Liquidation von Indexfonds

ETF-Schließung: Wie erkennen Sie einen gefährdeten Fonds?

Aktualisiert am: 15.07.2021

Auf einen Blick

  • Trotz boomender ETFs werden immer wieder Fonds geschlossen. Woran liegt das und wie erkennt man eine drohende Schließung?
  • Kündigt die Fondsgesellschaft das Ende eines Fonds an, bestehen verschiedene Möglichkeiten, um darauf zu reagieren.
  • Da geschlossene Fomds häufig auch mit finanziellem Verlust einhergehen, zeigen wir Ihnen worauf Sie achten sollten.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Wie groß sollte ein ETF sein?
  2. Handelsvolumen prüfen
  3. Mindestalter ein Jahr
  4. Exotische Märkte meiden
  5. Was passiert bei einer Fondsschließung?

Dass ein Aktienfonds oder ETF geschlossen wird, ist grundsätzlich nichts Ungewöhnliches. So hat erst im April dieses Jahres der Schweizer Vermögensverwalter GAM seinen Bereich für systematische Anlagen gehörig umgebaut und im Zuge dessen auch verschiedene Fonds dicht gemacht. Der Grund ist immer der Gleiche: zu geringe Nachfrage und damit unwirtschaftliche Größe der Fonds.

Biallo News

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Wie groß sollte ein ETF sein?

Die Größe eines Fonds ist ein wichtiger Indikator für dessen Erfolg. Kleine ETFs mit geringem Anlagevolumen sind bei Anlegern offensichtlich weniger beliebt als große. Da die Fondskosten aber unabhängig von der Menge der verkauften Fondsanteile anfallen, sind kleine Fonds unterm Strich weniger rentabel als große. Damit steigt die Gefahr, dass die Fondsgesellschaft den Fonds schließt.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Anleger beim Kauf eines ETF auf ein gewisses Mindestvolumen des Fonds achten. Fondsexperten empfehlen wenigstens 40 Millionen Euro. 

 

Handelsvolumen prüfen

Ein weiterer Aspekt in Sachen Fondschließung ist das Handelsvolumen: Wird ein ETF rege gehandelt, so ist dies für die Fondsgesellschaft ein Zeichen, dass viele aktive Marktteilnehmer den Fonds interessant finden. Bei aktiven Marktteilnehmern handelt sich häufig um professionelle Anleger, die auch rege in andere Fonds investieren. Diese Marktteilnehmer sind aufgrund ihrer hohen Umsätze für Fondsgesellschaften wichtig. Hohe Handelsvolumina deuten somit eher darauf hin, dass der Fonds selbst bei kleinerem Fondsvolumina nicht so schnell geschlossen wird.

 

Mindestalter ein Jahr

Wird ein ETF neu aufgelegt, weiß man zunächst nicht, wie der Fonds am Markt aufgenommen wird. Die Investmentgesellschaften geben dem Fonds daher einige Zeit, um sich zu etablieren. Als Faustregel geben Fondsexperten etwa ein Jahr an. Zeichnet sich danach ab, dass der Fonds zum Ladenhüter avanciert, wird er möglicherweise wieder geschlossen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Anleger also besser in einen ETF investieren, der schon eine Weile besteht.

 

Exotische Märkte meiden

ETFs gibt es heute praktisch für jeden noch so kleinen Nischenmarkt. Die Gefahr dabei: Wird der Handel für den zugrundeliegenden Index ausgesetzt oder der Markt komplett geschlossen, dann wird in der Regel auch der Handel mit dem betreffenden ETF ausgesetzt. So beispielsweise geschehen mit ETFs, die auf die griechische Börse setzten. 

Während der akuten Phase der Griechenland-Krise im Sommer 2015 blieb die Athener Börse über Wochen dicht – damit blieben Anleger mit entsprechendem ETF auf ihren Anteilen sitzen. Die Fondsanteile waren nicht handelbar, lediglich die Stuttgarter Börse bot eine Ausweichmöglichkeit. Die Empfehlung für Anleger lautet daher: Wer Turbulenzen ausschließen will, sollte in bewährte Indizes politisch stabiler Länder investieren.

 

Was passiert bei einer Fondsschließung?

Wird ein ETF geschlossen, geht das eingesetzte Kapital nicht verloren. Da die Gesellschaften die Schließung rechtzeitig im Voraus ankündigen, haben Sie genügend Zeit, um zu reagieren. So besteht die Möglichkeit, die Fondsanteile zu veräußern und das Geld in einen anderen ETF zu investieren oder zunächst auf dem Konto liegenzulassen. Allerdings sind die erzielten Gewinne steuerpflichtig, falls Sie die Anteile ab 2009 gekauft haben. Davor gekaufte Anteile sind steuerfrei. 

Besser sieht die Sache aus, wenn die Fondsgesellschaft die Verschmelzung des Fonds mit einem anderen Fonds ankündigt. Dann ändert sich zwar der Anlageschwerpunkt Ihres Fonds, es entsteht aber keine Steuerpflicht. Natürlich können Sie auch in diesem Fall Ihre Anteile rechtzeitig verkaufen und sich einen anderen ETF mit der bevorzugten Anlagerichtung suchen. Unternehmen Sie gar nichts, schließt die Gesellschaft den Fonds, verkauft die darin enthaltenen Wertpapiere an der Börse und zahlt den Erlös an Sie aus. Das kann allerdings zu Nachteilen führen, etwa wenn die Aktien oder Anleihen Kursverluste verzeichnen.

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