Extra-Kosten für PayPal, Klarna & Co.

BGH-Urteil: Gebühren für Bezahlung per PayPal, Klarna und Co. sind rechtens

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 26.03.2021

Auf einen Blick

  • Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Entgelte für Zahlungen mittels
    Sofortüberweisung oder PayPal zulässig sind.

  • Es handelt sich um Dienstleister, welche zusätzliche Leistungen übernehmen.

  • Bezahlungen per Überweisung, Kreditkarte oder Lastschrift sind gebührenfrei.
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Onlineshopping ist gerade in Coronazeiten sehr beliebt. Bei seriösen Onlineshops haben Sie in der Regel die Wahl, wie Sie die Bezahlung vornehmen möchten. Von Überweisung, Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte bis hin zur Sofortzahlung oder PayPal sind meist recht viele Zahlungsarten vertreten.

Sie als Kunde haben daher die Qual der Wahl, wie Sie Ihre bestellte Ware bezahlen möchten. Die Wahl könnte ab heute vereinfacht werden. Denn der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat einen Beschluss (Az. I ZR 203/19) bezüglich Zahlungsanbietern wie Klarna, PayPal und Co. gefasst.

Wussten Sie eigentlich, dass es von Klarna auch ein Girokonto gibt?

Zusätzliches Entgelt bei Bezahlung via Klarna, PayPal und Co. erlaubt

Laut der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 25. März 2021 wird festgelegt, dass Unternehmen von Ihren Kunden ein zusätzliches Entgelt verlangen können, wenn diese per Sofortüberweisung via Klarna, per PayPal oder einem anderen Zahlungsdienstleister bezahlen. Die Gebühr ist nur fällig, wenn die Zahlung über die genannten Zahlungsmittel allein erfolgt und nicht mit einer im Zusammenhang stehenden Nutzung der Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie via Klarna Rechnung bezahlen. Auch PayPal bietet eine ähnliche Funktion an.

Begründet wird das Urteil damit, dass bei Klarna, PayPal und Co. ein Zahlungsdienstleister eingeschaltet wird. Dieser nimmt nicht nur die Zahlung vor, sondern überprüft bei dem Kunden beispielsweise auch die Bonität. Laut dem BGH-Urteil ist es dem Händler demnach freigestellt, ob er die Gebühr allein bezahlt oder an den Kunden weiterreicht. PayPal möchte das Weiterreichen der Gebühren an Kunden nicht und hat dementsprechend seine AGB bereits geändert, dass der Händler die Gebühr für den Kunden übernehmen soll.

Zur Klage war es gekommen, weil die Wettbewerbszentrale das Musterverfahren gegen das Fernbus-Unternehmen Flixbus angestoßen hatte, da Flixbus seinen Kunden zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt hatte.

Vom Urteil unberührt - Zahlung per Lastschrift, Überweisung und Kreditkarte

Unberührt von dem gefällten Urteil bleiben die Zahlungen per Lastschrift, Überweisung und Kreditkarte. Hier wurde bereits 2018 entschieden, dass keine Entgelte beim Onlineshopping erhoben werden dürfen.

Für die Zukunft könnte das bedeuten, dass Sie sich als Kunde eher für Lastschrift, Überweisung und Kreditkarte entscheiden, so keine Rechnung möglich ist. Wenn Sie noch keine Kreditkarte haben, verraten wir in unserem Ratgeber, wie Sie eine kostenlose Kreditkarte bekommen. Außerdem vergleichen wir für Sie die Premium-Kreditkarten, die teils nützliche Zusatzleistungen enthalten.

Biallo News

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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