Auf einen Blick
  • Täter stehlen Ihre Identität, um dann auf Shoppingtour im Internet zu gehen.

  • Es werden Waren auf Ihre Kosten bestellt. Sie erhalten am Ende die Inkasso-Schreiben von den nicht gezahlten Rechnungen.

  • Was sollen Sie mit den Inkasso-Schreiben nach Identitätsmissbrauch tun?
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Wir haben Sie bereits vor unseriösen Inkasso-Schreiben gewarnt. So haben beispielsweise viele Verbraucher und Verbraucherinnen Ärger mit Inkasso-Schreiben, nachdem Sie sich eine Streaming-Seite im Internet aufgerufen haben. Ebenso werden sehr viele Briefe versendet, bei denen Sie von einem Inkasso angeschrieben werden, welches ein angebliches Lotterie-Unternehmen vertritt. Doch Sie sollten mit Inkasso-Schreiben vorsichtig umgehen. Nicht jede Inkasso-Nachricht ist ein Fake. Deshalb erklären wir in unserem Ratgeber, was Sie bei Inkasso-Briefen beachten müssen.

Dass nicht jedes Inkasso-Schreiben gefälscht ist, zeigen die Meldungen in den Medien. Immer wieder werden Verbraucher und Verbraucherinnen Opfer von Identitätsmissbrauch. Nachdem die Daten missbräuchlich verwendet wurden und die Täter auf Shopping-Tour im Internet gegangen sind, erhalten die Opfer Post von Inkasso-Unternehmen. Bei diesen Schreiben sind die Forderungen aus Sicht der Unternehmen gerechtfertigt. Aus Ihrer Sicht natürlich nicht. Teilweise erhalten Sie Pakete mit Waren, die Sie nicht bestellt haben. Doch was passiert genau? Und wie kommt es zu einem Identitätsmissbrauch?

Fest oder flexibel, aber immer mit Top-Zinsen von bis zu 4,15 Prozent

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Woher haben die Betrüger die Daten Ihrer Opfer?

Um in einem Onlineshop ein Kundenkonto zu eröffnen, benötigen die Cyberkriminellen nur Ihren Namen und Ihre Adresse. Diese Daten sind im Internet massenhaft verfügbar und werden in den entsprechenden Kreisen zum Kauf angeboten. Häufig stammen die Informationen aus Hacker-Angriffen auf große Unternehmen oder aus Datendiebstählen. Es ist heute für Kriminelle kein Problem, komplette Datensätze, teils sogar mit Telefonnummer, Geburtsdatum und Bankverbindung oder Kreditkartendaten zu kaufen. Damit ist schnell ein Kundenkonto bei dem Onlineshop angelegt. Überprüfen können das die Onlineshops in der Regel nicht. Mit einem angelegten Kundenkonto können die Gauner nach Lust und Laune auf Onlineshopping-Tour gehen. Damit der Betrug erst nach der Warenlieferung auffällt, geben die Kriminellen bei der Anmeldung natürlich eine eigens für den Betrug angelegte E-Mail-Adresse mit dem Namen es Opfers an.

 

So kommen die Kriminellen an die Ware

Stutzig sollten Sie werden, wenn plötzlich Pakete zu Ihnen geliefert werden, obwohl Sie nichts bestellt haben. Annehmen sollten Sie diese Waren in keinem Fall. Doch das ist eher die Ausnahme und ein Zeichen, dass Sie möglicherweise betrogen werden. Meist kommen die Pakete nicht bei Ihnen an, weil sie abgefangen werden. Durch die Versandbestätigungen per E-Mail wissen die Betrüger, wann die Lieferung eintreffen soll. Meist suchen sich die Täter Personen für diesen Betrug aus, die strategisch günstig wohnen. Gerade bei Mehrfamilienhäusern ist es recht einfach, die Pakete vor der Tür in Empfang zu nehmen. Am Tag der Zustellung warten die Täter vor dem Haus und fangen den Postboten ab. Mit der meist kostspieligen Ware sind sie dann ganz schnell verschwunden.

In der ersten Zeit fällt der Identitätsmissbrauch auch nicht auf. Häufig werden die Rechnungen an E-Mail-Adressen gesendet (diese gehören den Tätern) oder liegen der Lieferung bei. Erst wenn das geprellte Unternehmen (unter anderem Amazon (Arvato/PIAGO), Otto, About You, Tommy Hilfiger) ein Inkasso einschaltet, landet die Post bei Ihnen im Briefkasten und Sie fallen aus allen Wolken.

 

Dürfen Paketboten Ware an Dritte aushändigen?

Aus unserer Sicht dürfen Paketboten die Ware nicht an dritte Personen aushändigen. Mindestens jedoch muss ein Paketdienstleister nachweisen, wem er die Ware ausgehändigt hat. Eigentlich sollen die Pakete an den Empfänger übergeben werden. Mit einer Ausweiskontrolle wäre dies sichergestellt. Da die Paketboten aber häufig unter Zeitdruck stehen, entfällt die Kontrolle in der Regel. Das nutzen die Täter wiederum aus. Mit einer geschickten Vorgehensweise und einigen Tricks wird der Postbote dazu gebracht, die Ware ohne Kontrolle auszuhändigen. Den Ärger haben am Ende Sie und das Unternehmen, bei dem die Ware bestellt wurde.

 

Mahnungen und Inkasso-Schreiben für nicht bestellte Waren

Wie bereits erwähnt, fällt der Betrug zunächst nicht auf. Sie werden irgendwann durch die Mahnungen der Unternehmen oder die Inkasso-Schreiben auf das Problem aufmerksam. Für die Unternehmen entsteht ja der Eindruck, dass Sie die Ware bestellt und auch empfangen haben, eben nur nicht zahlen möchten. Aus Sicht der Unternehmen werden die Mahnungen völlig zu Recht versendet und die Inkasso-Unternehmen beauftragt. Aus Ihrer Sicht völlig zu Unrecht.

 

Was sollten Sie mit den Mahnungen und Inkasso-Schreiben tun?

Selbst wenn die Schreiben aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigt sind, müssen Sie aktiv werden. Denn reagieren Sie nicht, flattert irgendwann ein Mahnbescheid ins Haus, gefolgt vom Vollstreckungsbescheid. Wenn Sie erst jetzt reagieren, ist das zu spät. Reagieren Sie auch darauf nicht, wird die Forderung möglicherweise rechtskräftig

Reagieren bedeutet nicht, dass Sie die Ware bezahlen müssen. Denn die Versandhändler müssen die Bestellung und den Erhalt der Ware dem vermeintlichen Besteller nachweisen. Sie müssen das Schreiben prüfen. Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, auch wenn viel Arbeit auf Sie zukommt.

Ist die Forderung aus Sicht der Unternehmen berechtigt, sollten Sie gegenüber dem Inkasso-Unternehmen oder der Firma widersprechen. Sie sollten in diesem Fall auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Mit der Vorgangsnummer wenden Sie sich an das Inkasso-Büro und erklären, dass Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind.

 

Benutzerkonto sperren, Identitätsmissbrauch bei der Schufa melden

Neben dem Erstatten der Anzeige sollten Sie auch Ihr Nutzerkonto sperren lassen. Andernfalls werden unter Umständen weitere Bestellungen auf Ihre Kosten vorgenommen. Alternativ ändern Sie die Zugangsdaten und sichern diese durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung ab, wenn Sie auf das betreffende Kundenkonto bei dem Anbieter Zugriff haben. Zusätzlich sollten Sie sich auch bei der Schufa und anderen Auskunfteien melden. Bei Nichtbegleichung einer Forderung kann ein negativer Eintrag drohen. Damit würde Ihre Kreditwürdigkeit sinken. Strittige Forderungen dürfen jedoch nicht bei der Schufa registriert werden. Mit der Vorgangsnummer der Polizei zeigen Sie auch hier an, dass Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind. Überprüfen Sie mit einer kostenfreien Auskunft bei Schufa und Co., ob Ihre Bonität und somit die Eintragungen stimmen.

Einfach fürstlich: 3,66 Prozent pro Jahr – auch für Selbstständige und Unternehmen

Eines der Top-Festgeldkonten mit deutscher Einlagensicherung ist das „Castell Festgeld“ – mit aktuell 3,66 Prozent Zinsen pro Jahr bei 36 Monaten Laufzeit. Es kommt von der Fürstlich Castell?schen Bank, einer familiengeführten Privatbank mit Sitz in Würzburg. Neben der gesetzlichen Sicherungseinrichtung von 100.000 Euro pro Person ist dieses traditionsreiche Geldhaus auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Dadurch ergibt sich eine maximale Sicherungsgrenze von bis zu fünf Millionen Euro je Privatanleger. Das heißt, hohe Zinsen bei höchster Sicherheit sind hier gelebte Realität – und das auch für Selbstständige und Unternehmen.  Mehr erfahren!
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Opfer von Warenbetrug – was können Sie tun?

Sind Sie Opfer eines Identitätsbetrugs geworden und es wurden Waren auf Ihre Kosten bestellt, dürfen Sie nicht untätig bleiben. Egal, ob Sie Pakete bekommen, die Sie nicht bestellt haben, oder Sie Rechnungen, Mahnungen oder Inkasso-Schreiben erhalten – werden Sie aktiv.

  • Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei
  • Setzen Sie sich mit dem Onlinehändler in Verbindung. Erklären Sie, dass Sie keine Ware erhalten haben und die Bestellung nicht von Ihnen ausgelöst wurde. Falls Sie Ware erhalten und angenommen haben, lassen Sie diese auf Kosten des Versandhändlers wieder abholen oder senden Sie diese zurück.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Online-Konten gehackt wurden. Im Zweifelsfall vergeben Sie neue und vor allem sichere Passwörter.
  • Überprüfen Sie die Auskunfteien wie die Schufa, damit dort aufgrund des Vorfalls keine Negativeinträge entstehen.

Gerade, wenn die Täter die Daten durch einen Phishing-Angriff in die Hände bekommen haben, raten wir dazu, den dritten Punkt auf jeden Fall durchzuführen.

 

Können Sie sich vor dem Warenbetrug schützen?

Einen 100-prozentigen Schutz gibt es leider nicht. Sie können aber vorsorgen. Beispielsweise können Sie Post mit persönlichen Angaben schreddern, bevor Sie diese in die Papiertonne geben. Passen Sie auch bei den E-Mails auf und prüfen, ob die Nachrichten echt oder gefälscht sind. Gern können Sie auch unseren Newsletter abonnieren. Wir warnen vor neuen Betrugsmaschen und Phishing-Gefahren im Namen von Banken und großen Unternehmen.

Auch die Paketdienstleister müssen gründlicher arbeiten. Die Paketboten müssen aufpassen, wem sie die Ware aushändigen. Beim Marktführer DHL können Sie sich kostenlos registrieren und erfahren so, wenn ein Paket auf den Weg zu Ihnen ist. So können Sie frühzeitig reagieren, wenn Sie keine Ware bestellt haben.

Sollten Sie selber gern einmal shoppen wollen und sind etwas klamm bei Kasse, kann ein Ratenkredit helfen. Schauen Sie in unserem Ratenkredit-Vergleich, welches Darlehen, für Sie am besten ist.

 

Ihre Fragen zum Thema

Falls Sie noch ergänzende Fragen zu diesem Thema haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected]. Gern können Sie uns auch erhaltene Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen zusenden, damit wir uns diese ansehen können. Immer häufiger handelt es sich bei Rechnungen und Mahnungen auch um Fälschungen.

Haben Sie schon gelesen, dass aktuell gefälschte Rechnungen im Namen von Onlineshops wie Amazon versendet werden? Außerdem sind massenweise Spam-Mails im Namen von DHL / Deutsche Post im Umlauf.

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Franziska Baum

Bereits in ihrer Schulzeit war sie für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war sie als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat sie sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet, welches sie bei biallo.de ebenso einbringt wie ihr Wissen im Social Media Bereich.

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