Münster, Telefon: 044 84300528.., inkassodienstweber@gmail.com
- Global Finance Inkasso, Am Nordpark 20, 42281 Wuppertal, AP: Ralf Springer, Telefon: 0044 84384999.., Mail: inkassodienstgroup@gmail.com, IBAN: LT233510000073775816
Sollten Sie die Mahnung bezahlen?
Wenn Sie ein derartiges Schreiben mit Androhung einer Zwangsvollstreckung erhalten, ist die Aufregung mit Sicherheit erst einmal groß. Wir empfehlen Ihnen, den Inkasso-Brief richtig zu überprüfen. Schließlich haben wir Sie schon vor den Inkasso-Schreiben und den Rechtsanwaltsbriefen bezüglich eines Lotterievertrages gewarnt. Wahrscheinlich werden Sie auch bei dem oben aufgeführten Brief feststellen, dass Sie keine offenen Forderungen haben.
Schließlich sind hier Betrüger unterwegs, die hoffen, dass Sie das Geld einfach überweisen, damit Sie Ihre Ruhe haben und der Zwangsvollstreckung aus dem Weg gehen. Wie weit die Täter gehen, um das „perfekte“ Bild aufzubauen, zeigen die Schreiben mit dem Gerichtsbeschluss vom Amtsgericht.
Wir empfehlen Ihnen, kein Geld zu überweisen. Wer es schon getan hat, wird sein Geld vermutlich nicht wiedersehen. Denn zurückholen lässt sich dieses auch auf dem Rechtsweg nicht.
Sie haben schon bezahlt. Was ist zu tun?
Dann sollten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei erstatten. In einigen Bundesländern ist dies auch online möglich. Wichtig ist, dass Sie alle Beweise sichern. Geben Sie nicht nur das Schreiben als Beweismittel an, sondern auch den Briefumschlag. Dieser kann den Beamten eventuell Anhaltspunkte geben, von wo der Brief versendet wurde.
Außerdem sollten Sie Ihre Bank informieren – am besten mit der Vorgangsnummer der Polizei. Die Betrüger sind nach der Überweisung in Besitz Ihrer IBAN. Damit können die Täter weitere Straftaten begehen. Gegebenenfalls empfiehlt Ihre Bank, dass Sie Ihr Konto sperren lassen.
Auch wenn Sie nicht bezahlt haben, ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll. Die Kriminellen kennen Ihre Anschrift und werden wahrscheinlich keine Ruhe geben.