





Auf einen Blick
Im Jahr 2021 erhielt eine Kundin der Kryptobörse Crypto.com versehentlich 10,5 Millionen Australische Dollar und kaufte sich kurzerhand eine Immobilie. Erst ein halbes Jahr später, Anfang 2022, wurde der Fehler bemerkt und daraufhin ein gerichtliches Verfahren gestartet. Auch die Santander Bank in London geriet Ende 2021 in die Schlagzeilen: Die Großbank überwies nämlich an rund 2.000 Unternehmen irrtümlich die doppelte Summe als vorgesehen. Eine teure Panne, denn die Wiederbeschaffung der insgesamt 155 Millionen Euro, dürfte ein sehr mühsames Unterfangen gewesen sein. Auch in Deutschland gab es in der Vergangenheit Fehler, die dafür sorgten, dass die betroffenen Kundinnen und Kunden kurze Zeit zu Millionären wurden. Im Jahr 2012 überwies eine Bank versehentlich 200 Millionen Euro an einen Mann aus Friedberg. Das Geldhaus bemerkte jedoch prompt den Fehler und forderte das Geld zurück.
Doch nicht nur den Profis einer Großbank unterlaufen Fehler, auch Otto-Normal-Verbraucher können beim täglichen Banking ins Fettnäpfchen steigen. Wir stellen Ihnen in diesem Artikel die typischen Fehler von Bankkunden vor!
Das Onlinebanking wird immer beliebter und daher nutzen knapp die Hälfte der deutschen Bankkundinnen und Bankkunden (Stand 2020) das Internet, um ihre Finanzen zu verwalten. Hierbei kann es aber oft zu Fehlern kommen, die den Gang in die Bankfiliale oder den Anruf bei der Onlinebank wieder zur Notwendigkeit machen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sperren regelmäßig durch falsche Pin-Eingaben ihren Onlinebanking-Zugang. Des Weiteren wird bei der Nutzung einiger TAN-Verfahren eine weitere App benötigt, bei der Kundinnen und Kunden ebenfalls oft den Zugang vergessen oder beispielsweise im Falle der Nutzung des pushTan-Verfahrens vor dem Handywechsel nicht die notwendigen Schritte einleiten
Beim Onlinebanking kann es schnell zu Fehlern kommen. Die ausgetüftelte, 22-stellige IBAN verringert zwar die Wahrscheinlichkeit eines Zahlendrehers. Denn die in der IBAN enthaltene Prüfziffer korrespondiert mit der Kontonummer und der Bankleitzahl. Zeigt sich hierbei ein Fehler, wird die Überweisung gar nicht erst ausgeführt. Doch ganz auszuschließen, sind Falschüberweisungen nicht. In unserem Ratgeber zu Fehlüberweisungen erklären wir Ihnen, was Sie in einem solchen Fall tun sollten und gehen auf weitere Problemfälle, wie der Eingabe eines falschen Betrages, bei Überweisungen ein.
In Deutschland versorgen über 55.000 Geldautomaten Verbraucherinnen und Verbraucher mit Bargeld. In der Regel läuft dabei alles nach Plan: Einfach die Girocard oder die Kreditkarte in den Automaten stecken, Geheimnummer eintippen, den gewünschten Betrag wählen und das Geld abheben. Doch in Ausnahmefällen gibt der Automat die Karte nicht zurück. Warum es manchmal passieren kann, dass die Karte eingezogen wird und wie Sie dann richtig reagieren, lesen Sie in unserem Ratgeber:
Bleibt das Geld im Automaten liegen, zieht dieser die nicht entnommenen Scheine standardmäßig nach 20 bis 30 Sekunden wieder ein. "Da der Vorgang protokolliert und die Bargeldmenge regelmäßig mit den Buchungen abgeglichen wird, kann dem Kunden das Geld wieder gutgeschrieben werden", informieren dazu die Sparkassen. Doch nicht jede Bank zeigt sich so kulant. Einige Geldhäuser verzichten auf eine automatische Rückbuchung. Dann müssen Kundinnen und Kunden selbst aktiv werden und die Bank kontaktieren. Problematischer wird das ganze, wenn eine Person nach Ihnen, noch vor dem Einzug der Scheine, Ihr vergessenes Bargeld mitnimmt. Hierbei müssen Sie in der Regel eine Anzeige bei der Polizei stellen, die daraufhin die Überwachungsvideos der Bank anfordert und ermittelt.
Vergisst ein Bankkunde seine Karte im Automaten, wird diese eingezogen und er kann sie bei der Bank wieder abholen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass eine solche Panne geschieht. In der Regel wird die Karte wieder herausgegeben, bevor sich der Geldschacht öffnet. Entnimmt der Bankkunde die Karte nicht, fängt der Automat an zu piepen. Wird die Karte doch einmal eingezogen, ist handeln gefragt. Sie sollten dann sofort die Bank kontaktieren und die Karte sperren lassen. Nutzen Sie dazu den Sperr-Notruf +49 116 116.
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zücken an der Kasse ihre Girokarte und begleichen den Einkauf mit ihrer Unterschrift. Doch nicht immer geht die Bezahlung glatt. Ist das Girokonto überzogen und der Dispokredit ausgereizt, verweigert die Bank die Abbuchung und gibt die Lastschrift zurück. Beim Bezahlen mit Girokarte und Geheimzahl (PIN-Nummer) wird dies sofort bemerkt, denn das System checkt die Kontodeckung direkt beim Zahlvorgang und verweigert gegebenenfalls die Abbuchung.
Anders beim Lastschriftverfahren: Hier zahlen Sie mit Girokarte und mit Unterschrift. Die eigentliche Kontoprüfung findet erst später statt, nämlich dann, wenn der Händler die Lastschrift bei der Bank einlösen möchte. Ist dann kein Geld auf dem Girokonto, verweigert das Geldhaus die Überweisung. Folge: Die Bank gibt die Lastschrift zurück und der Händler bleibt auf einer offenen Forderung sitzen. Für das Rückbuchen der Lastschrift wird in der Regel eine Gebühr fällig. Schauen Sie daher regelmäßig auf Ihre Kontoauszüge, um Mahngebühren zu vermeiden.
Ein Drittel der Deutschen spart auf dem Sparbuch oder ähnlichen Spareinlagen. Die klassischen Sparurkunden in Form eines papierhaften Sparbuches sind heute kaum noch eine gebräuchliche Sparform. Die meisten Bücher wurden bereits vor vielen Jahren angelegt, als es noch nicht so viele elektronische Sparkonten gab. Doch was passiert, wenn das Sparbuch weg ist?
Banken können Ein- und Auszahlungen selbst bei handschriftlich geführten Sparbüchern stets nachvollziehen. Insofern können Guthaben nicht "verloren gehen". Banken müssen also bestehende Guthaben auch nach Jahrzehnten ohne Buchungseintrag noch auszahlen. Daher sollten Sie, wenn ihr Sparbuch verloren gegangen ist, sofort die entsprechende Bank oder Sparkasse kontaktieren. Je nach Sparguthaben wird dann entweder die Ausstellung eines neuen Sparbuches veranlasst oder ein sogenanntes Aufgebotsverfahren eröffnet. Ziel des Verfahrens ist es, den rechtmäßigen Eigentümer des Sparbuches zu schützen und unberechtigte Verfügungen zu verhindern, indem die Sparurkunde für kraftlos erklärt wird.
Voreilig den erstbesten Kredit bei der Hausbank abgeschlossen, obwohl die Konkurrenz zum Teil deutlich niedrigere Kreditzinsen verlangt? Dann sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Demnach haben Sie 14 Tage Zeit, den Kreditvertrag zu widerrufen, ohne dass Sie dabei der Bank einen Grund nennen müssen.
Stecken Sie bereits in einer laufenden Finanzierung und möchten aus dem Vertrag raus, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen? In manchen Fällen, kann es Sinn ergeben, den Kredit vorzeitig abzulösen.
Wird das Geld am Monatsende knapp, nutzen viele Verbraucherinnen und Verbraucher einfach den Dispokredit von ihrem Girokonto – sofern die Bonität stimmt. Doch der Dispokredit sollte nur für die Überbrückung eines kleinen und kurzzeitigen finanziellen Engpasses genutzt werden. Da die Zinsen im Schnitt deutlich höher sind als bei einem Ratenkredit, eignet sich der Dispo nicht als Dauerlösung. Ein Raten- oder Abrufkredit ist dann die bessere Alternative. Daher sehen Sie den Dispokredit bitte nur als Notfallreserve für unvorhergesehene Kosten oder Überschneidung von Buchungen und nicht als selbstverständliche Kreditlinie.
Gerade beim Festgeld sollten sich Sparerinnen und Sparer Gedanken über den passenden Anlagehorizont machen. Denn wie der Name bereits vermuten lässt: Festgeld lässt sich nur in absoluten Ausnahmefällen kündigen. Dazu gehören etwa der Tod des Kontoinhabers oder der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes. Für die Auflösung des Festgeldkontos wird nicht selten eine Gebühr fällig.