Quelle: Growney, *Die Steuerentlastung in der Einzahlphase ist anhand der Steuern für 2024 ohne weitere Komponenten wie Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, Fahrtkosten oder anderer Abzugsbeträge berechnet. Berechnung der Abgeltungssteuer erfolgte immer inkl. Solidaritätszuschlag, aber ohne Kirchensteuer. Bei der einmaligen Auszahlung wird vom höchstmöglichen Steuersatz (45 Prozent) unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens ausgegangen. Der Auszahlplan berücksichtigt Abgeltungssteuer sowie beim Altersvorsorgedepot einen persönlichen Steuersatz von 26,375 Prozent.
Bei Variante A lässt sich der Sparer das Depot komplett auszahlen, bei Variante B wählt er die monatliche Auszahlung. In Variante B kann das nicht ausgezahlte Geld weitere Erträge erzielen, wodurch die Zahlung 32 statt 13 Jahre lang möglich wäre. Das Beispiel verdeutlicht das Potenzial der geplanten Reform, die finanzielle Absicherung im Alter signifikant zu verbessern.
Internationale Vorbilder
Die Reform orientiert sich an erfolgreichen Modellen aus Ländern wie Schweden, Dänemark, der Schweiz, Australien und Kanada, die ähnliche Systeme zur privaten Altersvorsorge implementiert haben. Ziel ist es, das Risiko von Altersarmut in Deutschland zu senken und gleichzeitig die Attraktivität von Aktien- und ETF-Sparplänen zu erhöhen.
Die geplante Reform der privaten Altersvorsorge könnte die finanzielle Zukunft vieler Verbraucherinnen und Verbraucher positiv beeinflussen. Durch steuerfreie Sparpläne und staatliche Zulagen werden Aktien und ETFs zu einer noch attraktiveren Option für die Altersvorsorge. Berechnen Sie jetzt mit Hilfe unseres kostenlosen ETF-Sparplanrechners, wie viel für Sie am Ende dabei herausspringen könnte.
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