
Frankreich- Basiszins: 1,95%
- Aktionszins: 3,20% - gilt für die ersten 3 Monate

Frankreich- Basiszins: 1,80%
- Aktionszins: 3,00% - gilt für die ersten 3 Monate

Frankreich- Basiszins: 1,35%
- Aktionszins: 3,00% - gilt für die ersten 3 Monate
Auf einen Blick
Die Nachrichten überschlagen sich: Große Namen der deutschen Wirtschaft stecken in der Krise. Ob Automobilhersteller, Zulieferer oder Chemiekonzerne – viele Unternehmen bauen derzeit Personal ab. Das liegt nicht nur an einer schlechten Wirtschaftslage, sondern an einem grundlegenden Wandel. Experten sprechen hier von einer "strukturellen Disruption". Das klingt kompliziert, bedeutet aber schlicht: Alte Geschäftsmodelle funktionieren nicht mehr so gut, Energiekosten steigen und Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Art, wie wir arbeiten.
Für Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist das eine belastende Situation. Doch Angst ist ein schlechter Ratgeber. Wer die Mechanismen hinter den aktuellen Entlassungswellen bei VW, ZF oder SAP versteht, ist klar im Vorteil.
Mit der richtigen Strategie können Sie sich wehren oder zumindest zu guten Konditionen gehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie juristische Fallstricke umgehen, warum ein schneller Aufhebungsvertrag gefährlich sein kann und wie Sie steuerlich das Maximum aus Ihrer Abfindung herausholen.
Die aktuelle Entlassungswelle unterscheidet sich grundlegend von früheren Krisen. Sie trifft nicht nur die Menschen am Fließband, sondern schneidet tief in die Büros, die Verwaltung und sogar in die Forschung ein. Die Datenlage ist eindeutig: Rund 41 Prozent der Industrieunternehmen planen für das Jahr 2026 einen Stellenabbau.
Hier ein Überblick, wo die Einschnitte besonders drastisch ausfallen:
Was das für Sie bedeutet: Die schiere Masse dieser Zahlen zeigt, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt. Jobs, die jetzt wegfallen – oft durch KI ersetzt oder verlagert –, kehren wahrscheinlich nicht zurück. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Abfindung strategisch maximieren.
Oft legt Ihnen der Arbeitgeber schnell einen sogenannten Aufhebungsvertrag vor. Das ist eine Vereinbarung, mit der Sie und Ihr Chef das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden – ganz ohne Kündigung. Das klingt erst einmal harmonisch, birgt aber Risiken.
Wichtig: Unterschreiben Sie niemals unter Zeitdruck! Ein Ultimatum von 24 Stunden ist meistens ein Bluff. Prüfen Sie das Angebot in Ruhe. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema "Gekündigt – was nun?".
Viele Unternehmen begründen den Stellenabbau damit, dass Künstliche Intelligenz (KI) die Arbeit effizienter macht. Doch so einfach darf man Sie nicht vor die Tür setzen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist an strenge Regeln gebunden. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass Ihre Arbeit dauerhaft wegfällt und es im ganzen Unternehmen keinen anderen Platz für Sie gibt.
Hier kommt seit Februar 2025 ein neues Gesetz ins Spiel: Der EU AI Act (KI-Verordnung). Artikel 4 dieses Gesetzes besagt vereinfacht: Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI geschult sind ("AI Literacy").
Das ist Ihre Strategie: Sollten Sie gekündigt werden, weil Sie angeblich die neuen digitalen Tools nicht beherrschen, stellen Sie eine einfache Frage: "Wann haben Sie mich denn geschult?" Kann der Arbeitgeber keine Schulungen nachweisen, hat er seine Pflicht verletzt. Er hätte Sie fit machen müssen, statt Sie zu feuern. Dieses Argument ist vor dem Arbeitsgericht Gold wert und kann Ihre Abfindung deutlich erhöhen.
Im nachfolgenden Video erfahren Sie, wie Sie die größten Fehler bei der Abfindungsverhandlung vermeiden:
Wenn das Kündigungsschreiben auf dem Tisch liegt oder ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, bewahren Sie Ruhe. Gehen Sie nach diesem Plan vor:
Eine hohe Abfindung klingt gut, aber das Finanzamt nimmt sich einen großen Teil davon. Hier müssen Sie die neuen Spielregeln kennen, um nicht in eine Liquiditätsfalle zu tappen (das bedeutet: Sie haben vorübergehend weniger Geld auf dem Konto als geplant).
Die Fünftelregelung ist ein Trick im Steuerrecht, um die Steuerlast bei einer einmaligen hohen Zahlung zu mildern.
Auf die Abfindung fällt auch Kirchensteuer an. In vielen Bundesländern (ganz besonders in Bayern, da es dort keine Obergrenze gibt) können Sie einen Teilerlass beantragen. In manchen Fällen erlässt die Kirche Ihnen 50 Prozent der auf die Abfindung entfallenden Kirchensteuer. Wichtig: Das passiert nicht automatisch! Sie müssen einen Antrag stellen, nachdem Sie Ihren Steuerbescheid haben.
Wenn Sie schon lange im Betrieb sind (mindestens zehn Jahre), können Sie die sogenannte "Vervielfältigungsregelung" nutzen. Dabei zahlen Sie Teile der Abfindung steuerfrei direkt in eine Betriebsrente (Direktversicherung) ein. Der Vorteil: Auf diesen Betrag (in 2026 sind bis zu etwa 50.000 Euro möglich) zahlen Sie keine Steuern. Das Geld landet brutto für netto in Ihrer Altersvorsorge.
Alternativ nutzen Sie die Zahlung an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach § 187a SGB oder Wertguthaben als Brücke in die Rente.
Mehr Details dazu finden Sie hier: Abfindung versteuern.
Die Zeiten am Arbeitsmarkt sind rau, und eine Kündigung schmerzt immer. Aber sehen Sie die Abfindung nicht als Almosen, sondern als Preis, den das Unternehmen zahlen muss, um den Vertrag zu lösen. Nutzen Sie die neuen Gesetze (wie den AI Act) und achten Sie penibel auf die Steuerfallen. Mit der richtigen Taktik sichern Sie sich ein finanzielles Polster für Ihren Neustart. Dieses Polster könnten Sie auch in Festgeld oder Tagesgeld anlegen. Durch die Zinsen haben Sie Chancen, dass sich die Summe vermehrt. Schauen Sie am besten gleich mal in unserem Tagesgeld-Vergleich nach.

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