

- Basiszins: 1,25%
- Aktionszins: 3,00% - gültig bis 20.06.2025


- Basiszins: 1,00%
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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat neue Richtlinien für Fondsnamen veröffentlicht. Demnach müssen Fonds mit ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in ihren Namen entweder die neuen Portfolioanforderungen der ESMA erfüllen, also eine bedeutende Allokation in nachhaltige Investments haben, oder ihre Namen ändern, teilt die Fondsratingagentur Morningstar mit.
Die Einführung der Richtlinien zielt darauf ab, Mindeststandards für ESG-Produkte festzulegen und Anlegern mehr Klarheit darüber zu verschaffen, in was sie investieren. Hortense Bioy, Head of Sustainable Investing Research bei Morningstar Sustainalytics, betont die potenziell weitreichenden Auswirkungen: „Obwohl es unmöglich ist, den vollen Einfluss dieser Richtlinie vorherzusagen, erwarten wir, dass sie erhebliche Auswirkungen haben wird. Sie hat das Potenzial, die ESG-Fondslandschaft in Europa komplett umzugestalten, weil möglicherweise Tausende von ESG-Fonds von den neuen Vorgaben betroffen sind.“
Bioy warnt jedoch vor übereilten Schlussfolgerungen: „Es ist verlockend anzunehmen, dass die bevorstehende große Umstrukturierung bedeutet, viele ESG-Fonds hätten möglicherweise Greenwashing betrieben. Die Realität ist jedoch, dass es bisher keine Standards gab und dass es sich um ein komplexes Thema handelt.“
Hortense Bioy und ihr Team haben rund 4.300 Fonds mit ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in ihren Namen identifiziert, die unter die neuen Richtlinien fallen könnten. Von den 2.500 Fonds, über die Daten zu Aktienbeständen vorliegen, halten mehr als 1.600 mindestens eine Aktie eines Unternehmens, das gegen die Ausschlussregeln der Paris-Aligned Benchmark (PAB) oder die Climate Transition Benchmark (CTB) verstößt. In Bezug auf diese Fonds muss nun entschieden werden, ob der Fondsname geändert werden oder die Bestände an nicht-nachhaltigen Aktien verkauft werden sollen. Diese Verkäufe könnten bis zu 40 Milliarden US-Dollar erreichen und besonders die Sektoren Energie, Industrie und Grundstoffe betreffen.
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„Aufgrund der strengen PAB-Ausschlüsse erwarten wir, dass viele Fonds ‚ESG‘ und verwandte Begriffe aus ihren Namen streichen werden“, so Bioy. Einige Fonds könnten sich als Transformationsfonds neu positionieren, wenn sie einen klaren und messbaren Übergangspfad nachweisen können.
Sollte die Mindestschwelle für eine „bedeutende“ Allokation in nachhaltigen Investments auf 30 Prozent festgelegt werden, rechnet Bioy damit, dass bestenfalls nur 56 Prozent der Fonds mit dem Begriff „nachhaltig“ in ihrem Namen diesen Begriff beibehalten könnten. Die restlichen 44 Prozent müssten der Expertin zufolge ihre Allokation in nachhaltigen Investments erhöhen, ihre nachhaltige Anlagemethode anpassen oder sich umbenennen.
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