





Auf einen Blick
Ab April 2025 stehen in Deutschland einige wichtige Änderungen an, die viele Bereiche des Lebens betreffen. Von neuen Regelungen beim Elterngeld, über digitale Innovationen bis hin zu Änderungen im Reiseverkehr – wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Ab dem 1. April 2025 wird das Elterngeld nur noch an Alleinerziehende und Paare gezahlt, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 175.000 Euro nicht überschreitet. Die Grenze gilt für Kinder, die ab diesem Datum geboren werden. Das Bundesfamilienministerium erklärt, dass das zu versteuernde Einkommen individuell vom Finanzamt ermittelt wird und im Steuerbescheid steht. Die neue Regelung betrifft sowohl Alleinerziehende als auch Paare und könnte für viele Familien gravierende finanzielle Einschnitte bedeuten.
Tarifbeschäftigte im Bauhauptgewerbe, etwa im Hoch- und Tiefbau, erhalten ab dem 1. April 2025 eine Gehaltserhöhung. Im Westen steigt der Lohn um 4,2 Prozent, im Osten um fünf Prozent. In der untersten Lohngruppe wird bundesweit ein Plus von fünf Prozent verzeichnet. Diese Anpassung ist Teil der schrittweisen Angleichung der Löhne zwischen Ost und West.
Ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung beginnt mit dem Testbetrieb für den digitalen Fahrzeugschein. Autofahrer können ab April eine App testen, die vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelt wurde. Ziel ist es, die "Zulassungsbescheinigung Teil 1" künftig auf dem Smartphone vorzeigen zu können. Dies minimiert das Risiko eines Verlusts und erleichtert den Alltag für Sie. Die Suche nach den "Papieren" bei einer Fahrzeugkontrolle entfällt dann. Denn das Smartphone haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher schnell parat. Bis der Führerschein ebenfalls digital verfügbar ist, wird es allerdings noch etwas dauern.
Für angehende Autofahrerinnen und -fahrer gibt es ebenfalls Änderungen. Ab dem 1. April gilt ein überarbeiteter Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung. Einige Fragen wurden gestrichen, andere kamen hinzu – beispielsweise zu Vorfahrtsregelungen, Verkehrszeichen und dem Rechtsabbiegen. Die Anpassungen sollen aktuelle Entwicklungen im Straßenverkehr und neue gesetzliche Regelungen berücksichtigen. Die Durchfallquote war 2024 recht hoch: Es scheiterten 41 Prozent der Prüflinge an der Theorie. Ob der neue Fragenkatalog dazu führt, dass die Durchfallquote sinkt, bleibt abzuwarten.
Die elektronische Patientenakte (ePA) könnte ab April bundesweit verfügbar sein. Der Testlauf, der seit Januar in drei Regionen läuft, wird Mitte März ausgewertet. In der ePA sollen Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Ziel ist es, den Austausch zwischen Arztpraxen und Apotheken zu erleichtern. Jeder Kassenpatient soll die ePA automatisch erhalten, es sei denn, er widerspricht. Teilweise haben die Krankenkassen Sie dazu bereits angeschrieben.
Reisende nach Großbritannien müssen sich auf neue Einreisebestimmungen einstellen. Ab dem 2. April 2025 ist neben dem Reisepass eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) erforderlich. Diese gilt für Bürger aus visumfreien Ländern wie den EU-Staaten und der Schweiz. Die ETA kostet 10 Pfund (etwa 12 Euro) und ist zwei Jahre gültig. Die Regelung betrifft Aufenthalte von bis zu sechs Monaten.
Frauen können ab April bereits ab 50 Jahren (statt bisher 55) eine kostenlose Darmspiegelung in Anspruch nehmen. Die Untersuchung kann alle zehn Jahre wiederholt werden. Alternativ steht alle zwei Jahre ein Stuhltest zur Verfügung. Diese Maßnahme soll die Krebsfrüherkennung verbessern und die Heilungschancen erhöhen. Für Männer galt die Altersgrenze von 50 Jahren bereits.
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