Onlineshopping ist gerade in Coronazeiten sehr beliebt. Bei seriösen Onlineshops haben Sie in der Regel die Wahl, wie Sie die Bezahlung vornehmen möchten. Von Überweisung, Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte bis hin zur Sofortzahlung oder PayPal sind meist recht viele Zahlungsarten vertreten.
Sie als Kunde haben daher die Qual der Wahl, wie Sie Ihre bestellte Ware bezahlen möchten. Die Wahl könnte ab heute vereinfacht werden. Denn der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat einen Beschluss (Az. I ZR 203/19) bezüglich Zahlungsanbietern wie Klarna, PayPal und Co. gefasst.
Wussten Sie eigentlich, dass es von Klarna auch ein Girokonto gibt?
Fest oder flexibel, aber immer mit Top-Zinsen von bis zu 4,15 Prozent
*Aktuell gültige Konditionen der CA Auto Bank S.p.A., Corso Orbassano 367 – 10137 Turin, Italien, Tel. +49 6721 9101-131, E-Mail: [email protected] für die Eröffnung eines kostenfreien Online-Festgeldkontos zu einem festen Zinssatz für die vereinbarte Laufzeit. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Zinssätze ohne Berücksichtigung von noch abzuführender Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Festgeld Plus: Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung. Berechnung der Zinsen zum vereinbarten Zinssatz ohne Abzug bis zum Posteingang des rechtmäßig unterschriebenen Kündigungsformulars bei CA Auto Bank S.p.A.
Zusätzliches Entgelt bei Bezahlung via Klarna, PayPal und Co. erlaubt
Laut der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 25. März 2021 wird festgelegt, dass Unternehmen von Ihren Kunden ein zusätzliches Entgelt verlangen können, wenn diese per Sofortüberweisung via Klarna, per PayPal oder einem anderen Zahlungsdienstleister bezahlen. Die Gebühr ist nur fällig, wenn die Zahlung über die genannten Zahlungsmittel allein erfolgt und nicht mit einer im Zusammenhang stehenden Nutzung der Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie via Klarna Rechnung bezahlen. Auch PayPal bietet eine ähnliche Funktion an.
Begründet wird das Urteil damit, dass bei Klarna, PayPal und Co. ein Zahlungsdienstleister eingeschaltet wird. Dieser nimmt nicht nur die Zahlung vor, sondern überprüft bei dem Kunden beispielsweise auch die Bonität. Laut dem BGH-Urteil ist es dem Händler demnach freigestellt, ob er die Gebühr allein bezahlt oder an den Kunden weiterreicht. PayPal möchte das Weiterreichen der Gebühren an Kunden nicht und hat dementsprechend seine AGB bereits geändert, dass der Händler die Gebühr für den Kunden übernehmen soll.
Zur Klage war es gekommen, weil die Wettbewerbszentrale das Musterverfahren gegen das Fernbus-Unternehmen Flixbus angestoßen hatte, da Flixbus seinen Kunden zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt hatte.
Bankkonten ohne Kontogebühren liegen im Trend
Damit Sie beim Onlineshopping und bei Online-Buchungen noch mehr Geld ausgeben können, empfiehlt sich ein kostenloses Girokonto. Biallo hat alle Gratis-Konten getestet und miteinander verglichen. Zu den kostenlosen Bankkonten
Vom Urteil unberührt - Zahlung per Lastschrift, Überweisung und Kreditkarte
Unberührt von dem gefällten Urteil bleiben die Zahlungen per Lastschrift, Überweisung und Kreditkarte. Hier wurde bereits 2018 entschieden, dass keine Entgelte beim Onlineshopping erhoben werden dürfen.
Für die Zukunft könnte das bedeuten, dass Sie sich als Kunde eher für Lastschrift, Überweisung und Kreditkarte entscheiden, so keine Rechnung möglich ist. Wenn Sie noch keine Kreditkarte haben, verraten wir in unserem Ratgeber, wie Sie eine kostenlose Kreditkarte bekommen. Außerdem vergleichen wir für Sie die Premium-Kreditkarten, die teils nützliche Zusatzleistungen enthalten.