Es kommt immer wieder vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich über den Umgang von Banken oder Versicherungen mit ihren Kunden beschweren. Teilweise finden die Bankkunden bei den Geldhäusern einfach kein Gehör. In anderen Fällen werden unvorsichtige oder sogar falsche Auskünfte gegeben. Außerdem gibt es am Markt immer mehr unseriöse Finanzdienstleister , welche in ihrer Absicht handeln.
Wenn Sie bei einer Bank oder Versicherung mit dem Kundenservice nicht weiterkommen und sich ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Das ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) . Zu ihren Aufgaben gehört die Beaufsichtigung von Banken und Finanzdienstleistern, privaten Versicherern und des Wertpapierhandels . Sie arbeiten um den Verbraucherschutz , wenn ein beaufsichtigtes Unternehmen gegen Gesetze verstößt.
Wichtige Telefonnummern der Bankenaufsicht BaFin:
- Verbrauchertelefon: 0800/2100500
- Telefax für Beschwerden: 0228/4108 1550
Beschwerde über Bank oder Versicherer bei BaFin einreichen – so geht’s
Ihre Beschwerde über eine Bank oder einen Versicherer, die von der BaFin beaufsichtigt werden, können Sie entweder online oder per Post einreichen. Wichtig ist, dass Sie den Sachverhalt möglichst detailliert erläutern und genau erklären, um welches Produkt es geht. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie von der BaFin in jedem Fall eine Rückmeldung. Kosten fallen dafür nicht an. So reichen Sie die Beschwerde ein:
- Rufen Sie sich das Beschwerdeformular für Banken, Versicherungen oder Basiskonten an.
- Füllen Sie das Formular vollständig und korrekt aus. Wichtig ist, dass Sie einen Kontakt für Rückfragen angeben (Telefon oder E-Mail).
- Beschreiben Sie unter „Beschwerdegrund“ das Problem so exakt wie möglich. Geben Sie an, um welches Produkt es sich handelt ( Girokonto , Tagesgeld , Wertpapierkennnummer , Versicherungsart usw.).
- Zusätzlich können Sie PDF-Dateien mit einer maximalen Größe von 12 Megabyte anhängen, um das Beschriebene zu untermauern.
- Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular durch einen Klick auf den Button „An BaFin senden” ab.
Alternativ können Sie Ihre Beschwerde auch formlos per Post oder Telefax an die BaFin senden:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Fax: 0228 4108 1550
Was passiert nach der Beschwerde?
Haben Sie das Beschwerdeformular bei der Bafin eingereicht, prüft die Finanzaufsicht die Beschwerde. Das geht aber tatsächlich nur bei Unternehmen, die der Aufsicht der Bafin unterliegen. Gegebenenfalls werden die Firmen dazu aufgefordert, sich bezüglich der Beschwerde zu beschweren. Die Stellungnahme prüft die Bafin dann anhand aufsichtsrechtlicher Maßstäbe. Über den Ausgang der Prüfung kann die Bafin aufgrund ihrer Verschwiegenheitspflicht keine Auskunft geben.
Bleiben Sie dran, gehen Sie nicht leer aus. Sie erhalten ein abschließendes Schreiben der Bafin zu Ihrer Beschwerde. Dieses Schreiben kann einige Zeit dauern. Die Bafin selbst schreibt, dass Sie in solchen Fällen in der Regel bis zu drei Monate Geduld haben müssen, im Einzelfall sogar länger.
Trotz einer Beschwerde bei der Bafin sollten Sie Zahlungsfristen, Melde-, Verjährungs- und andere Fristen nicht verstreichen lassen. Gegebenenfalls wenden Sie sich parallel an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Diese können Sie im Hinblick auf die Einhaltung der Fristen rechtsverbindlich beraten.