Steuern

Kündigungswelle 2026: So holen Sie das Maximum bei der Abfindung raus

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 22.01.2026

Auf einen Blick

  • Aufhebungsvertrag Checkliste: Warum Sie nie sofort unterschreiben sollten und wo die Sperrzeit-Falle lauert.
  • Der KI-Trick: Wie Sie den neuen EU AI Act nutzen, um Ihre Abfindung drastisch zu erhöhen.
  • Steuer-Warnung: Die Fünftelregelung gilt jetzt anders – vermeiden Sie die Liquiditätslücke.
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Wie holen Sie das Maximum aus der Abfindung heraus?
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Die Nachrichten überschlagen sich: Große Namen der deutschen Wirtschaft stecken in der Krise. Ob Automobilhersteller, Zulieferer oder Chemiekonzerne – viele Unternehmen bauen derzeit Personal ab. Das liegt nicht nur an einer schlechten Wirtschaftslage, sondern an einem grundlegenden Wandel. Experten sprechen hier von einer "strukturellen Disruption". Das klingt kompliziert, bedeutet aber schlicht: Alte Geschäftsmodelle funktionieren nicht mehr so gut, Energiekosten steigen und Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Art, wie wir arbeiten.

Für Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist das eine belastende Situation. Doch Angst ist ein schlechter Ratgeber. Wer die Mechanismen hinter den aktuellen Entlassungswellen bei VW, ZF oder SAP versteht, ist klar im Vorteil. 

Mit der richtigen Strategie können Sie sich wehren oder zumindest zu guten Konditionen gehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie juristische Fallstricke umgehen, warum ein schneller Aufhebungsvertrag gefährlich sein kann und wie Sie steuerlich das Maximum aus Ihrer Abfindung herausholen.

Ein Blick auf die Zahlen: Diese Konzerne bauen massiv ab

Die aktuelle Entlassungswelle unterscheidet sich grundlegend von früheren Krisen. Sie trifft nicht nur die Menschen am Fließband, sondern schneidet tief in die Büros, die Verwaltung und sogar in die Forschung ein. Die Datenlage ist eindeutig: Rund 41 Prozent der Industrieunternehmen planen für das Jahr 2026 einen Stellenabbau.

Hier ein Überblick, wo die Einschnitte besonders drastisch ausfallen:

  • Volkswagen: Das Symbol deutscher Industriekraft wankt. Die seit 1994 geltende Beschäftigungssicherung wurde aufgekündigt. Interne Schätzungen gehen laut Pressemeldungen von einem potenziellen Abbau von bis zu 35.000 Arbeitsplätzen in Deutschland bis 2030 aus. Betroffen sind nicht nur Werke, sondern auch Verwaltung und Entwicklung.
  • ZF Friedrichshafen: Der Autozulieferer kämpft mit einer hohen Schuldenlast. Bis 2028 sollen hier zwischen 11.000 und 14.000 Stellen in Deutschland gestrichen werden – das entspricht fast einem Viertel der hiesigen Belegschaft.
  • Bosch: Auch Technologieriesen sind nicht immun. Weltweit sollen rund 13.000 Stellen wegfallen. Besonders bitter: Es trifft auch Bereiche, die lange als unantastbar galten, wie die Forschung und Entwicklung. Allein dort und in der Verwaltung stehen 3.500 Jobs auf der Kippe.
  • Continental: Der Konzern baut den Verwaltungsbereich radikal um. Geplant ist der Wegfall von rund 7.150 Stellen in der Administration und weiteren 3.000 in der Forschung bis 2026. Standorte wie Nürnberg sollen sogar komplett geschlossen werden.
  • ThyssenKrupp Steel: Die Stahlsparte plant eine Reduktion um rund 11.000 Mitarbeiter, um in einem Markt mit billiger Import-Konkurrenz und hohen Energiekosten zu überleben.

Was das für Sie bedeutet: Die schiere Masse dieser Zahlen zeigt, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt. Jobs, die jetzt wegfallen – oft durch KI ersetzt oder verlagert –, kehren wahrscheinlich nicht zurück. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Abfindung strategisch maximieren.

Der Aufhebungsvertrag: Fluch oder Segen?

Oft legt Ihnen der Arbeitgeber schnell einen sogenannten Aufhebungsvertrag vor. Das ist eine Vereinbarung, mit der Sie und Ihr Chef das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden – ganz ohne Kündigung. Das klingt erst einmal harmonisch, birgt aber Risiken.

Die Vorteile

  • Hohe Abfindung: Oft bieten Arbeitgeber mehr Geld als bei einer normalen Kündigung, weil sie sich einen Rechtsstreit vor Gericht sparen wollen.
  • Schnelle Klarheit: Sie wissen sofort, woran Sie sind, und können sich neu orientieren.
  • Kein Kündigungsgrund nötig: Es steht kein negativer Grund in Ihrer Personalakte.
  • Turboprämie: Manche Firmen zahlen einen Extra-Bonus, wenn Sie sich sehr schnell entscheiden.

Die Nachteile (Achtung!)

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Das ist die größte Falle. Wenn Sie "freiwillig" gehen, sperrt die Agentur für Arbeit oft das Arbeitslosengeld für bis zu zwölf Wochen. Sie stehen also drei Monate ohne Einkommen da.
  • Verlust des Kündigungsschutzes: Sobald Sie unterschreiben, können Sie nicht mehr klagen. Der Kündigungsschutz gilt für Sie nicht mehr.
  • Ruhen des Anspruchs: Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Wichtig: Unterschreiben Sie niemals unter Zeitdruck! Ein Ultimatum von 24 Stunden ist meistens ein Bluff. Prüfen Sie das Angebot in Ruhe. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema "Gekündigt – was nun?".

Kündigung durch KI? Ihr neuer Joker "AI Act"

Viele Unternehmen begründen den Stellenabbau damit, dass Künstliche Intelligenz (KI) die Arbeit effizienter macht. Doch so einfach darf man Sie nicht vor die Tür setzen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist an strenge Regeln gebunden. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass Ihre Arbeit dauerhaft wegfällt und es im ganzen Unternehmen keinen anderen Platz für Sie gibt.

Hier kommt seit Februar 2025 ein neues Gesetz ins Spiel: Der EU AI Act (KI-Verordnung). Artikel 4 dieses Gesetzes besagt vereinfacht: Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI geschult sind ("AI Literacy").

Das ist Ihre Strategie: Sollten Sie gekündigt werden, weil Sie angeblich die neuen digitalen Tools nicht beherrschen, stellen Sie eine einfache Frage: "Wann haben Sie mich denn geschult?" Kann der Arbeitgeber keine Schulungen nachweisen, hat er seine Pflicht verletzt. Er hätte Sie fit machen müssen, statt Sie zu feuern. Dieses Argument ist vor dem Arbeitsgericht Gold wert und kann Ihre Abfindung deutlich erhöhen.

Im nachfolgenden Video erfahren Sie, wie Sie die größten Fehler bei der Abfindungsverhandlung vermeiden:

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Schritt-für-Schritt: Ihr Fahrplan zur maximalen Abfindung

Wenn das Kündigungsschreiben auf dem Tisch liegt oder ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, bewahren Sie Ruhe. Gehen Sie nach diesem Plan vor:

  • Nichts sofort unterschreiben: Nehmen Sie das Papier mit nach Hause. Wenn Sie sofort unterschreiben, verschenken Sie fast immer Geld und riskieren die Sperrzeit beim Arbeitsamt.
  • Klage erheben (oder androhen): Bei einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Tun Sie das! Das Prozessrisiko für den Arbeitgeber ist Ihr größter Hebel für eine hohe Abfindung.
  • Fehler suchen lassen: Gerade bei Massenentlassungen machen Personalabteilungen Formfehler bei der Meldung an die Behörden. Ein Anwalt findet diese. Ist die Meldung falsch, ist die Kündigung unwirksam.
  • Den "KI-Joker" ziehen: Fordern Sie Nachweise über Ihre KI-Schulungen (gemäß AI Act), sollten Sie aufgrund fehlender KI-Kenntnisse gehen müssen. Fehlen diese Nachweise, stärkt das Ihre Position massiv.
  • Sozialauswahl prüfen: Wurden Sie wirklich korrekterweise ausgewählt? Oft trifft es Ältere oder Eltern weniger hart als junge Singles. Wurde hier ein Fehler gemacht, ist die Kündigung angreifbar.
  • Turbo-Prämie nachrechnen: Lassen Sie sich von einer "Sprinterklausel" (Bonus für schnelle Unterschrift) nicht blenden. Rechnen Sie aus: Ist der Bonus wirklich höher als das, was Sie durch eine harte Verhandlung und der Vermeidung der Sperrzeit herausholen könnten?

Achtung Steuer: Wichtige Änderungen seit 2025

Eine hohe Abfindung klingt gut, aber das Finanzamt nimmt sich einen großen Teil davon. Hier müssen Sie die neuen Spielregeln kennen, um nicht in eine Liquiditätsfalle zu tappen (das bedeutet: Sie haben vorübergehend weniger Geld auf dem Konto als geplant).

1. Die Fünftelregelung (Neu seit 01.01.2025)

Die Fünftelregelung ist ein Trick im Steuerrecht, um die Steuerlast bei einer einmaligen hohen Zahlung zu mildern.

  • Früher (bis 2024): Der Arbeitgeber hat die Abfindung direkt bei der Auszahlung berücksichtigt. Sie hatten sofort mehr Netto auf dem Konto.
  • Jetzt (ab 2025): Der Arbeitgeber darf das nicht mehr. Er muss die Abfindung ganz normal als Lohn versteuern. Das treibt Ihren Steuersatz extrem in die Höhe.
  • Die Folge: Sie bekommen erst einmal viel zu wenig ausgezahlt.
  • Die Lösung: Sie müssen sich das Geld über die Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr zurückholen. Planen Sie ein, dass Ihnen mehrere hundert bis tausend Euro für einige Monate fehlen!

2. Kirchensteuer sparen

Auf die Abfindung fällt auch Kirchensteuer an. In vielen Bundesländern (ganz besonders in Bayern, da es dort keine Obergrenze gibt) können Sie einen Teilerlass beantragen. In manchen Fällen erlässt die Kirche Ihnen 50 Prozent der auf die Abfindung entfallenden Kirchensteuer. Wichtig: Das passiert nicht automatisch! Sie müssen einen Antrag stellen, nachdem Sie Ihren Steuerbescheid haben.

3. Für die Rente nutzen (bAV)

Wenn Sie schon lange im Betrieb sind (mindestens zehn Jahre), können Sie die sogenannte "Vervielfältigungsregelung" nutzen. Dabei zahlen Sie Teile der Abfindung steuerfrei direkt in eine Betriebsrente (Direktversicherung) ein. Der Vorteil: Auf diesen Betrag (in 2026 sind bis zu etwa 50.000 Euro möglich) zahlen Sie keine Steuern. Das Geld landet brutto für netto in Ihrer Altersvorsorge.

Alternativ nutzen Sie die Zahlung an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach § 187a SGB oder Wertguthaben als Brücke in die Rente.

Mehr Details dazu finden Sie hier: Abfindung versteuern.

Wer handelt, gewinnt

Die Zeiten am Arbeitsmarkt sind rau, und eine Kündigung schmerzt immer. Aber sehen Sie die Abfindung nicht als Almosen, sondern als Preis, den das Unternehmen zahlen muss, um den Vertrag zu lösen. Nutzen Sie die neuen Gesetze (wie den AI Act) und achten Sie penibel auf die Steuerfallen. Mit der richtigen Taktik sichern Sie sich ein finanzielles Polster für Ihren Neustart. Dieses Polster könnten Sie auch in Festgeld oder Tagesgeld anlegen. Durch die Zinsen haben Sie Chancen, dass sich die Summe vermehrt. Schauen Sie am besten gleich mal in unserem Tagesgeld-Vergleich nach.

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Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Anlagebetrag: 10.000 €, Anlagedauer: 6 Monate, Sicherheit: mind. geringe Sicherheit. Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar.
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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 23.01.2026

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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