

Auf einen Blick
Neben sicheren Zinsen bietet das Bausparen einen weiteren wichtigen Pluspunkt: Bei dieser Finanzierungsform winkt Geld vom Staat in Form von Prämien oder Zulagen. Denn ursprünglich war das Bausparen dazu gedacht, Menschen mit geringerem Einkommen und wenig Eigenkapital zu einer eigenen Immobilie zu verhelfen.
Wie Staat und Arbeitgeber Bausparer finanziell unterstützen und welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Hinweis: Nicht für jeden lohnt sich Bausparen gleichermaßen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein sollten, erklären wir im Ratgeber, wann ein Bausparvertrag sinnvoll ist.
In Deutschland gibt es drei unterschiedliche Arten von staatlichen Bausparförderungen, von denen einige Bausparer profitieren können. Die Bausparkassen ihren Kunden meist dabei, diese Förderungen zu beantragen. Außerdem gibt es oft auch Geld vom Arbeitgeber für die eigene Immobilie. So zahlen viele Bausparerinnen und Bausparer während der Ansparphase nicht alleine in den Bausparvertrag ein, sondern Staat oder Chef beteiligen sich daran.
Ziel der staatlichen Bausparförderung ist es, das Bauen attraktiv zu machen und auf diese Weise den privaten Bau von Wohneigentum zu fördern. Wer bauspart, kann daher staatliche Fördergelder mitnehmen. Diese helfen einem dabei, zusätzlich Guthaben aufzubauen. Mit Hilfe von Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder Wohn-Riester unterstützt der Staat die Bildung von Wohneigentum gleich dreifach.
Voraussetzung ist allerdings stets, dass Sie förderberechtigt sind. Meist kommt es dabei auf Ihr Einkommen und Ihren Familienstand an. Manche Bausparer können sogar von mehreren Zuschüssen gleichzeitig profitieren.
Staatliche Prämien und Zulagen erhöhen die Rendite eines Bausparvertrags erheblich – insbesondere für Haushalte mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen. In vielen Fällen lassen sich mehrere Förderungen miteinander kombinieren.
Biallo-Lesetipp: Die Zinswende sorgt für Bewegung im Bausparmarkt: Immer mehr Sparer nutzen die günstigen Konditionen älterer Verträge. Welche Folgen das für Bausparkassen und den Kreditmarkt hat, erfahren Sie in unserer News „Bausparer rufen vermehrt Darlehen ab“.
Der Staat unterstützt Bausparer in Deutschland mit mehreren Förderprogrammen. Je nach Einkommen, Lebenssituation und Verwendungszweck des Bausparvertrags können unterschiedliche Zuschüsse infrage kommen. Diese staatlichen Förderungen sind beim Bausparen besonders relevant:
Riester-Förderberechtigte können jährlich eine staatliche Grundzulage von bis zu 175 Euro in einen förderfähigen Wohn-Riester-Bausparvertrag einzahlen. Zusätzlich erhalten sie pro kindergeldberechtigtem Kind jeweils 185 € oder 300 Euro, abhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Die Förderung setzt eine Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum voraus.
Um die volle Zulagenhöhe zu erhalten, müssen jährlich vier Prozent des im Vorjahr erzielten Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen, maximal jedoch 2.100 Euro, in den Riester Bausparvertrag (Wohn-Riester) fließen. Doch aufgepasst: Im Alter müssen die Förderbeiträge samt Zinsen nachversteuert werden. So holt sich der Staat einen Teil der Förderung zurück.
Wichtig: Wer einen Riester-Bausparvertrag nutzen möchte, um eine Immobilie zu finanzieren, muss diese später selbst bewohnen. Vermieten ist nur für einen befristeten Zeitraum erlaubt, etwa wenn Sie aus beruflichen Gründen zeitweise woanders leben müssen. Seit 2024 können Sie die Wohn-Riester-Förderung neben dem altersgerechten und barrierearmen Umbau auch für energetische Sanierungen an der eigenen Wohnimmobilie einsetzen.
Die Wohn-Riester-Förderung ist ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum vorgesehen. Die geförderten Beträge müssen im Rentenalter nachgelagert versteuert werden.
Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, die die Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in den Bausparvertrag einzahlen, können von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Die jährlichen Einkommensgrenzen wurden ab Januar 2024 deutlich angehoben: Seitdem liegen sie bei 40.000 Euro des zu versteuernden Einkommens für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete beziehungsweise Verpartnerte. Die Zulage beläuft sich auf neun Prozent auf die jährlichen Sparbeiträge, maximal auf bis zu 470 Euro für Ledige und 940 Euro für Ehepaare. Der höchst mögliche Zuschuss beträgt somit bis zu 43 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 86 Euro (Verheiratete) im Jahr.
Hinweis: Die Arbeitnehmersparzulage wird erst nach einer gesetzlichen Sperrfrist von sieben Jahren ausgezahlt. Gleichzeitig muss sie in der jährlichen Einkommensteuererklärung beantragt werden, sonst verfällt der Anspruch.
In Bausparverträge fließen häufig die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) des Arbeitgebers. Diese freiwillige Leistung des Arbeitgebers zum Vermögensaufbau kann bis zu 40 Euro monatlich betragen. Sollte der Chef weniger oder gar keine VL zahlen, können Bausparer den Betrag auch aus eigener Tasche aufstocken oder komplett selbst übernehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber den Betrag direkt vom Gehalt auf den Bausparvertrag abführt. Förderberechtigte können auf einen mit Vermögenswirksamen Leistungen besparten Bausparvertrag die Arbeitnehmersparzulage erhalten.
Wer einmal im Jahr die Wohnungsbauprämie beantragen möchte, muss ebenfalls Einkommensgrenzen unterschreiten: Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss unter 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Ehepaare oder Verpartnerte liegen. Gefördert werden pro Jahr Einzahlungen von bis zu 700 Euro (Verheiratete bis 1.400 Euro) mit einer Prämie von zehn Prozent. Das entspricht einem Zuschuss von maximal 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Ehepaare. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist, dass das Geld nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.
Voraussetzung für die Wohnungsbauprämie ist eine jährliche Mindesteinzahlung von mindestens 50 Euro in den Bausparvertrag.
Einige Bausparkassen bieten zusätzliche Bonusaktionen für junge Sparer an. Diese unterscheiden sich je nach Anbieter und Vertragsbedingungen und sind nicht einheitlich staatlich geregelt.
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall beispielsweise gewährt eine Einmalzahlung von 200 Euro für junge Leute unter 25 Jahren. Wüstenrot unterstützt mit bis zu 200 Euro Jugendbonus für junge Menschen bis 24 Jahre. Bei der LBS gibt es ebenfalls Boni für unter 25-Jährige.
Dabei handelt es sich nicht um staatliche Förderungen, sondern um freiwillige Sonderaktionen einzelner Bausparkassen, deren Bedingungen sich jederzeit ändern können.
Hinweis: Trotz geringer Guthabenverzinsung kann ein Bausparvertrag dennoch eine sinnvolle Geldanlage sein – nämlich dann, wenn man die staatliche Förderung beim Bausparen nutzt und auf eine sichere Anlage bedacht ist. Daher lohnt sich die Geldanlage mit einem Bausparvertrag vor allem für Geringverdiener wie Auszubildende, Studierende und Berufsanfänger.
Trotz geringer Guthabenverzinsung kann ein Bausparvertrag dennoch eine sinnvolle Geldanlage sein – nämlich dann, wenn man die staatliche Förderung beim Bausparen nutzt und auf eine sichere Anlage bedacht ist. Daher lohnt sich die Geldanlage mit einem Bausparvertrag vor allem für Geringverdiener wie Auszubildende, Studierende und Berufsanfänger.
Biallo-Lesetipp: Wann ein Bausparvertrag sinnvoll ist, erklären wir Ihnen in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de.
Zum Vermögensaufbau, zum Einstieg, zum Bauen, zum Sanieren: Für jede Finanzierungsart haben die Bausparkassen spezielle Tarife im Portfolio. Nutzen Sie unseren Bausparvertrag-Vergleich und erfahren Sie, wie Sie die Angebote von Bausparverträgen richtig miteinander vergleichen und so den besten Tarif für sich finden.
Viele Bausparer fragen sich, welche staatlichen Förderungen es gibt und wie sie diese optimal nutzen können. Die wichtigsten Fragen rund um Zuschüsse, Voraussetzungen und Kombinationen beantworten wir hier kompakt und verständlich.
Beim Bausparen gibt es mehrere staatliche Förderungen, darunter die Wohnungsbauprämie, die Arbeitnehmersparzulage und die Wohn-Riester-Förderung. Welche Zuschüsse infrage kommen, hängt unter anderem vom Einkommen, vom Familienstand und vom Verwendungszweck des Bausparvertrags ab.
Ein Bausparvertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn staatliche Förderungen genutzt werden können. Besonders profitieren Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, junge Menschen sowie Familien, die Zuschüsse und Arbeitgeberleistungen kombinieren können.
Ja, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage können parallel genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Einkommensgrenzen eingehalten werden und der Bausparvertrag die gesetzlichen Förderbedingungen erfüllt.
Die Höhe der staatlichen Förderung variiert je nach Förderart. Die Wohnungsbauprämie beträgt bis zu 70 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 140 Euro für Ehepaare. Die Arbeitnehmersparzulage kann bis zu 43 Euro beziehungsweise 86 Euro jährlich betragen. Hinzu kommen gegebenenfalls Wohn-Riester-Zulagen.
Die Wohnungsbauprämie wird meist direkt über die Bausparkasse beantragt. Die Arbeitnehmersparzulage muss über die jährliche Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Wohn-Riester-Zulagen werden über den Riester-Vertrag beantragt.
In der Regel müssen staatliche Förderungen nicht zurückgezahlt werden, solange der Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Beim Wohn-Riester erfolgt jedoch eine nachgelagerte Besteuerung der geförderten Beträge im Rentenalter.
Biallo-Lesetipp: Sie möchten tiefer ins Thema einsteigen? In unseren weiteren Ratgebern rund um Bausparen und Baufinanzierung finden Sie hilfreiche Tipps, Vergleiche und aktuelle Informationen.
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Mit dieser Checkliste prüfen Sie Schritt für Schritt, welche staatlichen Zuschüsse und Förderungen Sie beim Bausparen nutzen können – und worauf Sie achten sollten, damit kein Anspruch verloren geht.
In unseren Ratgebern rund um Bausparen erfahren Sie, wann sich ein Bausparvertrag lohnt, welche Förderungen möglich sind und wie Sie passende Tarife vergleichen:

