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Ab dem Jahr 2025 werden die Sozialabgaben für Gutverdiener in Deutschland deutlich steigen. Das betrifft insbesondere die Beiträge zur Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Arbeits- und Sozialministeriums hervor, welches am Mittwoch (16. Oktober 2024) beschlossen werden soll.
Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Beitragsbemessungsgrenze. Diese gibt an, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Sozialabgaben. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde auch in der Vergangenheit regelmäßig angepasst, doch 2025 wird die Erhöhung voraussichtlich spürbar hoch ausfallen. Das Bundesarbeitsministerium führt die “sehr gute Lohnentwicklung“, auf der die Festsetzung der Beitragsbemessungsgrenze basiert, als Grund für die Anhebung an: 2023 sind die Löhne durchschnittlich um rund 6,4 Prozent gestiegen.
In der Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 8.050 Euro pro Monat (2024: 7.550 Euro West, 7.450 Euro Ost). Die bisherige Unterscheidung zwischen Ost und West wird gleichzeitig aufgehoben. Bis 2027 soll der Rentenbeitrag stabil bei 18,6 Prozent liegen. Verdienen Sie also beispielsweise 8.050 Euro, müssen Sie monatlich 1.497,30 Euro an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen (2024: 1.404,30 Euro West, 1.385,70 Euro Ost). Auch wenn Sie monatlich 9.000, 10.000, 11.000 oder mehr Euro verdienen, zahlen Sie diesen Maximalbeitrag.
Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Beiträge wegen der höheren Bemessungsgrenze. Der Beitrag für die Krankenversicherung setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz (2024: 14,6 Prozent) und dem individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkassen (2024: 0,98 bis 3,28 Prozent). Arbeitgeber und –nehmer teilen sich den Beitrag jeweils zur Hälfte. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt nun 5.512,50 Euro pro Monat (2024: 5.175 Euro). Außerdem wird die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung auf 6.150 Euro angehoben (2024: 5.775 Euro).
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung, der aktuell bei 3,4 Prozent (mit Kind) beziehungsweise 4,0 Prozent (Kinderlose) liegt, wird voraussichtlich ebenfalls steigen. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Arbeitnehmer zahlen also 1,7 beziehungsweise 2,0 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag – gerechnet auf ihr Bruttogehalt. Wie hoch der Beitragssatz ab 2025 ausfallen wird, wurde noch nicht abschließend beschlossen.
2024 | 2025 | |
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung | 7.550 Euro (West) / 7.450 Euro (Ost) | 8.050 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung | 5.175 Euro | 5.512,50 Euro |
Rentenbeiträge bei einem Einkommen von 8.050 Euro | 1.404,30 Euro (West) / 1.385,70 Euro (Ost) | 1.497,30 Euro |
Pflegeversicherungsbeiträge (Einkommen: 8.050 Euro) | 207 Euro (kinderlos) | 220,50 Euro (kinderlos) |
Krankenkassenbeiträge (Einkommen: 8.050 Euro) | max. 925,29 Euro | max. 984,64 Euro |
Summe Sozialabgaben (Einkommen: mind. 8.050 Euro) | 2.536,59 Euro (West) / 2.517,99 Euro (Ost) | 2.703,44 Euro |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse.de, Frankfurter Rundschau
Eine gutverdienende Person ohne Kinder könnte im kommenden Jahr also mehr als 2.700 Euro an Sozialabgaben zahlen. Das ist rund ein Drittel eines monatlichen Bruttoverdienstes von 8.050 Euro.
Die Erhöhungen der Sozialabgaben führen dazu, dass Gutverdiener ab 2025 netto weniger von ihrem Bruttoeinkommen behalten dürfen. Der genaue Betrag hängt von den jeweiligen Beitragssätzen ab. Die höheren Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze sollen jedoch sicherstellen, dass die Sozialversicherungen auch in Zukunft finanziell stabil bleiben und ihre Leistungen erbringen können.
Quelle: Merkur.de, Frankfurter Rundschau