Bausparen & Förderung

Staatliche Förderung beim Bausparen: Welche Zuschüsse sich lohnen

Stefanie Hutschenreuter
Autorin
Redaktion
Redakteur
Aktualisiert am: 28.01.2026

Auf einen Blick

  • Staatliche Prämien und Zulagen erhöhen die Rendite von Bausparverträgen deutlich.
  • Je nach Einkommen und Lebenssituation sind mehrere Förderungen kombinierbar.
  • Besonders für junge Menschen und Geringverdiener kann sich Bausparen lohnen.
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Ein Paar informiert sich über staatliche Förderungen und Zuschüsse beim Bausparen.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Neben sicheren Zinsen bietet das Bausparen einen weiteren wichtigen Pluspunkt: Bei dieser Finanzierungsform winkt Geld vom Staat in Form von Prämien oder Zulagen. Denn ursprünglich war das Bausparen dazu gedacht, Menschen mit geringerem Einkommen und wenig Eigenkapital zu einer eigenen Immobilie zu verhelfen.

Wie Staat und Arbeitgeber Bausparer finanziell unterstützen und welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Hinweis: Nicht für jeden lohnt sich Bausparen gleichermaßen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein sollten, erklären wir im Ratgeber, wann ein Bausparvertrag sinnvoll ist.

Warum sich Bausparen durch staatliche Förderung lohnt

In Deutschland gibt es drei unterschiedliche Arten von staatlichen Bausparförderungen, von denen einige Bausparer profitieren können. Die Bausparkassen ihren Kunden meist dabei, diese Förderungen zu beantragen. Außerdem gibt es oft auch Geld vom Arbeitgeber für die eigene Immobilie. So zahlen viele Bausparerinnen und Bausparer während der Ansparphase nicht alleine in den Bausparvertrag ein, sondern Staat oder Chef beteiligen sich daran.

Ziel der staatlichen Bausparförderung ist es, das Bauen attraktiv zu machen und auf diese Weise den privaten Bau von Wohneigentum zu fördern. Wer bauspart, kann daher staatliche Fördergelder mitnehmen. Diese helfen einem dabei, zusätzlich Guthaben aufzubauen. Mit Hilfe von Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder Wohn-Riester unterstützt der Staat die Bildung von Wohneigentum gleich dreifach.

Voraussetzung ist allerdings stets, dass Sie förderberechtigt sind. Meist kommt es dabei auf Ihr Einkommen und Ihren Familienstand an. Manche Bausparer können sogar von mehreren Zuschüssen gleichzeitig profitieren.

Staatliche Prämien und Zulagen erhöhen die Rendite eines Bausparvertrags erheblich – insbesondere für Haushalte mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen. In vielen Fällen lassen sich mehrere Förderungen miteinander kombinieren.

Biallo-Lesetipp: Die Zinswende sorgt für Bewegung im Bausparmarkt: Immer mehr Sparer nutzen die günstigen Konditionen älterer Verträge. Welche Folgen das für Bausparkassen und den Kreditmarkt hat, erfahren Sie in unserer News „Bausparer rufen vermehrt Darlehen ab“.

Welche staatlichen Förderungen gibt es beim Bausparen?

Der Staat unterstützt Bausparer in Deutschland mit mehreren Förderprogrammen. Je nach Einkommen, Lebenssituation und Verwendungszweck des Bausparvertrags können unterschiedliche Zuschüsse infrage kommen. Diese staatlichen Förderungen sind beim Bausparen besonders relevant:

  • Wohn-Riester: Staatliche Zulagen zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums, die im Rentenalter nachversteuert werden.
  • Arbeitnehmersparzulage: Zuschuss für Vermögenswirksame Leistungen bei niedrigem bis mittlerem Einkommen.
  • Wohnungsbauprämie: Prämie auf eigene Sparleistungen zur Bildung von Wohneigentum.
  • Vermögenswirksame Leistungen: Freiwillige Arbeitgeberleistungen, die in einen Bausparvertrag fließen können.

Wohn-Riester: Riester-Bausparen für selbstgenutztes Wohneigentum

Riester-Förderberechtigte können jährlich eine staatliche Grundzulage von bis zu 175 Euro in einen förderfähigen Wohn-Riester-Bausparvertrag einzahlen. Zusätzlich erhalten sie pro kindergeldberechtigtem Kind jeweils 185 € oder 300 Euro, abhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Die Förderung setzt eine Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum voraus.

Um die volle Zulagenhöhe zu erhalten, müssen jährlich vier Prozent des im Vorjahr erzielten Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen, maximal jedoch 2.100 Euro, in den Riester Bausparvertrag (Wohn-Riester) fließen. Doch aufgepasst: Im Alter müssen die Förderbeiträge samt Zinsen nachversteuert werden. So holt sich der Staat einen Teil der Förderung zurück.

Wichtig: Wer einen Riester-Bausparvertrag nutzen möchte, um eine Immobilie zu finanzieren, muss diese später selbst bewohnen. Vermieten ist nur für einen befristeten Zeitraum erlaubt, etwa wenn Sie aus beruflichen Gründen zeitweise woanders leben müssen. Seit 2024 können Sie die Wohn-Riester-Förderung neben dem altersgerechten und barrierearmen Umbau auch für energetische Sanierungen an der eigenen Wohnimmobilie einsetzen.

Die Wohn-Riester-Förderung ist ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum vorgesehen. Die geförderten Beträge müssen im Rentenalter nachgelagert versteuert werden.

Arbeitnehmersparzulage: Zuschuss für Vermögenswirksame Leistungen

Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, die die Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in den Bausparvertrag einzahlen, können von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Die jährlichen Einkommensgrenzen wurden ab Januar 2024 deutlich angehoben: Seitdem liegen sie bei 40.000 Euro des zu versteuernden Einkommens für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete beziehungsweise Verpartnerte. Die Zulage beläuft sich auf neun Prozent auf die jährlichen Sparbeiträge, maximal auf bis zu 470 Euro für Ledige und 940 Euro für Ehepaare. Der höchst mögliche Zuschuss beträgt somit bis zu 43 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 86 Euro (Verheiratete) im Jahr.

Hinweis: Die Arbeitnehmersparzulage wird erst nach einer gesetzlichen Sperrfrist von sieben Jahren ausgezahlt. Gleichzeitig muss sie in der jährlichen Einkommensteuererklärung beantragt werden, sonst verfällt der Anspruch.

Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber

In Bausparverträge fließen häufig die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) des Arbeitgebers. Diese freiwillige Leistung des Arbeitgebers zum Vermögensaufbau kann bis zu 40 Euro monatlich betragen. Sollte der Chef weniger oder gar keine VL zahlen, können Bausparer den Betrag auch aus eigener Tasche aufstocken oder komplett selbst übernehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber den Betrag direkt vom Gehalt auf den Bausparvertrag abführt. Förderberechtigte können auf einen mit Vermögenswirksamen Leistungen besparten Bausparvertrag die Arbeitnehmersparzulage erhalten.

Wohnungsbauprämie: Staatlicher Zuschuss für Bausparer

Wer einmal im Jahr die Wohnungsbauprämie beantragen möchte, muss ebenfalls Einkommensgrenzen unterschreiten: Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss unter 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Ehepaare oder Verpartnerte liegen. Gefördert werden pro Jahr Einzahlungen von bis zu 700 Euro (Verheiratete bis 1.400 Euro) mit einer Prämie von zehn Prozent. Das entspricht einem Zuschuss von maximal 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Ehepaare. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist, dass das Geld nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.

Voraussetzung für die Wohnungsbauprämie ist eine jährliche Mindesteinzahlung von mindestens 50 Euro in den Bausparvertrag.

Zusätzliche Boni der Bausparkassen für junge Sparer

Einige Bausparkassen bieten zusätzliche Bonusaktionen für junge Sparer an. Diese unterscheiden sich je nach Anbieter und Vertragsbedingungen und sind nicht einheitlich staatlich geregelt.

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall beispielsweise gewährt eine Einmalzahlung von 200 Euro für junge Leute unter 25 Jahren. Wüstenrot unterstützt mit bis zu 200 Euro Jugendbonus für junge Menschen bis 24 Jahre. Bei der LBS gibt es ebenfalls Boni für unter 25-Jährige.

Dabei handelt es sich nicht um staatliche Förderungen, sondern um freiwillige Sonderaktionen einzelner Bausparkassen, deren Bedingungen sich jederzeit ändern können.

Hinweis: Trotz geringer Guthabenverzinsung kann ein Bausparvertrag dennoch eine sinnvolle Geldanlage sein – nämlich dann, wenn man die staatliche Förderung beim Bausparen nutzt und auf eine sichere Anlage bedacht ist. Daher lohnt sich die Geldanlage mit einem Bausparvertrag vor allem für Geringverdiener wie Auszubildende, Studierende und Berufsanfänger.

Für wen ist ein Bausparvertrag besonders sinnvoll?

Trotz geringer Guthabenverzinsung kann ein Bausparvertrag dennoch eine sinnvolle Geldanlage sein – nämlich dann, wenn man die staatliche Förderung beim Bausparen nutzt und auf eine sichere Anlage bedacht ist. Daher lohnt sich die Geldanlage mit einem Bausparvertrag vor allem für Geringverdiener wie Auszubildende, Studierende und Berufsanfänger.

Biallo-Lesetipp: Wann ein Bausparvertrag sinnvoll ist, erklären wir Ihnen in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de.

Häufige Fragen zur staatlichen Förderung beim Bausparen

Viele Bausparer fragen sich, welche staatlichen Förderungen es gibt und wie sie diese optimal nutzen können. Die wichtigsten Fragen rund um Zuschüsse, Voraussetzungen und Kombinationen beantworten wir hier kompakt und verständlich.

Welche staatlichen Förderungen gibt es beim Bausparen?

Beim Bausparen gibt es mehrere staatliche Förderungen, darunter die Wohnungsbauprämie, die Arbeitnehmersparzulage und die Wohn-Riester-Förderung. Welche Zuschüsse infrage kommen, hängt unter anderem vom Einkommen, vom Familienstand und vom Verwendungszweck des Bausparvertrags ab.

Wann ist ein Bausparvertrag mit staatlicher Förderung sinnvoll?

Ein Bausparvertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn staatliche Förderungen genutzt werden können. Besonders profitieren Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, junge Menschen sowie Familien, die Zuschüsse und Arbeitgeberleistungen kombinieren können.

Kann man Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage gleichzeitig bekommen?

Ja, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage können parallel genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Einkommensgrenzen eingehalten werden und der Bausparvertrag die gesetzlichen Förderbedingungen erfüllt.

Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Bausparen maximal?

Die Höhe der staatlichen Förderung variiert je nach Förderart. Die Wohnungsbauprämie beträgt bis zu 70 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 140 Euro für Ehepaare. Die Arbeitnehmersparzulage kann bis zu 43 Euro beziehungsweise 86 Euro jährlich betragen. Hinzu kommen gegebenenfalls Wohn-Riester-Zulagen.

Wie beantrage ich die staatliche Förderung für meinen Bausparvertrag?

Die Wohnungsbauprämie wird meist direkt über die Bausparkasse beantragt. Die Arbeitnehmersparzulage muss über die jährliche Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Wohn-Riester-Zulagen werden über den Riester-Vertrag beantragt.

Muss man staatliche Förderungen beim Bausparen zurückzahlen?

In der Regel müssen staatliche Förderungen nicht zurückgezahlt werden, solange der Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Beim Wohn-Riester erfolgt jedoch eine nachgelagerte Besteuerung der geförderten Beträge im Rentenalter.

Biallo-Lesetipp: Sie möchten tiefer ins Thema einsteigen? In unseren weiteren Ratgebern rund um Bausparen und Baufinanzierung finden Sie hilfreiche Tipps, Vergleiche und aktuelle Informationen.

Checkliste: So sichern Sie sich alle Bauspar-Förderungen

Mit dieser Checkliste prüfen Sie Schritt für Schritt, welche staatlichen Zuschüsse und Förderungen Sie beim Bausparen nutzen können – und worauf Sie achten sollten, damit kein Anspruch verloren geht.

  • Prüfen Sie, ob Ihr zu versteuerndes Einkommen unter den jeweiligen Fördergrenzen liegt.
  • Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden.
  • Achten Sie darauf, die jährliche Mindesteinzahlung für die Wohnungsbauprämie zu erfüllen.
  • Beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage fristgerecht über Ihre Einkommensteuererklärung.
  • Stellen Sie sicher, dass der Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
  • Berücksichtigen Sie bei Wohn-Riester die spätere nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter.
  • Bewahren Sie alle Vertrags- und Förderunterlagen sorgfältig auf.

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Über die Autorin Stefanie Hutschenreuter

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Sie ist studierte Diplom-Journalistin. Während des Studiums und danach arbeitete sie als freie Mitarbeiterin und Redakteurin für mehrere Ratgeberredaktionen in Berlin und München. Es folgten rund 14 Jahre als Chefredakteurin von Bau- und Wohnmagazinen wie „Der Bauherr“ und „casamia“. Seit 2014 ist sie selbstständig als freie Journalistin tätig. Sie schreibt für unterschiedliche Print- und Onlinepublikationen.Ihre Themenschwerpunkte: Bauen, Architektur, Energie, Wohnen, Bildung, Nachhaltigkeit und insbesondere alles rund um die Immobilienfinanzierung. 

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