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Geldanlage in Aktien

Steuerfreie Dividenden: Welche Unternehmen zahlen sie?

Michael Schreiber
Autor
Aktualisiert am: 08.04.2024

Auf einen Blick

  • Einige deutsche Unternehmen zahlen steuerfreie Dividenden aus. Doch der Geldsegen hat Vor- und Nachteile.
  • Für die Ausschüttung greifen die betreffenden Unternehmen auf ihre Kapitalreserven zurück und nicht - wie sonst üblich - auf erwirtschaftete Gewinne aus ihrem Geschäft.
  • Ob Sie die Dividenden am Ende tatsächlich steuerfrei kassieren können, hängt davon ab, wann Sie die Aktien gekauft haben.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Wie funktionieren steuerfreie Dividenden?
  2. Wann ist eine Dividende wirklich steuerfrei?
  3. Welche Firmen zahlen steuerfreie Dividenden?
  4. Steuerfreie Dividenden auch von ausländischen Unternehmen

Es ist ein neuer Dividendenrekord: Rund 54,6 Milliarden Euro wollen die 40 Dax-Unternehmen in der diesjährigen Hauptversammlungsrunde für das vorangegangene Geschäftsjahr 2023 an ihre Aktionärinnen und Aktionäre ausschütten. Das sind rund 1,6 Milliarden Euro mehr als der bisherige Rekord im vergangenen Jahr. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Dekabank.

Die üppigen Ausschüttungen halten für einige Aktiensparerinnen und -sparer jedoch noch eine weitere, besonders angenehme Überraschung bereit, denn manchmal landet die Dividende sogar steuerfrei – und damit brutto für netto – auf deren Verrechnungskonto. Das Finanzamt bekommt in solchen Fällen vom üppigen Dividendenregen der Unternehmen nichts ab.  

 

Wie funktionieren steuerfreie Dividenden?

Einige deutsche Firmen wie beispielsweise die Deutsche Telekom oder Freenet zahlen zum Teil schon seit Jahren steuerfreie Dividenden aus. Doch dieser Geldsegen hat nicht nur Vorteile für Börsianer. Denn diese Unternehmen greifen für die Ausschüttung auf bestimmte Teile ihres Eigenkapitals wie beispielsweise Rücklagen oder das steuerliche Einlagenkonto zurück und nicht – wie bei normalen Dividenden üblich – auf erwirtschaftete Gewinne aus ihrem eigentlichen Geschäft.

Genau genommen sind es Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen und Einlagen früherer Jahre, die hier an die aktuellen Unternehmenseigentümer in Form einer Dividende wieder zurückfließen. Die Depotbank zieht von den Auszahlungen weder Abgeltungssteuer noch Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer ab. Auch ein erteilter Freistellungsauftrag wird nicht angetastet – das verschafft Luft für andere üppige Erträge.

Die Dividende landet zwar ohne Steuerabzug auf dem Bankkonto des Anlegers, doch aufmerksame Anlegerinnen und Anleger bemerken bei einem genaueren Blick auf ihr Wertpapierdepot einen anderen Effekt: Zeitgleich mit der Dividendenauszahlung werden die im Depot ausgewiesenen Einstandskurse für die Aktien der Firma um genau den gleichen Betrag gekürzt.

 

Wann ist eine Dividende wirklich steuerfrei?

Tatsächlich steuerfrei sind die Dividenden für Sie als Investorin oder Investor daher nur, wenn Sie die jeweilige Aktie vor 2009 in Ihr Depot gelegt haben, also vor Einführung der Abgeltungsteuer.

Biallo-Tipp: Auch wer derartige Aktien-Altbestände erbt, ist fein raus. Denn man übernimmt mit dem Erbe auch den ursprünglichen Kaufzeitpunkt und die Anschaffungskosten der Aktien. Die Steuerfreiheit wird somit quasi an die Erben weitergegeben.  

Bei Aktienkauf ab 2009 lediglich Steueraufschub

Schlechter dran sind Sie als Aktionärin oder Aktionär dagegen, wenn Sie derartige Papiere erst ab dem Jahr 2009 erworben haben, denn in diesem Fall setzt für Sie lediglich eine zeitliche Verschiebung der Besteuerung ein: Nach der Einführung der Abgeltungsteuer ist die einjährige Spekulationsfrist weggefallen. Neu erworbene Wertpapier-Kursgewinne sind somit seit Anfang 2009 zeitlich unbegrenzt steuerpflichtig. Bei einem Verkauf dieser Aktien werden dann die (zunächst!) steuerfreien Dividenden vom ursprünglich gezahlten Aktien-Kaufpreis abgezogen, daher erhalten Sie genau genommen nur einen Steueraufschub bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie sich von diesen Aktien trennen.  

Abgeltungsteuerpflichtig ist dann der realisierte Kursgewinn. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem erzielten Verkaufspreis und die um die erhaltenen Dividenden gekürzten, ursprünglichen Anschaffungskosten für die Aktien. An- und Verkaufsspesen für die Wertpapiertransaktionen werden dabei steuermindernd einbezogen. Langfristanleger müssen bereits dann Steuern auf die Dividenden zahlen, wenn die Ausschüttungen der Kapitalreserven die eigenen Anschaffungskosten für die Wertpapiere im Depot rechnerisch aufgezehrt haben. In einem weiteren Artikel auf biallo.de erfahren Sie, wie die Dividendenstrategie funktioniert.

Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen  

Die meisten börsennotierten deutschen Firmen sind von diesem Phänomen nicht betroffen. Entweder weil sie an ihre Aktionärinnen oder Aktionäre gar keine Dividenden auskehren oder weil sie erzielte Profite vergangener Jahre an ihre Anteilseigner ausschütten. Die Aktionäre zahlen nach Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro (Ledige / Verheiratete) pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer - plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer. Hinzu kommt gegebenenfalls noch die Kirchensteuer.  

In der Berechnung schaut es vereinfacht so aus: 26,375 Prozent muss inklusive Soli jeder Sparer berappen, für Kirchenmitglieder sind es mit 27,995 Prozent (beziehungsweise 27,819 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg) noch etwas mehr. Die Steuer behält die Depotbank ein – als Privatinvestor braucht man sich daher um nichts zu kümmern, um seiner Steuerpflicht nachzukommen. 

Biallo-Tipp:

Den Tag, an dem Steuern fällig werden, bestimmen Sie als Aktionärin oder Aktionär allerdings selbst. Das richtige Timing hilft also dabei, die aufgeschobene Steuerlast später ganz zu vermeiden oder zumindest in erträglichen Grenzen zu halten. Steuerfüchse legen den Verkaufszeitpunkt in Jahre, in denen sie mit anderen Wertpapieren Verluste erzielt haben, die man mit dem Verkaufsgewinn verrechnen kann. Sinnvoll kann auch ein Verkauf nach dem Eintritt in den Ruhestand sein, wenn das Gesamteinkommen und damit der eigene Steuersatz nicht mehr so hoch sind wie im Erwerbsleben.

 

Welche Firmen zahlen steuerfreie Dividenden?

Bei einigen Unternehmen steht bereits fest, dass sie ihre Dividende aus dieses Jahr wieder komplett "steuerfrei" auszahlen. Darunter sind auch Dax-Schwergewichte wie die Deutsche Telekom und der Immobilienriese Vonovia, deren Hauptversammlungen traditionell Anfang April beziehungsweise Anfang Mai 2024 stattfinden.  

Viele andere börsennotierte Firmen schütten ihre Kapitalreserven nur anteilig aus – der Rest der beschlossenen Dividende kommt dann aus tatsächlich erwirtschafteten Gewinnen. Haben Sie als Aktionärin oder Aktionär Ihren Sparerpauschbetrag aufgebraucht, behält die Depotbank in solchen Fällen von diesem Teil der Dividende Steuern ein.

Alle in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten deutschen Unternehmen schütten für das vergangene Jahr steuerfreie Dividenden aus den Kapitalreserven aus.

Hinweis: Die Übersicht dient lediglich Informationszwecken und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung zum Kaufen, Verkaufen oder Halten eines bestimmten Finanzinstruments dar!

Zehn attraktive deutsche Aktien mit steuerfreien Dividenden 2023

Aktiengesellschaft (+HV-Termin) Branche (+WKN) Dividende für 2023 Aktienkurs zum Stichtag Dividendenrendite
Deutsche Telekom AG (10.4.2024) Telekommunikation (555750) 0,77 € 22,50 € 3,42 %
Vonovia SE (8.5.2024) Immobilien (A1ML7J) 0,90 € 27,40 € 3,28 %
Freenet AG (8.5.2024) Telekommunikation (A0Z2ZZ) 1,77 € 26,08 € 6,79 %
Berentzen Gruppe AG (17.5.2024) Getränke (520160) 0,09 € 5,40 € 1,67 %
LEG Immobilien SE (23.5.2024) Immobilien (LEG111) 2,45 € 79,58 € 3,08 %
Ernst Russ AG (30.5.2024) Reederei (A16107) 1,00 € 6,02 € 16,61 %
Dermapharm Holding SE (5.6.2024) Gesundheit (A2GS5D) 0,88 € 32,64 € 2,70 %
MPC Capital AG (13.6.2024) Finanzdienstleistungen (A1TNWJ) 0,27 € 3,44 € 7,85 %
Traton SE (13.6.2024) Nutzfahrzeuge (Traton) 1,50 € 33,34 € 4,50 %
MLP SE (29.6.2024) Finanzdienstleistungen (656990) 0,30 € 5,61 € 5,35 %

Quelle: eigene Recherche; Kurse vom 28.3.2024

 

Steuerfreie Dividenden auch von ausländischen Unternehmen

Auch ausländische Unternehmen schütten gelegentlich keine Gewinne, sondern Kapitalrücklagen aus. Darunter tummeln sich grundsolide Schweizer Firmen wie Holcim, SIG oder Clariant ebenso wie der griechische Wettanbieter OPAP oder die US-Altenheim-Vermieter Omega Healthcare und HCP. Sie alle haben in der Vergangenheit Kapitalreserven an ihre Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet und diesen dabei saftige Renditen beschert. Auf den Bescheinigungen der Bank tauchen dabei unterschiedliche Begriffe wie "Return of Capital" (Omega Healthcare, HCP Inc., OPAP), „Kapitalherabsetzung (Clariant) oder "Kapitaleinlagereserven" (Holcim AG/SIG) auf.  

Vorteil der Auslandsdividenden: Keine Quellensteuer

Einen weiteren Vorteil haben die speziellen Auslandsdividenden: Weder die Eidgenössische Steuerverwaltung der Schweiz noch der amerikanische oder norwegische Fiskus behalten auf diese Art von Ausschüttungen eine Quellensteuer ein. Die deutsche Depotbank zwackt allerdings von den Dividenden ausländischer Firmen Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls noch Kirchensteuer ab.  

Der Fiskus begründet die unterschiedliche Handhabung bei in- und ausländischen Dividenden mit der Spezialvorschrift des § 27 Absatz 8 aus dem deutschen Körperschaftsteuergesetz. Danach können inländische und sogar im EU-Raum ansässige Firmen ihr Eigenkapital ohne Steuerabzug an die Aktionäre ausschütten. Bisher galt diese Regelung jedoch nicht für Firmen aus Drittstaaten wie USA, Schweiz oder Norwegen (BMF-Schreiben vom 4. April 2016, Az. IV C 2 – S 2836/08/10002).

Kapitalrückzahlungen aus Drittstaaten-Kapitalgesellschaften: BMF schließt sich Rechtsprechung des BFH an

Für deutsche Investorinnen und Investoren in internationale Fonds gut zu wissen: Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte bereits in mehreren Verfahren rechtskräftig entschieden, dass Aktionäre von Drittstaaten-Firmen steuerfreie Kapitalrückzahlungen erhalten können (unter anderem BFH-Urteil vom 13. Juli 2016 – VIII R 47/13 und vom 10. April 2019 – I R 15/16). Das Finanzgericht Düsseldorf hatte mit Urteil vom 24. August 2018 (Az. 14 K 564/16 E) rechtskräftig entschieden, dass die Kapitalrückzahlungen Schweizer Firmen steuerfrei bleiben.

Mit Schreiben vom 21. April 2022 hat auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu Kapitalrückzahlungen aus Drittstaaten-Kapitalgesellschaften Stellung genommen und sich erfreulicherweise der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des BFH angeschlossen. Das gilt allerdings nur noch für die Steuerjahre bis einschließlich 2022. 

Ab 2023 hat das Bundesfinanzministerium eine Gesetzesänderung durchgedrückt, die im Ergebnis die für Steuerzahler positiven BFH-Urteile aushebelt und Auslandsdividenden aus Kapitalreserven wieder abgeltungsteuerpflichtig gemacht hat.

Biallo-Tipp:

Sofern sie für alte Steuerjahre noch keinen bestandskräftigen Steuerbescheid haben, fordern Sie zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer über die Einkommensteuererklärung zurück, in dem Sie die Anlage KAP ausfüllen. Belegen Sie die Auskehrung von Kapitalreserven anhand der von der Depotbank ausgestellten Dividendenbelege und eventueller Zusatzinformationen über die Website der ausschüttenden ausländischen Gesellschaft. Spielt das Finanzamt dann immer noch nicht mit, legen Sie Einspruch ein und verweisen auf die klare Rechtsprechung des BFH.

Hat Steuerrecht studiert und ist als Diplom-Finanzwirt (FH) seit 35 Jahren Finanzbeamter, davon seit 24 Jahren Betriebsprüfer und seit 2009 Sachgebietsleiter in einem Finanzamt für Großbetriebsprüfung. Seit 1991 schreibt er nebenberuflich über Steuer- und Geldanlagethemen. Seine Schwerpunkte sind dabei steuerliche Gestaltungsfragen, Geldanlagen im Wertpapier- und Immobilienbereich, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie allgemeine Verbraucherthemen rund um die Themen Geld, Versicherungen, Miete, Recht, Verkehr, Ehe und Familie.

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