Kostenerstattung Psychotherapie

Psychotherapie: Kostenerstattung für Privatpraxen – so funktioniert es

Annette Jäger
Autorin
Veröffentlicht am: 13.11.2025

Auf einen Blick

  • In besonderen Fällen zahlt die Krankenkasse Psychotherapie als Kostenerstattung in Privatpraxen.
  • Sie erfahren, welche Voraussetzungen Sie erfüllen und welche Nachweise nötig sind.
  • Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag auf Kostenerstattung richtig.
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Psychotherapie: Wenn kein Kassentermin frei ist, ermöglicht die Krankenkasse oft die Kostenerstattung in Privatpraxen.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Wer psychotherapeutische Hilfe braucht, ist mit langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz konfrontiert. Doch es gibt einen Ausweg: Im Ausnahmefall erstatten die Krankenkassen Kosten für eine Therapie in einer Privatpraxis. So funktioniert’s.

Warum die Kostenerstattung wichtig ist

Menschen in seelischer Not wünschen sich schnelle Hilfe. Dieses Bedürfnis kollidiert jedoch mit den realen Möglichkeiten: Therapieplätze für Erwachsene, Kinder und Jugendliche sind Mangelware. Monatelange Wartezeiten bei Psychotherapien, oft sechs Monate oder länger, sind keine Seltenheit. Zwar können Betroffene über die psychotherapeutische Sprechstunde oder eine Akutbehandlung eine schnelle Erstversorgung erhalten. Doch wenn daraus der Bedarf für eine längerfristige therapeutische Behandlung entsteht, beginnt für sie häufig die belastende Suche nach einem Therapieplatz.

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Voraussetzungen für die Kostenerstattung

Ist Ihre Suche nach einem Therapieplatz erfolglos, können Sie im Ausnahmefall eine Privatpraxis aufsuchen – und sich die Kosten erstatten lassen. Patienten gehen dann in Vorleistung und können sich die Kosten hinterher von der Krankenkasse erstatten lassen. „Allerdings ist das Verfahren nicht standardisiert, es ist immer eine Einzelfallentscheidung“, betont Silke Möhring, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hessen. Damit die Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse möglich wird, sind Hürden zu nehmen.

Psychotherapeutische Sprechstunde & Behandlungsbedarf (PTV 11)

Vor Ihrem Antrag ist es zwingend nötig, dass Sie die psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit Kassenzulassung wahrgenommen haben. Dabei muss ein konkreter Behandlungsbedarf festgestellt worden sein – dokumentiert auf dem Formular PTV 11. Außerdem muss bestätigt werden, dass die Behandlung zeitnah erforderlich ist und nicht aufgeschoben werden kann. Dazu muss auf der Patienteninformation zur psychotherapeutischen Sprechstunde das Feld `zeitnah erforderlich‘ angekreuzt sein.

Dokumentierte Absagen

Eine weitere wichtige Voraussetzung ist der Nachweis, dass Sie keinen Therapeuten mit Kassenzulassung finden konnten, der sowohl zeitnah als auch in zumutbarer Entfernung vom Wohnort einen Platz anbieten kann. Dazu müssen Sie mehrere Absagen dokumentieren – mit Datum, Name der Praxis beziehungsweise des Therapeuten und voraussichtlicher Wartezeit. Wie viele Absagen verlangt werden, variiert je nach Kasse: Einige akzeptieren schon fünf, andere fordern deutlich mehr.

Terminservicestelle

Auch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung müssen Sie kontaktieren. Diese prüft, ob ein freier Therapieplatz vermittelt werden kann. Falls auch dieser Service keinen Termin anbieten kann, müssen Sie auch das schriftlich dokumentieren – mit Datum, Ansprechpartner und Rückmeldung.

So stellen Sie den Antrag auf Kostenerstattung

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung (nach § 13 Absatz 3 SGB V) stellen. Wichtig ist, dass Sie diesen Antrag immer vor Beginn der Behandlung stellen. Wird er abgelehnt, sollten Sie Widerspruch einlegen – am besten schriftlich und per Einschreiben. „Hierbei sollte einen auch der Therapeut oder die Therapeutin beraten können, bei dem oder der man eine Therapie beginnen möchte“, so Gesundheitsexpertin Möhring.

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Was die Krankenkasse nachprüft

Die Krankenkasse prüft außerdem, ob Ihr gewählter Therapeut oder Ihre Therapeutin approbiert ist und im Arzt- oder Therapeutenregister geführt wird. Wichtig ist auch, dass die Therapie zeitnah beginnen kann, es sich dabei um eine anerkannte Richtlinientherapie handelt, und die medizinische Notwendigkeit vorliegt.

  • Hinweis: Eine Ehe- oder Familientherapie erstatten die Kassen grundsätzlich nicht.

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Alternative: Online-Therapien während der Wartezeit

Digitale Gesundheitsanwendungen können Ihnen helfen, die Wartezeit zu überbrücken oder Ihre Therapie zu begleiten. Bewährte Anbieter von Online-Therapien wie MindDoc, Hello Better oder Selfapy unterstützen bei leichten bis mittelschweren psychischen Belastungen. Viele Angebote sind aus dem Bereich der Verhaltenstherapie. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine solche Anwendung verordnet. Sie ersetzen keine Psychotherapie, können aber eine hilfreiche Ergänzung sein.

Checkliste: Ihre Schritte zur Kostenerstattung

Mit dieser Checkliste erfassen Sie alle wichtigen Schritte für die Kostenerstattung bei Psychotherapie auf einen Blick.

  • Psychotherapeutische Sprechstunde besucht und Bedarf festgestellt
  • Absagen dokumentiert (Datum, Name, Wartezeit)
  • Terminservicestelle kontaktiert
  • Antrag gestellt – immer vor Behandlungsbeginn
  • Widerspruch eingelegt, falls nötig

FAQ: Häufige Fragen zur Kostenerstattung

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen zur Kostenerstattung kurz und verständlich beantwortet.

Wann zahlt die Krankenkasse eine Privatpraxis?

Wenn Sie nachweislich keinen Therapieplatz mit Kassenzulassung finden und die Behandlung dringend nötig ist.

Wie viele Absagen brauche ich?

Je nach Kasse zwischen fünf und mehreren Dutzend. Entscheidend ist die Dokumentation.

Wie läuft die Erstattung ab?

Sie zahlen zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend zur Erstattung ein.

Ersetzt Online-Therapie eine Psychotherapie?

Nein, aber sie kann während der Wartezeit eine wichtige Unterstützung sein.

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Über die Autorin Annette Jäger

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während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.

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