Die erste Aprilwoche 2025 war für viele Aktienanleger eine Horror-Woche: Nach der Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, die halbe Welt mit Zöllen zu überziehen, stürzten die Aktienmärkte steil nach unten. Etliche Aktienbesitzer haben in diesen Tagen Papiere verkauft – und fuhren damit Verluste ein. Nun, zum Jahresende, werden diese Verluste wieder Thema: Denn die Miesen aus Aktienverkäufen lassen sich mit Gewinnen aus dem Aktienhandel gegenrechnen. Das hilft beim Steuersparen.
Um die Verluste verrechnen zu können, brauchen Anlegerinnen und Anleger aber unter Umständen eine Verlustbescheinigung ihrer Depot-Bank. Diese müssen sie bis 15. Dezember beantragen. Wir erklären, wann Sie die Verlustbescheinigung benötigen, wie die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Kapitalanlagen läuft – und was passiert, wenn sie die Frist verpassen.
Wann benötigen Anleger die Bescheinigung?
Generell gilt: Wer Aktien mit Verlust verkauft, kann das bei der Steuer geltend machen. Um die Steuerschuld zu ermitteln, wird der Verlust aus Aktienverkäufen vom Gewinn abgezogen. Das mindert die Steuer auf die Kapitalerträge. Sind Gewinne und Verluste bei derselben Bank entstanden, erledigt das Institut diese Verlustverrechnung automatisch – Anlegerinnen und Anleger müssen sich um nichts kümmern.



