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Fehlerhafte SEPA-Lastschrift

So kündigen Sie die Einzugsermächtigung und widerrufen Ihre Lastschrift

David Kotzmann
Redakteur
Aktualisiert am: 26.01.2024

Auf einen Blick

  • Meist werden regelmäßige Zahlungen per Lastschrift vom Konto eingezogen
  • Doch was ist, wenn unberechtigt Geld von Ihrem Konto abgebucht wird oder Sie die Einzugsermächtigung kündigen möchten?
  • Wir erklären, wie Sie Lastschriften widerrufen, sich das Geld zurückholen und SEPA-Mandate kündigen.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. So kündigen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat
  2. So widerrufen Sie eine Lastschrift
  3. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren: Kontrolle wichtig!

Gehaltseingang, Monatsmiete, Mitgliedsbeitrag Sportverein, Einkauf im Supermarkt, Zeitschriften-Abo, letztes Onlineshopping: Auf einem Bankkonto herrscht oft viel Bewegung. Was, wenn einmal plötzlich eine unberechtigte Abbuchung auf ihrem Kontoauszug auftaucht und eine fehlerhafte Lastschrift vorliegt? Im Gegensatz zu einer klassischen Überweisung handelt es sich bei einer Lastschrift (auch Bankeinzug) um eine vom Zahlungsempfänger ausgelöste Zahlung. Grundlage dafür ist üblicherweise das von Ihnen ausgestellte SEPA-Lastschriftmandat (früher Einzugsermächtigung).In der jeweiligen Ermächtigung muss angegeben werden, ob es sich um eine einmalige oder regelmäßige Abbuchung handelt. Wir zeigen Ihnen in unserem Ratgeber auf, wie Sie den Lastschrifteinzug widerrufen, eine Lastschrift zurückholen oder sogar die Einzugsermächtigung widerrufen können.

 

So kündigen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie einem Vertragspartner einmalig oder regelmäßig Geld von Ihrem Konto abzubuchen. Bei einmaligen Abbuchungen, wie etwa bei Kartenzahlungen mit Unterschrift an der Kasse eines Supermarktes, müssen Sie eine Einzugsermächtigung nicht widerrufen. Bei regelmäßigen Zahlungen, wie beispielsweise dem monatlichen Beitrag für Ihren Handyvertrag, hingegen müssen Sie das SEPA-Mandat kündigen beziehungsweise widerrufen. Dieser Widerruf muss immer schriftlich erfolgen. Kündigungsfristen gibt es beim Kündigen eines SEPA-Mandats nicht. Allerdings sollten Sie darauf achten, wann der nächste Betrag fällig ist und den Brief mit dem Widerruf rechtzeitig versenden, insbesondere vor dem nächsten fälligen Abbuchungstermin. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert!

Überprüfen Sie die Art der Zahlung

Handelt es sich bei der Lastschrift um eine einmalige oder regelmäßige Zahlung?

Widerruf schriftlich verfassen

Die Kündigung eines SEPA-Mandats sollte immer schriftlich per Post (Fax oder E-Mail reichen nicht!) an den Vertragspartner erfolgen und handschriftlich eigenhändig unterschreiben sein. Ihr Widerrufsschreiben sollte dabei folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Vertragspartners
  • Ihr Name und Ihre Anschrift
  • Ort und Datum des Schreibens
  • Kunden- oder Vertragsnummer
  • Im Text des Anschreibens widerrufen Sie Ihre Einzugsermächtigung mit „sofortiger Wirkung“ oder zu einem bestimmten Datum und unter Angabe Ihrer IBAN und Bank. Bitten Sie im Text ebenfalls um eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs.
  • Ihre handschriftliche Unterschrift

Versand des Widerrufsschreibens

Für eine Bestätigung und als Nachweis Ihrer Kündigung ist das Versenden per Einschreiben mit Rückschein empfehlenswert.

Berücksichtigen Sie die Folgen des Widerrufes

Denken Sie daran, dass das Kündigen eines SEPA-Mandats nicht automatisch zur Kündigung des zugrunde liegenden Vertrags führt. Sie müssen alternative Zahlungsmethoden für zukünftige Forderungen einplanen, wie z.B.  Überweisung oder die Erteilung eines neuen SEPA-Lastschriftmandats.

 

So widerrufen Sie eine Lastschrift

Nicht immer ist es notwendig, gleich das gesamte Lastschriftmandat zu widerrufen, wenn es zu Problemen bei Abbuchungen kommt. Manchmal können bestimmte Situationen auftreten, in denen eine einzelne Lastschrift nicht korrekt abgewickelt wird, aber das zugrundeliegende Mandat weiterhin gültig und nützlich bleibt. Zum Beispiel könnte Ihr Fitnessstudio versehentlich einen Monatsbeitrag doppelt von Ihrem Konto abgebucht haben.

In solchen Fällen ist es sinnvoller, nur die fehlerhafte Lastschrift zurückzubuchen, anstatt das gesamte SEPA-Mandat zu widerrufen.

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie in solchen Fällen eine Lastschrift wirksam widerrufen können, ohne das gesamte Mandat für zukünftige Zahlungen aufzugeben.

  • Überprüfung der Lastschrift: Zuerst sollten Sie prüfen, ob die Abbuchung berechtigt oder fehlerhaft ist. Überprüfen Sie Ihren Kontoauszug und andere relevante Dokumente, um festzustellen, ob es sich um einen Fehler seitens des Zahlungsempfängers oder um eine unberechtigte Abbuchung handelt. Das ist wichtig, denn wenn Sie eine zu Recht eingezogene Lastschrift zurückbuchen lassen, geraten Sie in Zahlungsverzug und Ihnen könnten zusätzliche Kosten entstehen.
  • Beachten Sie die Fristen: Wenn Sie eine berechtigte Lastschrift (eine von Ihnen autorisierte Abbuchung) zurückbuchen möchten, haben Sie dafür genau acht Wochen ab dem Tag der Kontobelastung Zeit. Dies gilt für alle regulären, von Ihnen autorisierten Lastschriften. Bei einer nicht vorab durch Sie autorisierten Zahlung oder falls Sie ein Lastschriftmandat bereits vor der Abbuchung des Geldes widerrufen hatten (widerrechtlich erfolgte und nicht genehmigte Lastschriftabbuchung), haben Sie für eine Rückbuchung der Lastschrift sogar 13 Monate lang Zeit. Hier startet die Frist, in der Sie die fehlerhafte Lastschrift zurückholen können, mit dem Tag, an dem Ihre Bank Sie über diese Kontobelastung informiert hat – was in der Regel über den Kontoauszug geschieht.
  • Rückbuchung veranlassen: Liegt eine fehlerhafte berechtigte Lastschrift vor und Sie befinden sich noch innerhalb der oben genannten Fristen, buchen Sie diese entweder direkt über das Onlinebanking zurück – eine entsprechende Funktion findet sich dort meist im Service-Bereich oder direkt an der Buchung. Oder Sie wenden sich an Ihre Bank und veranlassen die Rückbuchung dort. Bei einer unberechtigten Lastschrift sollten Sie sich stets per E-Mail, Telefon oder in einer Filiale persönlich an Ihre Bank wenden und um Rückbuchung der widerrechtlichen Abbuchung bitten.
  • Kosten und Gebühren beachten: Beim Widerruf einer SEPA-Lastschrift fallen Bankgebühren an, die zunächst immer dem Gläubiger, also dem Zahlungsempfänger, in Rechnung gestellt werden. Haben Sie die Lastschrift versehentlich oder unberechtigt widerrufen, so werden Ihnen die Kosten in der Regel im Rahmen der Mahnung samt einem Aufschlag berechnet.

In einem weiteren Artikel auf biallo.de erfahren Sie, wie Sie eine Falschüberweisung rückgängig machen können.

 

Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren: Kontrolle wichtig!

Zusammenfassend ist wichtig, dass Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen sichten. Besonders eine stetige Kontrolle ist hierbei angebracht, denn gerade, wenn Sie viele Lastschriften erteilt haben, können Sie schnell den Überblick über Ihre Zahlungsbewegungen verlieren. Und bei gleichbleibenden Beträgen, die regelmäßig per Lastschrift bezahlt werden, erhalten Sie mittlerweile oft auch keine Rechnung mehr. Auch Betrüger haben die SEPA-Lastschrift für sich erkannt und buchen von den Kunden Ihrer Opfer unberechtigt Geld ab.

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Über den Redakteur David Kotzmann

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David Kotzmann, Jahrgang 1994, kommt eigentlich aus dem Bereich Export Sales. Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts war er unter anderen als freiberuflicher Blogautor in der Reisetouristikbranche tätig. Seit Anfang 2021 ist David im Team von biallo.de, schreibt vor allem Artikel in den Bereichen Kreditkarten, Girokonten und Produkttests. Außerdem ist er für das Content editing verantwortlich.

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