Das Wort "Zwischenfinanzierung" ist kein feststehender Begriff: Manchmal findet sich auch die Bezeichnung "Überbrückungskredit" für den gleichen Sachverhalt. Und Bausparkassen verwenden den Terminus Zwischenfinanzierung ebenfalls für Vorfinanzierungen. Letztendlich geht es darum, eine gewisse Zeitspanne zu überbrücken, weil entweder ein Kredit noch nicht zur Verfügung steht oder auf Eigenkapital gewartet werden muss. Um dieses Problem zu lösen, bieten Banken meist auch Zwischenfinanzierungen an.
Abgrenzung Zwischenfinanzierung - Vorfinanzierung
Bei Bausparkassen wird für die Zwischenfinanzierung manchmal auch der Begriff "Vorfinanzierung" gewählt. Beide haben aber unterschiedliche Ansätze: Bei der Vorfinanzierung wird die Bausparsumme bis zur Auszahlung vorfinanziert, bei der Zwischenfinanzierung die Finanzierung vollständig getilgt. Ein anderer Begriff für die Vorfinanzierung ist das "Bankvorschaltdarlehen".
Dieses Begriffswirrwarr ist ein Dilemma. So bezeichnen die meisten Bausparkassen die eigentliche Vorfinanzierung auch als Zwischenfinanzierung. Genau genommen stehen bei der Zwischenfinanzierung die Anschlussfinanzierung und der eigentliche Tilgungsablauf für den gesamten Finanzierungsbedarf über die volle Laufzeit genau fest. Da aber Bauspardarlehen meist nur einen Teil des Finanzierungsbedarfes abdecken, handelt es sich hierbei begrifflich eigentlich nur um eine Zwischenfinanzierung beim Bausparen und nicht der Gesamtfinanzierung.
Meistens sieht es dann beim Bausparen so aus: Die Mindestansparsumme für den Bausparvertrag wurde noch nicht erreicht und die Vorfinanzierung sichert so den Immobilienerwerb oder das Bauvorhaben. Eine Vorfinanzierung kann dadurch die Finanzierung deutlich – je nach Laufzeit – verteuern. Bei der echten Zwischenfinanzierung wurde das Mindestsparguthaben erreicht, die Bausparsumme ist aber noch in der Warteschleife zur Auszahlung.
- Hinweis: Beide Varianten – die Vorfinanzierung und die Zwischenfinanzierung – werden in diesem Artikel besprochen.
Wie funktioniert eine Zwischenfinanzierung?
Eine Zwischenfinanzierung dient der Überbrückung eines Liquiditätsengpasses. Der Kreditnehmer verfügt zwar über Kapital für die Immobilienfinanzierung, dieses ist aber noch als Geldanlage oder Sachwert gebunden. Er kann die Summe aktuell nicht für sein Vorhaben einsetzen, da beispielsweise die Auszahlung mit Verlusten einhergehen würde oder aus vertraglichen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Für den Zeitraum, bis zu dem ihm das Geld zur Verfügung stehen wird, nimmt der Bankkunde deshalb ein Zwischendarlehen auf. Die Zwischenfinanzierung wird über die Summe abgeschlossen, mit welche der Kreditnehmer zukünftig rechnet. Erwartet er beispielsweise bald eine Auszahlung aus einer Lebensversicherung und diese soll ihm als Eigenkapital für seine Immobilienfinanzierung dienen, schließt er einen Zwischenkredit über die Höhe des kommenden Betrags ab. Sobald er über das Geld verfügt, löst er damit die Darlehenssumme ab.
Die Besonderheit der Zwischenfinanzierung liegt in zwei Aspekten:
- Es fällt nur eine Zinszahlung an, keine Tilgungsleistung während der Finanzierungsphase.
- Die Tilgung geschieht auf einen Schlag (bis) zum Ende der Laufzeit.
Wie lange ist eine Zwischenfinanzierung möglich?
Eine Zwischenfinanzierung kann in der Regel für maximal 24 Monate abgeschlossen werden. Zum Laufzeitende wird das Darlehen dann vollständig abgelöst. Eine andere Variante lässt eine flexible Rückzahlung zu. Das heißt: Auch während der Laufzeit besteht die Möglichkeit einer vollständigen Tilgung der Kreditsumme. Eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Ablösung der Vorfinanzierung fällt in jedem Fall nicht an.
Bei der Zwischenfinanzierung muss der Kapitalbedarf genau ermittelt werden. Hier gilt es als erstes, den Kaufpreis der Immobilie anzusetzen. Davon leiten sich dann auch die Kaufnebenkosten ab. Die Frage ist dann, ob und wie viel Eigenkapital in die Finanzierung eingebracht wird. Dies ist entscheidend, um die Darlehenshöhe zu ermitteln.
Einsatzmöglichkeiten einer Zwischenfinanzierung
1. Noch nicht zuteilungsreifer Bausparvertrag
Der Klassiker der Zwischenfinanzierung ist ein noch nicht zuteilungsreifer Bausparvertrag. Man möchte gerne seinen Immobilienwunsch umsetzen, aber der Bausparvertrag steht für die Finanzierung noch nicht zur Verfügung. Zwar sind alle Bedingungen wie das Mindestsparguthaben erfüllt, doch die Zuteilung und damit die Auszahlung der Bausparsumme stehen noch an.
In diesem Fall lohnt sich dann eine Zwischenfinanzierung, denn diese überbrückt den Zeitraum bis zur Auszahlung der Bausparsumme. Wird sie ausgezahlt, findet gleichzeitig durch Überweisung des Betrages eine vollständige Tilgung der Zwischenfinanzierung statt. Das eigentliche Bauspardarlehen läuft dann entsprechend der Vertragsbedingungen bis zum Ende weiter.
Beispiel: Familie Koriat möchte ihren Bausparvertrag über 55.000 Euro für den Kauf eines Eigenheims einsetzen. Der Vertrag ist zuteilungsreif, bis zur Zuteilung der Bausparsumme wird jedoch noch einige Zeit verstreichen. Frau Koriat nimmt, da die Familie bereits ein passendes Haus gefunden hat, bei der Bausparkasse ein Zwischendarlehen über die Bausparsumme auf. Dieses Geld setzt sie, neben der Summe aus der Hauptfinanzierung (Annuitätendarlehen), für die Zahlung des Kaufpreises ein. Als der Bausparvertrag drei Monate später zugeteilt wird, löst sie mit der Bausparsumme das Zwischendarlehen ab. Anschließend beginnt sie, regelmäßig die Raten aus Tilgung und Zins für das Bauspardarlehen zu leisten.
2. Die Auszahlung der kapitalbildenden Lebensversicherung ist bald fällig
Bis zum Jahr 2005 war es durchaus üblich, eine kapitalbildende Lebensversicherung zur Altersversorgung oder zur Baufinanzierung abzuschließen. Mit dem Fall des Steuerprivilegs wurden kapitalbildende Lebensversicherungen zum Ladenhüter. Dennoch sind heute noch viele Lebensversicherungen im Umlauf, die früher abgeschlossen wurden.
Ist hier eine ordentliche Summe angespart – dies lässt sich über die jährliche Meldung zum Vertrag feststellen–,bietet sich die Police als Sicherheit zum Kauf an. Vorteil: Der Vertrag verfügt über eine abschätzbare Ablaufleistung, die dann zur endfälligen Finanzierung des Immobilienwunsches eingesetzt werden kann.
Möchte man nicht auf die Ablaufleistung warten und schon früher ein Haus oder eine Wohnung kaufen, so muss der Zeitraum bis zur Auszahlung der Ablaufsumme überbrückt werden. Hierfür eignet sich die Zwischenfinanzierung. Die Höhe der Zwischenfinanzierung entspricht normalerweise der Ablaufleistung des Vertrags, kann aber auch geringer ausfallen.
Beispiel: Johanna und Timo Kresnik wohnen mit ihrer Tochter in einer Mietwohnung. Weil sie ein weiteres Kind erwarten, möchten sie sich eine größere Eigentumswohnung kaufen. Überraschenderweise finden sie bereits nach kurzer Suche eine optimal passende 4-Zimmer-Wohnung, die 250.000 Euro kostet. Da Herr Kresnik in sechs Monaten 30.000 Euro aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung ausgezahlt bekommt, nimmt das Paar über diese Summe ein Zwischendarlehen auf und setzt das Geld für den Kauf der Wohnung ein. Für den zu finanzierenden Teil der Kaufkosten nimmt es bei der kreditgebenden Bank ein langfristiges Annuitätendarlehen auf. Da die Bank die zu erwartende Lebensversicherungssumme als Eigenkapital wertet und das Paar damit einen Beleihungsauslauf von 70 Prozent erreicht, erhält es das Annuitätendarlehen zu günstigeren Konditionen. Nach einem halben Jahr bekommt Herr Kresnik seine Lebensversicherungssumme ausgezahlt und zahlt den Zwischenkredit zurück.
3. Immobilienkauf: Wenn die alte Immobilie die neue finanziert
Ein anderer Klassiker der Zwischenfinanzierung ist der Kauf einer neuen Immobilie mit dem Verkauf einer bisherigen Immobilie. Dies ist oft der Fall, wenn sich ein Rentner-Ehepaar entscheidet, sich zu "verkleinern". Das heißt: Das große Haus wird nicht mehr benötigt und man entscheidet sich für den Kauf einer passenderen kleineren Wohnung.
Das Problem dabei: Dies geschieht meist zeitversetzt. Zunächst wird die neue Immobilie erworben und dann die alte später verkauft. Aus dem Verkaufserlös wird dann das Darlehen getilgt. Eine Bedingung zur Vergabe der Zwischenfinanzierung ist normalerweise auch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch der Altimmobilie. Dies dient der Sicherheit für die Finanzierung der Neuimmobilie. Allerdings sollte die Immobilie auch nahezu lastenfrei sein und der Verkehrswert über den Kosten der neuen Immobilie liegen, sofern kein weiteres Kapital eingebracht wird.