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Personalausweis mit eID-Funktion

Online-Ausweisfunktion: Schnelle und einfache Identifizierung mit dem Online-Ausweis

Annette Jäger
Autorin
Aktualisiert am: 02.11.2022

Auf einen Blick

  • Jeder Personalausweis, der nach 2017 ausgestellt ist, enthält einen automatisch aktivierten Chip, mit dem Sie sich online ausweisen können. Bei älteren Ausweisen kann man die Online-Ausweisfunktion bei seiner Meldebehörde nachträglich freischalten lassen. Für die Nutzung benötigen Sie Ihre persönliche sechsstellige PIN und eine App.
  • Immer mehr Behörden und Unternehmen ermöglichen eine Identifizierung per Online-Funktion. So lassen sich Behördengänge oder Kontoeröffnungen heute komplett von zuhause aus erledigen – Öffnungszeiten sind damit hinfällig.
  • Wie der elektronische Personalausweis funktioniert, wo Sie ihn einsetzen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Was ist die Online-Ausweisfunktion?
  2. Wie aktiviere ich die Online-Ausweisfunktion?
  3. AusweisApp
  4. Wie funktioniert die Online-Ausweisfunktion?
  5. Elektronischer Personalausweis: Was ist mit dem Datenschutz?
  6. Wo kann ich den Online-Ausweis nutzen?
  7. Online-Ausweisfunktion: Erfahrungen
  8. eID Karte: für Bürger der EU
  9. Alternative: Video-Ident 
  10. Blick in die Zukunft: Was bringt der elektronische Personalausweis?

Ein kleiner blau-grüner Kreis auf der Rückseite des Personalausweises hat Potential: Es ist das Symbol für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion oder E-Ident genannt). Dort, wo der Kreis auf Homepages im Internet auftaucht, ist bereits eine Identitätsfeststellung auf elektronischem Wege möglich. Sich vor Ort ausweisen zu müssen und dafür auf ein Amt zu gehen, entfällt. Außerdem kann man bei manchen Banken inzwischen bequem online ein Konto über die Funktion eröffnen. Für Nutzer bringt das Vorteile: Eine Identifizierung geht schnell und ist an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr möglich. Allerdings wissen bislang nur wenige um diese praktische Funktion.

Wir erklären, wie der elektronische Personalausweis funktioniert, wo Sie ihn überall einsetzen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

 

Was ist die Online-Ausweisfunktion?

Haben Sie in letzter Zeit einen neuen Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt oder der Kommune abgeholt? Dann haben Sie auch per Post zwei gedruckte Seiten über die Online-Ausweisfunktion mit Rubbelfeldern, die PIN- und PUK-Nummern verbergen, erhalten. Viele werden das Schreiben unbeachtet zur Seite gelegt haben. Dabei ermöglicht es die Nutzung der Online-Ausweisfunktion, die bei vielen Aktivitäten im Internet eine Identitätsfeststellung vereinfacht.

Jeder Personalausweis, der im Scheckkartenformat erstellt ist, enthält einen Chip, der ein elektronisches Ausweisen ermöglicht. Seit 2017 ist der Chip automatisch aktiviert. Wer einen älteren Ausweis hat, kann diesen für die Online-Funktion bei seiner Meldebehörde nachträglich freischalten lassen. Das ist ziemlich praktisch, denn dadurch können Sie Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten, bei denen man sich ausweisen muss, einfach online erledigen. Eine persönliche Unterschrift ist dann nicht mehr zu leisten.

Wie aktiviere ich die Online-Ausweisfunktion?

Damit die Online-Funktion des Personalausweises nutzbar ist, ist noch ein Brückengerät nötig: entweder ein neueres Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Die Nutzung per Smartphone ist natürlich die bequemste und praktischste Variante. Mehr dazu, wie das Online-Ausweisen genau funktioniert, erfahren Sie weiter unten im Text.

Seit Februar 2022 haben Sie die Möglichkeit, den Online-Ausweis selbst online zu aktivieren. Diese Service ist für Sie kostenfrei. Der PIN-Rücksetzbrief wird an die deutsche Meldeadresse der bestellenden Person zugestellt und enthält einen Aktivierungscode, einen QR-Code und eine neue PIN. Haben Sie diese Unterlagen, aktivieren Sie den Online-Ausweis und könnnen ihn mit einer neuen PIN nutzen. Durch diese Methode sparen Sie sich den Gang zur Meldebehörde.

Transport PIN zum Ausweis

Zu jedem Personalausweis gehört eine selbst gewählte sechsstellige PIN, die garantiert, dass persönliche Daten geschützt sind. So besteht auch bei einem Verlust des Ausweises nicht die Gefahr, dass jemand über Ihren Ausweis eine Unterschrift leistet. Ohne die persönliche sechsstellige PIN ist das nicht möglich. Sie können beim Online-Ausweisen genau sehen, welche Behörde oder welches Unternehmen Ihre Daten erhält und welche Daten aus dem Ausweis übermittelt werden.

Mit jedem neuen Ausweis wird eine PIN-Nummer mitgeliefert, die sogenannte Transport-PIN. Diese können Sie dann in Ihre persönliche PIN-Nummer umwandeln. Sollten Sie die PIN nicht mehr haben, dann können Sie eine neue über Ihre zuständige Meldebehörde erhalten. Dabei wird eine geringe Gebühr fällig.

Um den elektronischen Personalausweis nutzen zu können und von der einfachen und schnellen Identifizierung per Online-Funktion profitieren zu können, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:

Voraussetzungen für die Nutzung der eID-Funktion

Um die Online-Funktion des Personalausweises nutzen zu können, benötigen Sie 

  • Personalausweis im Scheckkartenformat
  • sechsstellige persönliche PIN (Transport-PIN)
  • Smartphone oder Kartenleser
  • AusweisApp

 AusweisApp

Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigen Sie eine Software, die kostenlose AusweisApp. Sie können die App entweder über Ihren üblichen App-Store herunterladen oder über den Download-Bereich der Homepage im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

Mithilfe der AusweisApp können Sie Ihre PIN ändern, Ihre Daten einsehen und Sie erhalten darüber auch eine Liste von Anbietern, die das elektronische Ausweisen über die App bereits anbieten und zu denen Sie direkt verlinkt werden. Außerdem können Sie über die App prüfen, ob Ihr Smartphone die technischen Voraussetzungen erfüllt, den Chip auf dem Personalausweis auszulesen.

Wie funktioniert die Online-Ausweisfunktion?

Das digitale Ausweisen funktioniert nicht nur über das Handy, man kann sich die AusweisApp auch auf dem Computer installieren.

Online-Ausweis: Nutzung mit dem Smartphone

Am einfachsten funktioniert das Online-Ausweisen mit dem Smartphone. Das Smartphone fungiert dabei als Kartenlesegerät. Voraussetzung ist, dass Sie ein Smartphone haben, welches diese technischen Voraussetzungen erfüllt.

Geeignet sind Smartphones mit NFC-Schnittstelle. Smartphones mit Android-Betriebssystem 5.0 oder neuer bieten dies, oder Apple-Smartphones mit iOS 13.2 oder neuer (zum Beispiel iPhone 11,7, 8, X). Auf dem Portal AusweisApp.bund.de finden Sie eine Liste mit Smartphones, die die technischen Voraussetzungen erfüllen. Die NFC-Funktion muss natürlich auch aktiviert werden. Bei jedem Smartphone ist die NFC-Schnittstelle an einer etwas anderen Stelle auf der Rückseite des Handys verbaut. Wenn das Auslesen der Daten nicht einwandfrei funktioniert, kann es daran liegen, dass der Ausweis nicht direkt an der korrekten Stelle des Handys liegt. Wo sich die NFC-Schnittstelle des jeweiligen Handys befindet, kann man einfach im Internet nachschauen.

Wenn Sie ein passendes Smartphone haben:

  • Installieren Sie die AusweisApp auf Ihrem Smartphone.
  • Starten Sie die App.
  • Halten Sie den Ausweis an das Smartphone und
  • tippen Sie die sechsstellige persönliche PIN ein.
  • Über den Chip im Personalausweis wird geprüft, ob dem Anbieter die Abfrage der Daten zusteht.
  • Wenn ja, werden die Daten übermittelt.
  • Danach wird die Verbindung wieder getrennt.
  • Die Identifizierung ist abgeschlossen.

Hinweis: Auch beim mobilen Bezahlen basiert die Datenübertragung auf der sogenannten NFC-Technologie (Near Field Communication). Für die Verbraucherzentrale gilt das Mobile Payment mit NFC als relativ sicher, wenn Verbraucher ein paar Dinge beachten. 

Online Ausweis: Nutzung mit dem PC

Das Online-Ausweisen muss nicht zwingend am Handy erfolgen, es funktioniert auch über den PC. Einen langen Antrag auszufüllen, ist meist am PC bequemer. Die AusweisApp benötigen Sie dennoch, diese müssen Sie sich auf Ihrem Rechner installieren und auch auf Ihrem Smartphone (mit NFC-Schnittstelle). Das Smartphone fungiert auch hier als Kartenlesegerät. Wichtig ist, dass sich beide Geräte – Smartphone und Computer - im selben WLAN befinden.

So gehen Sie vor:

  • Öffnen Sie die AusweisApp auf Ihrem Smartphone und koppeln Sie unter dem Menüpunkt „Fernzugriff“ Computer und Smartphone.
  • In den Einstellungen kann der Name des Smartphones eingegeben werden und auch, auf welchem Gerät – PC oder Smartphone – Sie die PIN-Nummer eingeben möchten.
  • Das Smartphone zeigt einen Kopplungscode an, den Sie am Rechner eingeben müssen.
  • Dazu öffnen Sie die AusweisApp auf Ihrem Computer.
  • In den Einstellungen müssen Sie Ihr Smartphone als Kartenlesegerät angeben. Jetzt können Sie den Kopplungscode eingeben.
  • Über die Anbieterliste in der AusweisApp können Sie direkt zum Anbieter gehen und sich dort ausweisen.
  • Wenn Sie zum Ausweisen aufgefordert werden, können Sie den Personalausweis direkt an das Smartphone beziehungsweise an die Rückseite des Smartphones halten. Die Daten werden dann über den im Handy integrierten Chip übermittelt.
  • Geben Sie die sechsstellige PIN ein.
  • Nach dem Auslesen der Daten stoppen Sie den Fernzugriff wieder.

Elektronischer Personalausweis: Was ist mit dem Datenschutz?

Der Schutz der Daten ist laut Innenministerium gesichert. Die Datenübermittlung erfolgt nur, wenn der Personalausweis mit dem Smartphone oder dem Kartenlesegerät verbunden ist, in Verbindung mit der PIN-Eingabe. Auch bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises sind die Daten geschützt, denn das digitale Ausweisen funktioniert nur in Verbindung mit der PIN. Außerdem werden die Daten verschlüsselt übertragen.

Wo kann ich den Online-Ausweis nutzen?

Der Online-Ausweis ist noch eine Randerscheinung. Doch nach und nach finden sich immer mehr Anbieter. Vor allem Behörden und Verwaltungen bieten die elektronische Identitätsfeststellung bereits an, was einem einen lästigen Behördenbesuch erspart, um lediglich eine Unterschrift zu tätigen. Darüber hinaus gibt es auch Anbieter aus der freien Wirtschaft, darunter einige Banken, die das Online-Ausweisen bereits ermöglichen. Künftig soll sich das Nutzungspotential deutlich ausweiten. Hier finden Sie einige Anwendungsbeispiele:

Kfz

  • Digitaler Führerscheinantrag (Hessen)
  • Punkteanfrage in Flensburg (Angaben im Fahreignungsregister abrufen)
  • Kfz-Zulassung (in ausgewählten Landkreisen)

Bafög

  • Antrag
  • Bearbeitungsstatus
  • Anmeldung Bafög-Rückzahlung

Rente

  • Versicherungsverlauf
  • Beitragsrechnung auf dem Rentenkonto
  • Datenänderung

Verwaltung und Behörden

  • Verwaltungsleistungen auf den Portalen von Ländern oder Bund
  • Zustellung einer Geburtsurkunde (Bremen)
  • Führungszeugnis beantragen (Bundesamt für Justiz)
  • Steuererklärung über Elster
  • Antrag Einsicht Bundesarchiv
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
  • Auskunft aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder (Schuldnerverzeichnis)
  • Online-Mahnantrag (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids)
  • Antrag Einblick Stasi-Akten
  • Antrag auf Feststellung einer Behinderung (Saarbrücken)
  • Antrag Corona-Überbrückungshilfe (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

Unternehmen und Finanzdienstleister

  • SIM-Karten aktivieren (Vodafone, Congstar)
  • Kundenkonto erstellten (Paysafecard)
  • Anmeldung Kundenportal (LVM Versicherung)
  • digitale Finanzierungsanfrage (Kapilendo)
  • Bearbeitung von Förderantragen (Investitionsbank Berlin)
  • Accounteröffnung bei Robo-Advisor (Growney*Scalable Capital*)
  • Kontoeröffnung (Comdirect*, Bank für Sozialwirtschaft).

Kontoeröffnung mit dem Online-Ausweis

Onlinebanking ist eine geniale Erfindung. Lästig war dabei früher nur die Identitätsfeststellung, für die ein Gang zur Post nötig war, um dort eine Unterschrift zu tätigen. Heute hat sich das Video-Ident-Verfahren etabliert, bei dem man im Video-Chat mit einem Dienstleister den Personalausweis in die Kamera hält. Einige Banken ermöglichen auch die Identitätsfeststellung per Online-Ausweis bei der Kontoeröffnung, zum Beispiel Comdirect* und die Bank für Sozialwirtschaft. Auch bei den Robo-Advisors Growney* und Scalable Capital* ist die Depoteröffnung per Online-Ausweis möglich. Die DKB hat die Legitimation über die eID-Funktion des Personalausweises bis auf Weiteres eingestellt, da sie im Vergleich zum Videoident-Verfahren äußerst wenig genutzt wurde. 

Online-Ausweisfunktion: Erfahrungen

Der Vorteil der Nutzung des Online-Ausweisens ist die Schnelligkeit – vorausgesetzt man hat ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle und hat bereits seine persönliche sechsstellige PIN erstellt. Die Kontoeröffnung ist rund um die Uhr möglich, unabhängig davon, ob ein Kundenbetreuer verfügbar ist, wie es zum Beispiel beim Video-Ident-Verfahren nötig ist. Hier kann es schon mal zu Wartezeiten kommen. 

In Zeiten der Corona-Pandemie haben die Direktbanken einen starken Zulauf erlebt. Die Pandemie ist dabei der Impuls für den Verbraucher, von analogen (Gang zur Filialbank) auf digitale Angebote (Online-Bank) umzusteigen. Dieser Trend könnte in Zukunft zu einer vermehrten Nutzung des Online-Ausweises führen.

 eID Karte: für Bürger der EU

Auch Bürger, die keinen deutschen Personalausweis haben, können eine Karte erhalten, die eine elektronische Identitätsfeststellung erlaubt: Die eID-Karte ist für ausländische Bürger aus der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie erhalten die Karte für eine Dauer von zehn Jahren zu einer Gebühr von 37 Euro. Bürger müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um die Karte zu beantragen.

Die Karte erhalten sie bei der für sie zuständigen Meldebehörde ihrer Stadt oder Kommune. Die eID card ist mit einem Chip ausgestattet und kann genauso wie der Online-Ausweis zur Identitätsfeststellung bei Behördengängen oder Ähnlichem eingesetzt werden. Die technischen Voraussetzungen – Smartphone mit NFC-Schnittstelle – sind dieselben wie beim Online-Personalausweis.

Alternative: Video-Ident 

Bürger, die den Online-Ausweis nicht nutzen wollen oder die ein älteres Smartphone besitzen, das die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, um als Kartenlesegerät zu fungieren und die sich nicht extra ein Kartenlesegerät anschaffen wollen, können zur Identitätsfeststellung nach wie vor das Video-Ident-Verfahren nutzen. Das Verfahren hat sich in den vergangenen Jahren etabliert und wird vor allem zur Identitätsfeststellung im Rahmen einer Kontoeröffnung genutzt. Anders als beim klassischen Post-Ident-Verfahren, bei dem ein Gang zur Post nötig ist, kann man die Identitätsfeststellung auch zuhause schnell erledigen. Allerdings bieten es nicht alle Banken an.

An technischen Voraussetzungen benötigt der Nutzer eine Kamera am Computer oder er nutzt die Kamera an seinem Smartphone. Bei einem kurzen Video-Chat mit einem Dienstleister, an den die Bank im Rahmen des Kontoeröffnungs-Prozederes per Link weiterleitet, hält der Nutzer seinen Personalausweis in die Kamera, wie auch sein Gesicht. Es werden Aufnahmen gemacht, vom Ausweis und vom Gesicht. Dann erhält der Kunde noch eine TAN-Nummer – in der Regel per SMS auf das Handy – die er bestätigen muss. Damit ist die Identitätsfeststellung bereits abgeschlossen. Bei dem Verfahren ist der Nutzer allerdings darauf angewiesen, dass ein Dienstleister zur Verfügung steht. Manchmal kann es sogar zu Wartezeiten kommen, der Dienst steht auch nicht rund um die Uhr zur Verfügung.

Blick in die Zukunft: Was bringt der elektronische Personalausweis?

Im digitalen Zeitalter ist es naheliegend, künftig auch Dokumente wie den Personalausweis, den Führerschein und andere Dokumente auf dem Smartphone, digital gespeichert, bei sich zu haben. Um Lösungsansätze zu finden, wie das einfach und sicher funktionieren könnte, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in dem Innovationswettbewerb „Schaufenster Sichere Digitale Identität“ Projekte, die Anwendungen, Möglichkeiten und Vorteile einer digitalen Ausweisfunktion im Alltag aufzeigen sollen.

In einigen beteiligten Städten und Kommunen laufen solche Projekte aktuell. Bürger werden dabei auch miteinbezogen. Ziel ist es, durch eine elektronische Identifizierung Dienstleistungen zu vereinfachen und Behördengänge zu vermeiden.

Über die Autorin Annette Jäger

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während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.

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