Inflationsausgleichsgesetz

48 Millionen Deutsche sollen 2023 mehr Geld erhalten

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 30.11.2022

Auf einen Blick

  • Die Bundesregierung will die Belastungen durch die kalte Progression vermeiden.
  • Das Inflationsausgleichsgesetz soll durch steuerliche Anpassungen für mehr Geld bei 48 Millionen Deutschen sorgen.
  • Welche Maßnahmen das Gesetz vorsieht, erfahren Sie im Artikel.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Diese geldwerten Steueranpassungen soll es geben
  2. Grundfreibetrag steigt 2023 und 2024
  3. Kindergeld wird ab 2023 erhöht
  4. Erhöhung des Kinderfreibetrags 2023 und 2024
  5. Spitzensteuersatz wird 2023 und 2024 angehoben
  6. Sie möchten keine News verpassen?

Die Inflation macht vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schaffen. Da wird gespart, wo man nur sparen kann. Doch oft ist das Geld trotzdem knapp und am Ende des Monats sind die Taschen leer. Die Bundesregierung weiß um diese Problematik und möchte die Steuerzahler entlasten. Wir haben bereits über das Geburtstagsgeschenk im Wert von 200 Euro berichtet, welches  2023 für einige Menschen getestet wird. Mithilfe des Inflationsausgleichsgesetzes sollen rund 48 Millionen Deutsche ab 2023 mehr Netto vom Brutto haben.

Die steuerliche Mehrbelastung durch die Inflation soll durch das Gesetz ausgeglichen werden. Vor allem Familien sollen steuerlich entlastet werden. Dafür werden allein 2023 laut Angaben des Finanzministeriums rund 18,6 Milliarden Euro bereitgestellt. Im Jahr 2024 entlastet die Bundesregierung mit weiteren 31,8 Milliarden Euro die Bürger. Der Bundestag hat das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet. Es tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft.

 

Diese geldwerten Steueranpassungen soll es geben

Die Änderungen bedeuten für viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur eine steuerliche Entlastung. Viele Menschen haben durch das Gesetz auch weniger Verwaltungsaufwand, da für sie die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung wegfällt. Das betrifft primär zahlreiche Rentnerinnen und Rentner. Zudem wird der Einkommensteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 angepasst. Dadurch sollen die Effekte der kalten Progression ausgeglichen werden.

 

Grundfreibetrag steigt 2023 und 2024

Ab dem Jahr 2023 wird das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, um 561 Euro auf 10.908 Euro erhöht. Auch im Jahr 2024 gibt es eine weitere Erhöhung. Dann steigt der Grundfreibetrag um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro. Davon profitieren primär Geringverdiener, deren Verdienst bisher knapp über dieser Bemessungsgrenze lag.

 

Kindergeld wird ab 2023 erhöht

Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2023 einheitlich auf jeweils 250 Euro pro Kind erhöht. Davon profitieren vor allem Familien mit einem, zwei oder drei Kindern. Denn ab dem vierten Kind gab es bisher schon 250 Euro Kindergeld.

 

Erhöhung des Kinderfreibetrags 2023 und 2024

Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wird der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) um 160 Euro auf 8.548 Euro erhöht. Weitere Erhöhungen stehen zum 1. Januar 2023 und zum 1. Januar 2024 an. Im Jahr 2023 wird er um weitere 404 Euro auf 8.952 Euro erhöht. 2024 folgt eine weitere Steigerung um 360 Euro auf 9.312 Euro.

 

Spitzensteuersatz wird 2023 und 2024 angehoben

Auch beim Spitzensteuersatz tut sich etwas. 2023 wird er von derzeit 58.597 Euro auf 62.810 Euro angehoben. Ab 2024 muss der Spitzensteuersatz für “Reiche” ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro bezahlt werden .

Freibetrag für Zahlung des Solidaritätszuschlags wird 2023 erhöht

Eigentlich sollte der Solidaritätszuschlag (Soli) für fast alle abgeschafft werden. Doch im vergangenen Jahr sind einige Steuerzahler aufgrund des Verdienstes oder der Besteuerung unfreiwillig in den Solidaritätszuschlag gerutscht. Auch diese Zielgruppe soll durch die Anhebung des Freibetrages entlastet werden. Der Freibetrag von bisher 16.956 Euro wird auf 18.130 Euro beziehungsweise auf 36.260 Euro (bisher 33.912 Euro) bei Zusammenveranlagung angehoben.

Das bedeutet, dass Sie erst dann Solidaritätszuschlag bezahlen müssen, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer über 18.130 Euro beziehungsweise 36.260 Euro bei Zusammenveranlagung liegt.

Von den Maßnahmen bewusst ausgenommen sind besonders hohe Einkommen, für die der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent greift.

Weitere Entlastungen gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Entlastungspaket, über das wir Anfang November berichtet haben. Darin geht es primär um den öffentlichen Nahverkehr und damit für viele Bürger um den Arbeitsweg sowie die Strom- und Gaspreise.

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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