Unter dem Label "Meine Wohnrente“ kauft die Deutsche Immobilien-Renten AG, Stuttgart bundesweit Immobilien zur Verrentung auf. Sie fordert einen Mindestwert von 250.000 Euro. Wir haben Gordon Sauer, CEO der Deutsche Immobilien-Renten AG, zum Angebot im Bereich Immobilienverrentung befragt.
Herr Sauer, wo liegen eigentlich Ihre Stärken im Vergleich zu Ihren Wettbewerbern?
Gordon Sauer: Unser Angebot ist transparent und auf jeden Kunden individuell zugeschnitten. Wir haben keine versteckten Kosten. Alles ist leicht nachvollziehbar. Wir sind ein professioneller Investor, der die Immobilien selbst ankauft, im Bestand behält und deshalb ein großes eigenes Interesse daran hat, die Immobilien im Wert zu erhalten.
Welches sind die Hauptmotive Ihrer Kunden, ihr Haus zu verrenten?
Sauer: Die Freiheit, sich noch etwas gönnen zu können, finanziell unabhängig zu sein, Restschulden abzulösen und den Nachlass zu regeln, um Erbstreitigkeiten zu verhindern.
Sind Sie bundesweit aktiv?
Sauer: Aktuell konzentrieren wir uns auf Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und auf die Großräume Berlin und Hamburg.
Welche "Bedingungen" müssen Senioren erfüllen, um ihre Immobilie bei Ihnen verrenten zu können?
Sauer: Potentielle Kunden sollten mindestens 70 Jahre alt sein und ihre eigengenutzte Immobilie muss mindestens 250.000 Euro wert sein.
Muss das Haus oder die Eigentumswohnung lastenfrei, also ohne Schulden sein?
Sauer: Nein, nicht unbedingt. Auch bestehende Restschulden können mit einer Einmalzahlung abgelöst werden.
Neben dem Alter spielt der Immobilienwert eine zentrale Rolle bei der Ermittlung der Rentenhöhe. Wie wird dieser ermittelt?
Sauer: Unsere Verrentungsexperten bestimmen mittels offizieller Bewertungsverfahren den Immobilienwert, auf dessen Basis das unverbindliche Angebot erstellt wird. Im zweiten Schritt schalten wir einen unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel vom TÜV, ein. Dessen Gutachten dient als Basis für unser verbindliches Angebot.
Die von Ihnen gezahlte, lebenslange Rente ist fest, kann also nicht fallen. Steigt aber auch nicht, selbst wenn die Immobilie kräftig im Wert steigt?
Sauer: Die Rente ist immer fix, sie steigt nicht, kann aber auch nicht fallen. Sie wird also nicht indexiert. Im Gegenzug setzen wir auch über die ganze kalkulierte Restlebenserwartung den gleichen Mietwert an, selbst wenn die Mieten steigen würden.
Wer trägt die Kaufnebenkosten?
Sauer: Die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer werden komplett durch „Meine Wohnrente“ getragen.
Gibt es im Zusammenhang mit dem Kauf irgendwelche anderen Kosten und, wenn ja, welche und in welcher Höhe?
Sauer: Die Gutachterkosten werden bei erfolgreichem Abschluss durch uns getragen. Die Löschung nicht mehr valutierender Grundschulden muss der Verkäufer übernehmen.
Sie sagten zu Anfang, dass Sie selbst großes Interesse daran hätten, den Immobilienwert zu erhalten. Das drückt sich wie aus?
Sauer: Wir übernehmen nach dem Kauf die Instandhaltungskosten.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Sauer: Wir übernehmen alles rund um Dach, Fassade sowie die technischen Anlagen mit Heizung, Sanitäranlagen und so weiter. Sollte der Wasserhahn tropfen oder die Glühbirne kaputt sein, muss dies der Wohnungsberechtigte selbst austauschen. Der Wohnungsberechtigte ruft uns an, wenn etwas kaputt ist und lässt bei Schäden einen Kostenvoranschlag erstellen. Nach unserer Zusage reparieren die Handwerker und senden uns die Rechnung zur Begleichung.
Was zahlt der alte Eigentümer?
Sauer: Er muss für Reparaturen aufkommen, die nicht an Dach, Fassade, den technischen Anlagen, Sanitäranlagen et cetera notwendig sind. Beispielsweise muss er einen defekten Rollladengurt selbst ersetzen. Über Kosten für Grundsteuer und Gebäudeversicherung wird jährlich im Zuge einer Nebenkostenabrechnung abgerechnet.
Noch mal zurück zur Rente. Sie bieten sogar eine Garantiezeit von fünf Jahren an. Und wenn jemand keine Erben hat oder das nicht will?
Sauer: Der Verkäufer muss die Rente, welche in der Garantiezeit bei seinem Tod ausbezahlt wird, nicht an seine Erben auszahlen lassen. Er kann hier jederzeit eine selbst gewählte, bezugsberechtigte Person benennen. Dies kann ein Freund oder aber auch eine Organisation sein.
Was passiert, wenn die alten Eigentümer sich nicht mehr helfen können und in ein Altenheim müssen?
Sauer: Dann können Sie uns ihr Wohnrecht zurückverkaufen. Die Höhe wird schon im Kaufvertrag festgelegt. Falls die kalkulierte Restlebenserwartung überschritten ist, zahlen wir noch für ein Jahr das Wohnrecht aus.
Ist bei Ihrem Modell die Vermietung möglich (Nießbrauchrecht)?
Sauer: Nein, die Vermietung ist nicht erlaubt. Aus unserer Sicht ist die Vermietbarkeit keine Erleichterung für die Kunden sondern eher eine Bürde. Wie soll sich ein Senior, wenn er zum Beispiel in ein Pflegeheim umzieht, noch um einen Mieter kümmern? Außerdem ist das Nießbrauchrecht teurer als das Wohnungsrecht. Die Kunden bekommen beim Nießbrauch deutlich weniger ausgezahlt.