
Deutschland- Basiszins: 1,00%
- Aktionszins: 2,50% - gilt für die ersten 6 Monate

Schweden- Basiszins: 1,45%
- Aktionszins: 2,80% - gilt für die ersten 3 Monate

Deutschland- Basiszins: 0,60%
- Aktionszins: 2,25% - gilt für die ersten 6 Monate
Auf einen Blick
Wer psychotherapeutische Hilfe braucht, ist mit langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz konfrontiert. Doch es gibt einen Ausweg: Im Ausnahmefall erstatten die Krankenkassen Kosten für eine Therapie in einer Privatpraxis. So funktioniert’s.
Menschen in seelischer Not wünschen sich schnelle Hilfe. Dieses Bedürfnis kollidiert jedoch mit den realen Möglichkeiten: Therapieplätze für Erwachsene, Kinder und Jugendliche sind Mangelware. Monatelange Wartezeiten bei Psychotherapien, oft sechs Monate oder länger, sind keine Seltenheit. Zwar können Betroffene über die psychotherapeutische Sprechstunde oder eine Akutbehandlung eine schnelle Erstversorgung erhalten. Doch wenn daraus der Bedarf für eine längerfristige therapeutische Behandlung entsteht, beginnt für sie häufig die belastende Suche nach einem Therapieplatz.
Ist Ihre Suche nach einem Therapieplatz erfolglos, können Sie im Ausnahmefall eine Privatpraxis aufsuchen – und sich die Kosten erstatten lassen. Patienten gehen dann in Vorleistung und können sich die Kosten hinterher von der Krankenkasse erstatten lassen. „Allerdings ist das Verfahren nicht standardisiert, es ist immer eine Einzelfallentscheidung“, betont Silke Möhring, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hessen. Damit die Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse möglich wird, sind Hürden zu nehmen.
Vor Ihrem Antrag ist es zwingend nötig, dass Sie die psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit Kassenzulassung wahrgenommen haben. Dabei muss ein konkreter Behandlungsbedarf festgestellt worden sein – dokumentiert auf dem Formular PTV 11. Außerdem muss bestätigt werden, dass die Behandlung zeitnah erforderlich ist und nicht aufgeschoben werden kann. Dazu muss auf der Patienteninformation zur psychotherapeutischen Sprechstunde das Feld `zeitnah erforderlich‘ angekreuzt sein.
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist der Nachweis, dass Sie keinen Therapeuten mit Kassenzulassung finden konnten, der sowohl zeitnah als auch in zumutbarer Entfernung vom Wohnort einen Platz anbieten kann. Dazu müssen Sie mehrere Absagen dokumentieren – mit Datum, Name der Praxis beziehungsweise des Therapeuten und voraussichtlicher Wartezeit. Wie viele Absagen verlangt werden, variiert je nach Kasse: Einige akzeptieren schon fünf, andere fordern deutlich mehr.
Auch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung müssen Sie kontaktieren. Diese prüft, ob ein freier Therapieplatz vermittelt werden kann. Falls auch dieser Service keinen Termin anbieten kann, müssen Sie auch das schriftlich dokumentieren – mit Datum, Ansprechpartner und Rückmeldung.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung (nach § 13 Absatz 3 SGB V) stellen. Wichtig ist, dass Sie diesen Antrag immer vor Beginn der Behandlung stellen. Wird er abgelehnt, sollten Sie Widerspruch einlegen – am besten schriftlich und per Einschreiben. „Hierbei sollte einen auch der Therapeut oder die Therapeutin beraten können, bei dem oder der man eine Therapie beginnen möchte“, so Gesundheitsexpertin Möhring.
Die Krankenkasse prüft außerdem, ob Ihr gewählter Therapeut oder Ihre Therapeutin approbiert ist und im Arzt- oder Therapeutenregister geführt wird. Wichtig ist auch, dass die Therapie zeitnah beginnen kann, es sich dabei um eine anerkannte Richtlinientherapie handelt, und die medizinische Notwendigkeit vorliegt.

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DeutschlandDigitale Gesundheitsanwendungen können Ihnen helfen, die Wartezeit zu überbrücken oder Ihre Therapie zu begleiten. Bewährte Anbieter von Online-Therapien wie MindDoc, Hello Better oder Selfapy unterstützen bei leichten bis mittelschweren psychischen Belastungen. Viele Angebote sind aus dem Bereich der Verhaltenstherapie. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine solche Anwendung verordnet. Sie ersetzen keine Psychotherapie, können aber eine hilfreiche Ergänzung sein.
Viele Psychotherapiekosten lassen sich als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen – vor allem, wenn die Krankenkasse nicht alles übernimmt. Lesen Sie mehr dazu in unserem ausführlichen Ratgeber.
Mit dieser Checkliste erfassen Sie alle wichtigen Schritte für die Kostenerstattung bei Psychotherapie auf einen Blick.
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen zur Kostenerstattung kurz und verständlich beantwortet.
Wenn Sie nachweislich keinen Therapieplatz mit Kassenzulassung finden und die Behandlung dringend nötig ist.
Je nach Kasse zwischen fünf und mehreren Dutzend. Entscheidend ist die Dokumentation.
Sie zahlen zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend zur Erstattung ein.
Nein, aber sie kann während der Wartezeit eine wichtige Unterstützung sein.

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