ETFs in der Probezeit - Fondsgröße bei ETFs
Wenn eine Fondsgesellschaft einen Indexfonds anbietet, weiß sie natürlich nicht, ob das Finanzprodukt von den Marktteilnehmern in ausreichendem Maße angenommen wird. Dann warten die Verantwortlichen einen gewissen Zeitraum ab, ob der ETF genügend Kapital anziehen kann, dass es für die herausgebende Fondsgesellschaft wirtschaftlich erscheint. Geschieht dies nicht, sind die Betreiber von Indexfonds auch dazu bereit, den Fonds wieder aus dem Handel zu nehmen.
Als Anleger haben Sie in der Regel zwei Möglichkeiten, wenn ein Indexfonds vor der Schließung steht: Entweder Sie verkaufen Ihre Anteile noch an der Börse und legen den frei werdenden Betrag erneut in einen vergleichbaren ETF an. Oder Sie warten ab, bis die Fondsgesellschaft das Finanzprodukt aufgelöst hat. Nachdem der Betreiber sämtliche enthaltenen Anteile verkauft hat, werden Sie automatisch am Verkaufserlös beteiligt.
Steueraspekt beachten
Weil in jedem Fall Gewinne oder Verluste anfallen, müssen diese auch steuerlich berücksichtigt werden. Neben dieser möglicherweise vorzeitigen Besteuerung fallen auch noch Transaktionsgebühren für den Kauf eines weiteren ETFs an. Bei einer Verschmelzung zweier ETFs können die gleichen steuerlichen Auswirkungen auftreten. Dabei werden von Seiten der Anbieter in der Regel aber keine weiteren Gebühren erhoben.
Große ETFs profitieren vom Skaleneffekt
Generell gilt: Je größer ein ETF ist, desto besser. Denn mit zunehmendem Volumen kommen die Größenvorteile durch die Verteilung der Fixkosten voll zum Tragen. Das gibt den Fondsgesellschaften meist einen Spielraum für Kostensenkungen. Besonders in den zurückliegenden Jahren haben Anbieter von Indexfonds aufgrund des hohen Wettbewerbs einige Male ihre Kosten gesenkt, wovon Anleger profitieren.
Darüber hinaus steigt mit zunehmendem ETF-Volumen auch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile. Dieser Umstand sorgt für geringere An- und Verkaufsspannen (engl. Spreads). Hierzu liefert auch der sogenannte Creation/Redemption-Prozess seinen Beitrag, in dem die Fondsgesellschaft mit einem Börsenmakler (Designated Sponsor) ETF-Anteile gegen entsprechende Wertpapierkörbe tauscht. Dadurch werden die Transaktionskosten so gering wie möglich gehalten.