





Auf einen Blick
Neu sind diese Briefe nicht. Aber auch sie werden immer wieder versendet. Teilweise werden neue Firmierungen verwendet, aber die Art des Schreibens bleibt gleich. Die Rede ist von den Inkasso-Schreiben, welche Sie im Zusammenhang mit angeblich mehreren Klagen von Gewinn- und Zeitschriftenverlagen bekommen. Unter anderem werden hier genannt EuroMillions, Jackpot49, NKL/SKL, EuroRente, Euro69, Lottoengel, Lottoland und 6aus49.
Diese „Unternehmen“ sollen alle eine Klage gegen Sie laufen haben, weil Sie den angefallenen Kosten nicht nachgekommen sind. Während in der Vergangenheit immer wieder der Sitz des Inkasso-Unternehmens und auch der Name geändert wurden, bleibt eines gleich: der Versuch, Sie abzuzocken.
Während die Schreiben früher voll gespickt mit Rechtschreibfehlern waren, sind die aktuellen Briefe in einem besseren Deutsch geschrieben. Trotz allem erscheint es merkwürdig, dass Sie eine Gesamtforderung von 760 Euro haben und ein Vergleichsangebot für eine Zahlung innerhalb der nächsten drei Tage von 290 Euro bekommen. Solche Angebote sind unüblich und deuten auf einen Betrugsversuch hin.
Im unteren Teil des Briefes finden Sie einen Überweisungsbeleg. Dort steht dann auch die IBAN, auf die das Geld überwiesen werden soll. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine ausländische IBAN. Schon aus diesem Grund sollten Sie kein Geld überweisen.
Wie schon erwähnt, wechseln die Firmen und Inkassounternehmen immer wieder. Sollten Sie einen Brief von einem Unternehmen bekommen, welches noch nicht in dieser Liste erwähnt ist, können Sie uns den Brief gern an hinweis@biallo-online.de weiterleiten.
Wenn Sie ein derartiges Schreiben mit Androhung einer Zwangsvollstreckung erhalten, ist die Aufregung mit Sicherheit erst einmal groß. Wir empfehlen Ihnen, den Inkasso-Brief richtig zu überprüfen. Schließlich haben wir Sie schon vor den Inkasso-Schreiben und den Rechtsanwaltsbriefen bezüglich eines Lotterievertrages gewarnt. Wahrscheinlich werden Sie auch bei dem oben aufgeführten Brief feststellen, dass Sie keine offenen Forderungen haben.
Schließlich sind hier Betrüger unterwegs, die hoffen, dass Sie das Geld einfach überweisen, damit Sie Ihre Ruhe haben und der Zwangsvollstreckung aus dem Weg gehen. Wie weit die Täter gehen, um das „perfekte“ Bild aufzubauen, zeigen die Schreiben mit dem Gerichtsbeschluss vom Amtsgericht.
Wir empfehlen Ihnen, kein Geld zu überweisen. Wer es schon getan hat, wird sein Geld vermutlich nicht wiedersehen. Denn zurückholen lässt sich dieses auch auf dem Rechtsweg nicht.
Dann sollten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei erstatten. In einigen Bundesländern ist dies auch online möglich. Wichtig ist, dass Sie alle Beweise sichern. Geben Sie nicht nur das Schreiben als Beweismittel an, sondern auch den Briefumschlag. Dieser kann den Beamten eventuell Anhaltspunkte geben, von wo der Brief versendet wurde.
Außerdem sollten Sie Ihre Bank informieren – am besten mit der Vorgangsnummer der Polizei. Die Betrüger sind nach der Überweisung in Besitz Ihrer IBAN. Damit können die Täter weitere Straftaten begehen. Gegebenenfalls empfiehlt Ihre Bank, dass Sie Ihr Konto sperren lassen.
Auch wenn Sie nicht bezahlt haben, ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll. Die Kriminellen kennen Ihre Anschrift und werden wahrscheinlich keine Ruhe geben.
Nur mit Ihrer Hilfe schaffen wir es, unsere Leserinnen und Leser noch schneller und besser zu warnen. Haben Sie ein komisches Schreiben erhalten, welches Sie nicht einordnen können? Senden Sie uns dieses per Mail an hinweis@biallo-online.de. Sollte das Schreiben eine Gefahr darstellen, aktualisieren wir diesen oder verfassen einen neuen Artikel.
Wenn bei Ihnen tatsächlich das Geld knapp wird, helfen Ihnen vielleicht unsere Spartipps im Alltag, damit Sie wieder alle Rechnungen bezahlen können. Um keine weiteren Warnungen zu verpassen, können wir Ihnen unseren kostenlosen Newsletter empfehlen.