





Auf einen Blick
Bausparverträge und andere langfristige Sparverträge sind beliebte Anlageformen in Deutschland. Wer schon vor Jahren auf eigene Faust eine Sparanlage gesetzt hat, kann sich heute über gute Renditen freuen. Denn: In der aktuellen Niedrigzinsphase sind diese Alt-Verträge meist Gold wert, für den Sparer. Für die Finanzinstitute bedeuten sie eher unrentable Altlasten. Ergo: Sie wollen die Verträge verlieren werden.
Und hier werden die Finanzinstitute äußerst kreativ, wie eine aktuelle Untersuchung des Marktwächterteams der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt: Überredungskünste, Vertragsauslegung, Bonuszahlungen, Kündigungen und Tarifwechsel – alles ist dabei. Von 2015 bis 2017 erreichten die Verbraucherzentralen insgesamt über 7.200 Beschwerden zu Kündigungen von Bausparverträgen und Banksparplänen.
Von der Kündigungswelle betroffen sind und waren in der ersten Linie Prämiensparverträge unterschiedlicher Sparkassen. Diese Anlagen zeichnen sich durch vergleichsweise geringe variable Sparzinsen aus, die mit zunehmender Laufzeit durch eine immer steigende Prämie ausgeglichen werden sollen. Viele Sparverträge haben jetzt die höchste Prämienstufe erreicht. Und einige Sparkassen möchten nicht zahlen, sondern diese Verträge lieber beenden.
Dabei begründen die Geldinstitute ihre Kündigungen meist damit, dass solche Verträge wirtschaftlich nicht mehr tragfähig seien. So zitiert die Verbraucherzentrale zwei Kreissparkassen, die ihren Kunden Folgendes schrieben: „Die Sparkasse [...] ist ein Wirtschaftsunternehmen und führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen. Deshalb unterliegen wir dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Aufgrund der Situation an den Kapitalmärkten sind wir dazu gezwungen , das Produkt Prämiensparen flexibel einzustellen. Zur Erfüllung des Wirtschaftlichkeitsgebotes können wir auch die bestehenden Verträge nicht mehr fortsetzen.“
Sind die Finanzinstitute aufgrund der Niedrigzinsphase tatsächlich so klamm? Sollte man für ihre Situation ein gewisses Verständnis aufbringen? "Nein. Gerade Finanzinstitute sollten die wirtschaftliche Tragweite ihres Handels verantwortlich kalkulieren. Sie hatten die Gestaltung der Zinsen, Prämien, der Laufzeit und der Kündigungsrechte selbst in der Hand", sagt Beate Weiser, Referentin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Niemand hat Gewalt, Prämiensparverträge mit strengen Fristen oder Bausparverträge mit Bonuszinsen zu entwerfen und anzubieten.“
Weiter zeigt die Untersuchung der Verbraucherschützer, dass viele Sparkassen versuchen, die Kunden mit Überredungskünsten und einer rechtsseitigen Darstellungsweise aus den Verträgen zu locken. „Sie können Ihr Geld flexibel zur Erfüllung Ihrer Wünsche einsetzen. Nutzen Sie Ihr freies Geld und genießen Sie jetzt die Früchte Ihres Sparens“, heißt es beispielsweise in einem Sparkassenschreiben an Prämiensparkunden. Sicher, Banken dürfen Kontakt zu ihren Bestandskunden aufnehmen. Lassen Sie sich vom Verbraucher dann auf eine Beratung ein, sitzen Sie zunächst einem geschulten Verkäufer gegenüber. Hier ist es unter Einfluss sehr schwierig, als Nicht-Fachmann abzuschätzen, welche Entscheidung richtig oder falsch ist.
In puncto Sparverträge beleuchten einige Finanzinstitute lediglich die negativen Aspekte eines bestehenden Vertrags. So beschränken Sie sich bei einem Prämiensparvertrag mit variablen Zinsen auf die momentan extrem niedrigen Zinsen. Ganz nach dem Motto: Das lohnt sich doch gar nicht mehr! Das Anlageprodukt aber erzielt durch die Prämie eine recht attraktive Rendite für den Verbraucher, die sie unter den Tisch fallen lässt.
Wie viele Kunden sich auf einen Deal mit der Bank eingelassen oder Verträge gekündigt haben, wissen nur die Banken. „Wie erfolgreich die Überredungskünste ihrer Mitarbeiter sind, wissen nur die Finanzinstitute selbst. Häufig bringen Verbraucher ihrem Anlageberater hohes Vertrauen entgegen. Diesen Vertrauensvorschuss können die Bankmitarbeiter nutzen, um Verbraucher zu einem Vertragswechsel zu bewegen“, sagt Verbraucherschützerin Weiser.
Eine interessante Variante, Kunden aus Verträgen zu drängen, ist die sehr enge Vertragsauslegung. Hierzu ändern Bausparkassen plötzlich ihre langjährigen, eher legeren Geschäftspraktiken. So erfordern die einen plötzlich hohen Geldbetrag nach, wenn der Verbraucher mehrere Jahre weniger eingezahlt hat, als vereinbart. Und das, obwohl die geringeren Einzahlungen nie ein Thema waren. Kann der Kunde den Betrag nicht ad hoc abrechnen, muss der Bausparer gekündigt werden.
Andere Bausparkassen bieten auf einmal die Annahme höherer Spareinlagen an. Die Untersuchung der Verbraucherzentrale dokumentiert die Auswirkungen einer Bausparkasse, indem sie einem Kunden einen höheren Sparbeitrag annimmt: „Wir müssen jetzt im Sinne einer eigenständigen Bausparkollektivsteuerung auf diese Maßnahmen greifen und Sonderzahlungen beziehungsweise Zahlungen über die Regelsparrate hinaus ablehnen“, schreibt das Institut.
Laut Verbraucherzentrale bieten Bausparkassen ihren Kunden Prämien, wenn diese die Bausparverträge kündigen. Die in Aussicht gestellten „Belohnungen“ betragen 250 bis 700 Euro pro Vertrag für die vorzeitige Auflösung. Eine Bausparkasse bietet etwa pauschal 500 Euro je Vertrag als „Zinsausgleich“ an. Eine andere versuchte es mit einem „Sonderzinsbonus“ bis zu 700 Euro für Kunden, die Verträge mit einer Guthabenverzinsung von 4,75 Prozent inklusive Bonuszins hielten. Laut Verbraucherzentrale überstieg allerdings die vertraglich noch zu erwartenden Zinseinnahmen in den vorliegenden Fällen die Pauschalablöse bei Weitem.
Tritt der Kunde nicht freiwillig vom Vertrag zurück, versuchen die Institute ihrerseits den Vertrag zu kündigen. Auch hier dokumentiert die Verbraucherzentrale mehrere Fälle. Bausparkassen kamen zum Beispiel zu dem Schluss, dass die Interessen des Bausparkollektivs zu schützen seien. Würde der Kunde nicht mitziehen und freiwillig den Tarif wechseln, könnte er ihn kündigen.
Eine Privatbank sah gar bei der Umstellung der eigenen Software eine Störung der Geschäftsgrundlage nach Paragraph 313 BGB. Für die Bank einen Grund, langfristige Riester-Sparverträge zu kündigen. Die Verbraucherzentrale lässt gerichtlich prüfen, ob die Kündigungen rechtmäßig waren. „Bislang gehen wir davon aus, dass das gegenwärtige Recht den Verbraucher davor schützt, dass Unternehmen nach beliebigen Umständen herbeiführen können, die sie anschließend zu einer Kündigung berechtigen“, erläutert Weiser.
Biallo-Tipp: Bange machen gilt nicht! Klagten Sie Ihre Bank auf die schlechte Lage, müssen Sie nicht darauf eingehen. Denn als Verbraucher sind Sie nicht in der Pflicht, Ihr Institut zu retten. Sollte es doch zu einer Insolvenz kommen, ist das Geld über die gesetzliche Einlagensicherung mit 100.000 Euro pro Person und Institut abgesichert.
Werden Ihnen Alternativen oder ein Tarifwechsel angeboten, rechnen Sie genau nach. Lassen Sie sich nicht zu Entscheidungen drängen. Sind Sie unsicher, holen Sie eine zweite Meinung ein, zum Beispiel bei einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. „In allen uns vorliegenden Fällen waren die Alternativangebote schlechter als die bestehenden Verträge. Verbraucher, die an einem Alternativangebot kein Interesse haben, können es einfach ausüben“, rät Verbraucherschützerin Weiser.