Haftungsfrage

Konto leer geräumt: Haftet die Bank?

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 17.01.2024

Auf einen Blick

  • Cyberkriminelle versuchen immer wieder an Daten von Bankkundinnen und Bankkunden zu gelangen.
  • Einmal auf Betrüger hereingefallen, ist der Ärger groß. Womöglich ist das Konto schnell leer geräumt.
  • Doch wer haftet in solch einem Fall? Muss die Bank Ihnen das verlorene Geld erstatten?
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Steigende Bedrohungslage im Onlinebanking
  2. Haftet die Bank im Schadensfall?
  3. Welche Banken sind von Phishing-Angriffen betroffen?
  4. Überweisungen zurückzuholen?
  5. Bank reagiert nicht – was tun?
  6. Fazit: Oftmals wird Kulanzbetrag angeboten

Wenn Sie Onlinebanking nutzen, sind Sie grundsätzlich auch ein potenzielles Opfer für Phishing-Angriffe. Bei Erfolg können diese zu hohen Schäden führen. Ein Klick auf einen Link in einer gefälschten E-Mail, die Bankdaten eingegeben und schon ist das Konto leer geräumt. Es stellt sich die Frage, ob Betroffene ihr Geld zurückbekommen? Haftet die Bank bei Phishing-Angriffen? Oder wer übernimmt die Haftung, wenn das Konto plötzlich im Minus ist?

 

Steigende Bedrohungslage im Onlinebanking

Cybercrime ist ein Massenphänomen. Laut dem Wirtschaftsschutzbericht 2022 belaufen sich die Schäden durch Cyberkriminalität auf rund 203 Milliarden Euro. Die Schäden sind damit rund doppelt so hoch, wie noch im Jahr 2019. Summen im Bereich von mehreren zehntausend Euro im Einzelfall sind keine Seltenheit.

Trotz der hohen Risiken gilt die Sicherheit im Onlinebanking als eher hoch. Doch die Technologie ist nicht immun gegenüber Manipulationen und Kriminelle passen ihre Methoden ständig an. Oftmals ist der Faktor Mensch die entscheidende Schwachstelle, wenn es um gelungene Phishing-Attacken geht.

 

Haftet die Bank im Schadensfall?

Ist es zu einer Überweisung gekommen oder Ihr Konto wurde leer geräumt? Dann fragen Sie sich sicher, ob die Bank für den Geldverlust haftet? Hier müssen wir etwas differenzierter werden.

Nicht autorisierte Zahlung

Wurde die Zahlung Ihrerseits nicht autorisiert, ist die Bank verpflichtet, das Geld an Sie zurückzugeben. Dies ist in Paragraf 675u Satz 1 und 2 des BGB geregelt. Der Zahlungsbetrag muss durch den Zahlungsdienstleister unverzüglich wieder bereitgestellt werden, sobald der Kunde das Problem bei der Bank angezeigt hat. Spätestens am Geschäftstag nach der Anzeige des Phishing-Betrugs muss das Geld wieder bei der Kundin oder dem Kunden sein. Doch obwohl das Gesetz hier sehr verbraucherfreundlich ist, stoßen viele Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Banken auf taube Ohren. Denn diese berufen sich oftmals darauf, dass grob fahrlässig gehandelt wurde und blocken die Erstattungsansprüche ab.

Grob fahrlässig gehandelt?

Doch wann haben Sie grob fahrlässig gehandelt? Sobald sich diese Frage stellt, ist es besser, wenn Sie sich einen Anwalt nehmen. Im Falle eines Prozesses muss die Bank dann nachweisen, dass ihre Sicherheitsverfahren praktisch unüberwindlich sind und die Kundin beziehungsweise der Kunde die Fehlerstelle ist. Nach § 675v Abs. 2 BGB muss in diesem Fall keine Erstattung geleistet werden.

Aber was bedeutet eigentlich grob fahrlässig? Ein Gericht würde als grob fahrlässig urteilen, wenn Sie etwa die TAN über das Telefon an Fremde weitergegeben oder sie für einen Zahlungsvorgang mehrere TANs freigegeben haben. Auch im Vorfeld und bereits beim Erhalt von E-Mails sollten Sie Sorgfalt walten lassen. Sind Sie hier zu schnell und geben die Daten auf einer Phishing-Seite ein, die bei genauer Prüfung erkennbar als solche gewesen wäre, könnte Ihnen dies als grob fahrlässig vorgeworfen werden.

Wird durch die Betrüger etwa Geld mit Ihrer Karte an einem Geldautomaten abgehoben, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Geldkarte nicht zusammen mit der PIN aufbewahrt und Sie die PIN auch nicht anderweitig leichtsinnig herausgegeben haben. Auch bei Ihrem PC und Smartphone müssen Sie den Nachweis erbringen, dass das Gerät durch einen Virenscanner und die neuesten Updates richtig geschützt ist.

Aufgrund dieser Tatsache versuchen Verbraucherschützer, die Rechte der Bankkunden bei Phishing und Online-Betrug zu stärken. So fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), dass die Beweislast bei den Banken liegen soll. Die Verbraucher sollen hier entlastet und das Geld schnellstmöglich erstattet werden. Banken sollen nicht abwarten dürfen, ob sich die Kundinnen und Kunden gegen den Vorwurf wehren können.

 

Welche Banken sind von Phishing-Angriffen betroffen?

Grundsätzlich kann keine Bank ausgeschlossen werden. Egal, ob SparkassePostbankDKB, oder Volksbank – alle Banken und Sparkassen haben mit den Angriffen durch Kriminelle zu kämpfen. Keine Bank kann absolute Sicherheit garantieren.

In der Regel wird das Onlinebanking nicht direkt gehackt. Die Kriminellen versuchen durch geschickte Manipulation an die benötigten Daten zu gelangen. Menschliche Schwächen und vielfältige Endgeräte bieten dabei Angriffsflächen. Umso wichtiger ist es, dass Sie Phishing-Mails bereits im Vorfeld erkennen. Mit unserem Ratgeber zu den Phishing-Nachrichten geben wir Ihnen eine Hilfe an die Hand, mit der Sie viele Spam- und Phishings-Mails erkennen. Und sollten Sie doch einmal unsicher sein, steht Ihnen unser Verbraucherschutz-Team zur Verfügung. Leiten Sie die erhaltene Nachricht an hinweis@biallo-online.de weiter. Wir prüfen die E-Mail und geben Ihnen bei Bedarf eine Rückmeldung.

 

Überweisungen zurückzuholen?

Ist es in der Eile doch passiert und Sie sind auf einen Phishing-Angriff hereingefallen, wollen viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Überweisung zurückholen. Doch ist das so einfach möglich? Können Sie ohne größere Probleme eine Überweisung rückgängig machen? Diese Frage klären wir in unserem Artikel auf biallo.de.

Neben dem Zurückholen des Geldes sollten Sie aber auch in anderen Punkten aktiv werden. Denn im schlimmsten Fall sind die Betrüger nun im Besitz Ihrer Bankdaten. Damit das Konto nicht leer geräumt wird, empfehlen wir, Folgendes zu tun:

  1. Onlinebanking sperren: Das Onlinebanking über die Hausbank sperren lassen. Gleichzeitig können Sie die Bank über das Problem informieren und besprechen, ob es Möglichkeiten gibt, das überwiesene Geld zurückzuholen.
  2. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Die Vorgangsnummer ist wichtig, sollten Ihre Daten an anderer Stelle auftauchen und missbräuchlich verwendet werden.
  3. Löschen Sie keine E-Mails: Die Phishing-Mails sollten Sie als Beweismittel aufbewahren. Zudem sollten Sie alle relevanten Informationen (Mails, SMS, Anrufliste, Browserverlauf und so weiter) festhalten. Am besten tun Sie dies in schriftlicher Form.
  4. Überprüfen Sie Ihre Geräte auf Schadsoftware: Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie das Gerät einem Spezialisten übergeben.

 

Bank reagiert nicht – was tun?

Manchmal kann es passieren, dass die Bank auf Ihre Erstattungsansprüche nicht reagiert oder Sie den Kundenservice der Bank nicht erreichen. Dann ist guter Rat teuer. Haben Sie einen Erstattungsanspruch bei Ihrer Bank eingereicht und bekommen keine Antwort, dann könnte eine Klage gegen die betreffende Bank eine Lösung sein.

Prüfen Sie hier im Vorfeld, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten des Anwalts übernimmt. In einer Erstberatung können Sie einschätzen lassen, wie der Anwalt Ihre Erfolgschancen einschätzt.

 

Fazit: Oftmals wird Kulanzbetrag angeboten

Um einem Prozess vor Gericht aus dem Weg zu gehen, versuchen es die Banken oft mit einem Kulanzangebot. Meist wird nicht der ganze verloren gegangen Betrag angeboten, sondern die Hälfte oder gar weniger. Am Ende müssen Sie entscheiden, ob Ihnen solch ein Angebot ausreicht oder Sie den vollen Betrag wieder haben möchten.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie grundsätzlich die Erstattung beantragen können. Am Ende wird geprüft, ob die Zahlung nicht autorisiert war und ob Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Mit diesen Voraussetzungen muss die Bank Ihnen den verloren gegangen Betrag laut Gesetz wiedergeben.

In der Realität berufen sich die Banken jedoch oft auf die grobe Fahrlässigkeit der Kundinnen und Kunden. Vielen ist es zu anstrengend, gegen die Bank vor Gericht zu ziehen und sie geben irgendwann klein bei. Dieses Wissen nutzen die Banken aus. Mit der richtigen Rechtsschutzversicherung und einem guten Anwalt ist es aber für Verbraucherinnen und Verbraucher durchaus möglich, auch gegen eine Bank vor Gericht zu gewinnen.

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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