Typische Fehler beim Abschluss eines Bausparvertrags
Auch wenn das Bausparen auf den ersten Blick einfach erscheint, entpuppt es sich bei genauerem Hinsehen als komplexes Finanzprodukt. So gibt es durchaus auch bei einem Bausparvertrag Fallen, in die Sie aus Unwissenheit tappen können. Die typischen Fehler sind:
Bausparsumme zu hoch angesetzt
Je höher die Bausparsumme ist, desto höher ist auch die Provision des Beraters. Deshalb neigen Vermittler dazu, die Bausparsumme lieber etwas höher anzusetzen. Das kann allerdings für Sie als Bausparerin oder Bausparer zum Problem werden. Denn ist die Bausparsumme zu hoch gewählt, verschiebt sich die Zuteilung zeitlich nach hinten. Das Bauspardarlehen kann möglicherweise nicht rechtzeitig zum angedachten Finanzierungstermin abgerufen werden, weil mit den vereinbarten monatlichen Sparraten das Mindestguthaben noch nicht erreicht ist. Besser ist es daher, wenn sich die Bausparsumme an der Summe orientiert, die Sie monatlich beiseite legen können.
Bei der Zuteilung verkalkuliert
Die Zuteilungsreife eines Bausparvertrags hängt nicht nur vom Erreichen des Mindestsparguthabens ab. Zusätzlich müssen auch die Mindestsparzeit eingehalten und die Zielbewertungszahl erreicht werden. In diese Bewertungszahl fließt unter anderem der Sparfleiß der anderen Bausparer im Kollektiv ein, auf den Sie als Einzelner keinen Einfluss haben. Deshalb kann es passieren, dass sich der vorausgesagte Zuteilungszeitpunkt verzögert. Brauchen Sie das Geld jedoch zu einem früheren Zeitpunkt für Ihre Immobilienfinanzierung, kann eine Zwischenfinanzierung erforderlich werden, die zusätzliche Kosten verursacht.
Zinsangabe falsch verstanden
Der Effektivzins gilt als verlässliche Größe, anhand der sich Darlehensangebote miteinander vergleichen lassen. Beim Bausparen allerdings sind im effektiven Jahreszins nicht alle Kosten der Finanzierung enthalten, weshalb der Vergleich mit Effektivzinsen von herkömmlichen Annuitätendarlehen hinkt. Zum einen unterstellt die Bausparkasse bei der Berechnung des Effektivzinses des Darlehens, dass die Darlehenshöhe exakt der Bausparsumme minus dem Mindestguthaben entspricht. In der Realität sparen Bausparer allerdings meist etwas mehr als gefordert ein. Zum anderen geht die Abschlussgebühr, die zu Beginn der Ansparphase gezahlt wird, nur zum Teil in die Berechnung des Effektivzinses ein. So wird nur der prozentuale Darlehensanteil der Abschlussgebühr einberechnet. Das heißt: Bei einer Darlehenssumme von 60 Prozent der Bausparsumme fließen auch nur 60 Prozent der Abschlussgebühr in den Zins ein. Das hat zur Folge, dass die Effektivzinsangabe der Bausparkasse eigentlich zu niedrig ist.
Bauspardarlehen „blind“ abgerufen
Früher gab es auf Bausparverträge deutlich höhere Guthabenzinsen als heute. Aber auch die Darlehenszinsen waren bei den alten Tarifen deutlich höher als bei aktuell abgeschlossenen Verträgen. Das Darlehen eines Altvertrags einfach „blind“ abzurufen, kann einem daher teuer zu stehen kommen. Denn auch wenn die Hypothekenzinsen wieder steigen, kann ein Annuitätendarlehen von der Bank dennoch preiswerter sein. Besitzt man einen zuteilungsreifen Vertrag, sollte man daher immer erst einmal die Konditionen prüfen und mit den aktuellen Zinsen bei der Bank vergleichen, bevor man das Darlehen in Anspruch nimmt.