

- Basiszins: 1,25%
- Aktionszins: 3,00% - gültig bis 21.06.2025


- Basiszins: 1,00%
- Aktionszins: 3,00% - gültig bis 21.07.2025


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Die Bundesregierung plant dem FDP-Vorstandsmitglied Florian Toncar zufolge noch in dieser Legislaturperiode eine Reform der privaten Altersvorsorge, die insbesondere die steuerliche Behandlung von Sparplänen in Aktien und ETFs verbessern soll. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Altersvorsorge transparenter und effizienter zu gestalten und somit den Lebensstandard im Alter zu sichern.
Geplant ist, dass Zahlungen in Aktien, ETFs und Fonds bis zu einem Höchstbetrag von etwa 2.100 bis 2.500 Euro pro Jahr und Person steuerfrei werden. Die in der Ansparphase gezahlten Kapitalertragsteuern, die in der Regel automatisch von der depotführenden Stelle an den Fiskus abgeführt werden, sollen sich Sparerinnen und Sparer im Folgejahr über die Steuererklärung zurückholen können. Damit dürften diese Sparformen wesentlich attraktiver werden.
Zudem sollen staatliche Zulagen ähnlich der Riester-Rente eingeführt werden, um insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen, Berufseinsteiger und Eltern zu unterstützen. Die staatlichen Zulagen könnten somit bei 175 Euro pro Jahr plus 300 Euro pro Jahr und Kind als Sonderzulage betragen.
Ein spezielles Depot für die private Altersvorsorge wird von verschiedenen Anbietern wie Robo-Advisorn, Neobrokern, Banken und Versicherungen bereitgestellt. Dieses Depot soll es den Sparern ermöglichen, ihre Altersvorsorge einfach und transparent zu verwalten.
Eine Beispielrechnung des digitalen Vermögensverwalters Growney* zeigt, dass ein 37-jähriger Single ohne Kinder durch die geplanten Steuerbegünstigungen einen Kapitalvorteil von bis zu 80.000 Euro erzielen könnte. Gerechnet wurde mit folgenden Werten:
Quelle: Growney, *Die Steuerentlastung in der Einzahlphase ist anhand der Steuern für 2024 ohne weitere Komponenten wie Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, Fahrtkosten oder anderer Abzugsbeträge berechnet. Berechnung der Abgeltungssteuer erfolgte immer inkl. Solidaritätszuschlag, aber ohne Kirchensteuer. Bei der einmaligen Auszahlung wird vom höchstmöglichen Steuersatz (45 Prozent) unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens ausgegangen. Der Auszahlplan berücksichtigt Abgeltungssteuer sowie beim Altersvorsorgedepot einen persönlichen Steuersatz von 26,375 Prozent.
Bei Variante A lässt sich der Sparer das Depot komplett auszahlen, bei Variante B wählt er die monatliche Auszahlung. In Variante B kann das nicht ausgezahlte Geld weitere Erträge erzielen, wodurch die Zahlung 32 statt 13 Jahre lang möglich wäre. Das Beispiel verdeutlicht das Potenzial der geplanten Reform, die finanzielle Absicherung im Alter signifikant zu verbessern.
Die Reform orientiert sich an erfolgreichen Modellen aus Ländern wie Schweden, Dänemark, der Schweiz, Australien und Kanada, die ähnliche Systeme zur privaten Altersvorsorge implementiert haben. Ziel ist es, das Risiko von Altersarmut in Deutschland zu senken und gleichzeitig die Attraktivität von Aktien- und ETF-Sparplänen zu erhöhen.
Die geplante Reform der privaten Altersvorsorge könnte die finanzielle Zukunft vieler Verbraucherinnen und Verbraucher positiv beeinflussen. Durch steuerfreie Sparpläne und staatliche Zulagen werden Aktien und ETFs zu einer noch attraktiveren Option für die Altersvorsorge. Berechnen Sie jetzt mit Hilfe unseres kostenlosen ETF-Sparplanrechners, wie viel für Sie am Ende dabei herausspringen könnte.
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Quelle: Growney