Stutzig sollten Sie werden, wenn plötzlich Pakete zu Ihnen geliefert werden, obwohl Sie nichts bestellt haben. Annehmen sollten Sie diese Waren in keinem Fall. Doch das ist eher die Ausnahme und ein Zeichen, dass Sie möglicherweise betrogen werden. Meist kommen die Pakete nicht bei Ihnen an, weil sie abgefangen werden. Durch die Versandbestätigungen per E-Mail wissen die Betrüger, wann die Lieferung eintreffen soll. Meist suchen sich die Täter Personen für diesen Betrug aus, die strategisch günstig wohnen. Gerade bei Mehrfamilienhäusern ist es recht einfach, die Pakete vor der Tür in Empfang zu nehmen. Am Tag der Zustellung warten die Täter vor dem Haus und fangen den Postboten ab. Mit der meist kostspieligen Ware sind sie dann ganz schnell verschwunden.
In der ersten Zeit fällt der Identitätsmissbrauch auch nicht auf. Häufig werden die Rechnungen an E-Mail-Adressen gesendet (diese gehören den Tätern) oder liegen der Lieferung bei. Erst wenn das geprellte Unternehmen (unter anderem Amazon (Arvato/PIAGO), Otto, About You, Tommy Hilfiger) ein Inkasso einschaltet, landet die Post bei Ihnen im Briefkasten und Sie fallen aus allen Wolken.
Dürfen Paketboten Ware an Dritte aushändigen?
Aus unserer Sicht dürfen Paketboten die Ware nicht an dritte Personen aushändigen. Mindestens jedoch muss ein Paketdienstleister nachweisen, wem er die Ware ausgehändigt hat. Eigentlich sollen die Pakete an den Empfänger übergeben werden. Mit einer Ausweiskontrolle wäre dies sichergestellt. Da die Paketboten aber häufig unter Zeitdruck stehen, entfällt die Kontrolle in der Regel. Das nutzen die Täter wiederum aus. Mit einer geschickten Vorgehensweise und einigen Tricks wird der Postbote dazu gebracht, die Ware ohne Kontrolle auszuhändigen. Den Ärger haben am Ende Sie und das Unternehmen, bei dem die Ware bestellt wurde.
Mahnungen und Inkasso-Schreiben für nicht bestellte Waren
Wie bereits erwähnt, fällt der Betrug zunächst nicht auf. Sie werden irgendwann durch die Mahnungen der Unternehmen oder die Inkasso-Schreiben auf das Problem aufmerksam. Für die Unternehmen entsteht ja der Eindruck, dass Sie die Ware bestellt und auch empfangen haben, eben nur nicht zahlen möchten. Aus Sicht der Unternehmen werden die Mahnungen völlig zu Recht versendet und die Inkasso-Unternehmen beauftragt. Aus Ihrer Sicht völlig zu Unrecht.
Was sollten Sie mit den Mahnungen und Inkasso-Schreiben tun?
Selbst wenn die Schreiben aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigt sind, müssen Sie aktiv werden. Denn reagieren Sie nicht, flattert irgendwann ein Mahnbescheid ins Haus, gefolgt vom Vollstreckungsbescheid. Wenn Sie erst jetzt reagieren, ist das zu spät. Reagieren Sie auch darauf nicht, wird die Forderung möglicherweise rechtskräftig
Reagieren bedeutet nicht, dass Sie die Ware bezahlen müssen. Denn die Versandhändler müssen die Bestellung und den Erhalt der Ware dem vermeintlichen Besteller nachweisen. Sie müssen das Schreiben prüfen. Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, auch wenn viel Arbeit auf Sie zukommt.
Ist die Forderung aus Sicht der Unternehmen berechtigt, sollten Sie gegenüber dem Inkasso-Unternehmen oder der Firma widersprechen. Sie sollten in diesem Fall auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Mit der Vorgangsnummer wenden Sie sich an das Inkasso-Büro und erklären, dass Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind.
Benutzerkonto sperren, Identitätsmissbrauch bei der Schufa melden
Neben dem Erstatten der Anzeige sollten Sie auch Ihr Nutzerkonto sperren lassen. Andernfalls werden unter Umständen weitere Bestellungen auf Ihre Kosten vorgenommen. Alternativ ändern Sie die Zugangsdaten und sichern diese durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung ab, wenn Sie auf das betreffende Kundenkonto bei dem Anbieter Zugriff haben. Zusätzlich sollten Sie sich auch bei der Schufa und anderen Auskunfteien melden. Bei Nichtbegleichung einer Forderung kann ein negativer Eintrag drohen. Damit würde Ihre Kreditwürdigkeit sinken. Strittige Forderungen dürfen jedoch nicht bei der Schufa registriert werden. Mit der Vorgangsnummer der Polizei zeigen Sie auch hier an, dass Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind. Überprüfen Sie mit einer kostenfreien Auskunft bei Schufa und Co., ob Ihre Bonität und somit die Eintragungen stimmen.
Opfer von Warenbetrug – was können Sie tun?
Sind Sie Opfer eines Identitätsbetrugs geworden und es wurden Waren auf Ihre Kosten bestellt, dürfen Sie nicht untätig bleiben. Egal, ob Sie Pakete bekommen, die Sie nicht bestellt haben, oder Sie Rechnungen, Mahnungen oder Inkasso-Schreiben erhalten – werden Sie aktiv.
- Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei
- Setzen Sie sich mit dem Onlinehändler in Verbindung. Erklären Sie, dass Sie keine Ware erhalten haben und die Bestellung nicht von Ihnen ausgelöst wurde. Falls Sie Ware erhalten und angenommen haben, lassen Sie diese auf Kosten des Versandhändlers wieder abholen oder senden Sie diese zurück.
- Prüfen Sie, ob Ihre Online-Konten gehackt wurden. Im Zweifelsfall vergeben Sie neue und vor allem sichere Passwörter.
- Überprüfen Sie die Auskunfteien wie die Schufa, damit dort aufgrund des Vorfalls keine Negativeinträge entstehen.
Gerade, wenn die Täter die Daten durch einen Phishing-Angriff in die Hände bekommen haben, raten wir dazu, den dritten Punkt auf jeden Fall durchzuführen.
Können Sie sich vor dem Warenbetrug schützen?
Einen 100-prozentigen Schutz gibt es leider nicht. Sie können aber vorsorgen. Beispielsweise können Sie Post mit persönlichen Angaben schreddern, bevor Sie diese in die Papiertonne geben. Passen Sie auch bei den E-Mails auf und prüfen, ob die Nachrichten echt oder gefälscht sind. Gern können Sie auch unseren Newsletter abonnieren. Wir warnen vor neuen Betrugsmaschen und Phishing-Gefahren im Namen von Banken und großen Unternehmen.
Auch die Paketdienstleister müssen gründlicher arbeiten. Die Paketboten müssen aufpassen, wem sie die Ware aushändigen. Beim Marktführer DHL können Sie sich kostenlos registrieren und erfahren so, wenn ein Paket auf den Weg zu Ihnen ist. So können Sie frühzeitig reagieren, wenn Sie keine Ware bestellt haben.
Sollten Sie selber gern einmal shoppen wollen und sind etwas klamm bei Kasse, kann ein Ratenkredit helfen. Schauen Sie in unserem Ratenkredit-Vergleich, welches Darlehen, für Sie am besten ist.
Ihre Fragen zum Thema
Falls Sie noch ergänzende Fragen zu diesem Thema haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an hinweis@biallo-online.de. Gern können Sie uns auch erhaltene Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen zusenden, damit wir uns diese ansehen können. Immer häufiger handelt es sich bei Rechnungen und Mahnungen auch um Fälschungen.
Haben Sie schon gelesen, dass aktuell gefälschte Rechnungen im Namen von Onlineshops wie Amazon versendet werden? Außerdem sind massenweise Spam-Mails im Namen von DHL / Deutsche Post im Umlauf.