Neuerungen

Änderungen im Februar 2026: Mehr Netto, Renten-Überraschung & volle Straßen

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 20.01.2026

Auf einen Blick

  • Arbeitnehmer profitieren von höheren Freibeträgen, während bei Rentnern verzögert höhere Krankenkassenbeiträge abgezogen werden.
  • Ein Urteil des Landgerichts München gegen Amazon Prime Video stärkt Ihre Rechte auf Rückerstattung von Werbe-Zusatzkosten.
  • Der Februar bringt volle Autobahnen durch Winterferien, aber auch Reiseerleichterungen durch die Euro-Einführung in Bulgarien.
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Auch im Februar 2025 wird es wieder Änderungen geben.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Überstehen Sie den Januar gut? Oft ist der erste Monat des Jahres noch von Übergangsregelungen geprägt. Doch im Februar 2026 werden Sie die gesetzlichen Änderungen vom Jahreswechsel erstmals ganz konkret spüren.

Schauen Sie in diesem Monat besonders genau hin – sei es auf Ihrer Gehaltsabrechnung, bei Ihren Heizkosten oder wenn Sie Post von Amazon bekommen. Wir zeigen Ihnen, wo Sie jetzt finanziell profitieren, warum Rentner genau hinsehen müssen und was der Februar für Ihre Urlaubsplanung bedeutet.

Spüren Sie schon den "Netto-Effekt" auf dem Gehaltszettel?

Haben Sie Ihre Gehaltsabrechnung für Januar oder Februar schon erhalten? Falls nicht, werfen Sie unbedingt einen Blick darauf, sobald sie da ist. Viele Lohnbüros brauchten im Januar noch Zeit für die technische Umstellung, sodass Sie die Steuerentlastungen oft erst jetzt auf Ihrem Konto sehen – teilweise sogar rückwirkend verrechnet.

Sie profitieren nun vom erhöhten Grundfreibetrag (12.348 Euro) und dem angepassten Kinderfreibetrag (9.756 Euro). Rechnen Sie nach: Zusammen mit dem auf 259 Euro gestiegenen Kindergeld sollte am Monatsende spürbar mehr Netto für Sie übrig bleiben. Prüfen Sie genau, ob Ihr Arbeitgeber diese Werte zu Ihren Gunsten berücksichtigt hat.

Rentner aufgepasst: Warum Sie im Februar weniger ausgezahlt bekommen könnten

Sind Sie bereits im Ruhestand? Dann wundern Sie sich nicht, wenn der Blick auf den Kontoauszug im Februar eine kleine Überraschung bereithält. Zwar sind die Zusatzbeiträge der Krankenkassen oft schon im Januar gestiegen, doch bei der Rentenversicherung greifen diese Änderungen durch technische Nachlaufeffekte häufig erst zeitversetzt. Das bedeutet für Sie: Ihr Auszahlungsbetrag kann im Februar geringer ausfallen als gewohnt, da die höheren Beiträge nun abgezogen werden.

Zudem gibt es eine formale Änderung im Rentenrecht: Die getrennte Abrechnung zwischen Ost- und Westdeutschland verschwindet endgültig aus den Gesetzbüchern, da die Rentenwerte bereits angeglichen sind. Für Sie ändert sich dadurch am Zahlbetrag nichts, es ist lediglich eine juristische Bereinigung. Beachten Sie jedoch, falls Sie im Februar neu in Rente gehen: Der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente steigt für neue Jahrgänge weiter an.

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Energie: Handeln Sie jetzt bei Solar und Heizung

Besitzen Sie ein Eigenheim oder planen Sie Investitionen in Energie? Dann sollten Sie den 1. Februar als wichtigen Stichtag im Kalender markieren.

Sichern Sie sich Ihre Solar-Vergütung

Wenn Sie über eine eigene Photovoltaikanlage nachdenken, müssen Sie jetzt genau rechnen. Die staatliche Einspeisevergütung sinkt zum 1. Februar 2026 erneut leicht ab. Nehmen Sie eine typische Eigenheim-Anlage (bis 10 kWp) erst jetzt in Betrieb, erhalten Sie voraussichtlich nur noch 7,78 Cent pro Kilowattstunde für Ihren eingespeisten Strom. Sollte Ihre Anlage kurz vor der Fertigstellung stehen, versuchen Sie, die Anmeldung so schnell wie möglich abzuschließen. Doch auch mit dem neuen Satz lohnt sich die Investition für Sie meist noch, besonders wenn Sie den Strom selbst verbrauchen.

Freuen Sie sich über Entlastung beim Heizen

Heizen Sie mit Gas? Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie. Da die Gasspeicherumlage zum Jahreswechsel weggefallen ist, sollten Sie diesen Spareffekt im Februar erstmals spüren. Gerade in diesem oft sehr kalten Monat dämpft der Wegfall der Umlage Ihre Heizkosten etwas ab.

Ihre Rechte: Geld zurück von Amazon?

Ein weiteres wichtiges Thema betrifft Sie, wenn Sie gerne streamen und Kunde bei Amazon sind.

Amazon Prime Video: Urteil macht Hoffnung

Nutzen Sie Amazon Prime Video? Haben Sie sich auch über die Werbung geärgert, die Ihnen seit Anfang 2024 im Standard-Abo angezeigt wird, sofern Sie nicht extra zahlen? Das Landgericht München I hat dieses Vorgehen nun – nach einer Klage von Verbraucherschützern (vzbv) – für unzulässig erklärt (Az.: 33 O 3266/24)

Das Gericht bestätigte, dass eine solche einseitige Vertragsänderung ohne Ihre Zustimmung nicht rechtens ist. Achten Sie in den nächsten Wochen auf Ihren E-Mail-Posteingang. Es könnte sein, dass Amazon Sie kontaktieren muss oder dass Sie Ansprüche auf Rückerstattung der gezahlten Zusatzgebühren geltend machen können.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und könnte von Amazon noch angefochten werden.

Wichtige Termine für Sie als Unternehmer und Eigentümer

Sind Sie selbstständig oder besitzen Sie eine Immobilie? Dann fordert der Februar Ihre Aufmerksamkeit bei Steuerfristen.

  • 10. Februar: Denken Sie an Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteueranmeldung.
  • 16. Februar: Haben Sie die Abbuchung für Grundsteuer und Gewerbesteuer auf dem Schirm? Durch die Grundsteuerreform gelten in vielen Kommunen neue Hebesätze. Kontrollieren Sie unbedingt, ob die abgebuchten Beträge korrekt sind.

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Mobilität & Urlaub: Volle Straßen und der Euro in Bulgarien

Der Februar ist traditionell der Monat der Winterferien. Da unter anderem in Berlin, Brandenburg, Sachsen und Bayern die Schulen zeitweise geschlossen bleiben, müssen Sie auf den Autobahnen – besonders in Richtung Alpen und Mittelgebirge – mit deutlich mehr Verkehr und Staus rechnen.

Bahn: Friedenspflicht sorgt für Ruhe

Atmen Sie als Bahnfahrer zumindest vorerst auf: Bis zum 28. Februar 2026 müssen Sie keine Streiks im Fernverkehr befürchten, da zwischen der Bahn und der GDL Friedenspflicht herrscht. Seien Sie jedoch wachsam, wenn Sie Reisen für Anfang März planen, da Ende Februar wichtige Verhandlungen in diesem Bereich anstehen.

Bulgarien-Urlaub wird einfacher

Fahren Sie in den Winterferien nach Bulgarien? Dann wird es jetzt einfacher: Ab dem 1. Februar ist der Euro dort das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel. Der Bulgarische Lew wird im Bargeldverkehr nicht mehr akzeptiert. Das hat für Sie handfeste Vorteile: Sie sparen sich den Gang zur Wechselstube, müssen keine unvorteilhaften Umtauschkurse mehr fürchten und können Preise im Urlaub direkt und transparent vergleichen.

Feiern und Fasten: Ein Monat der Traditionen

Der Februar steht in diesem Jahr ganz im Zeichen vielfältiger Traditionen, die zeitlich eng zusammenfallen. Wenn Sie Karneval oder Fasching feiern, können Sie sich auf den 16. Februar freuen – dann erreicht das bunte Treiben mit dem Rosenmontag seinen Höhepunkt. Auch die Faschingsumzüge sorgen für Verkehrsbehinderungen.

Doch gleich im Anschluss wird es besinnlicher: Am 18. Februar (Aschermittwoch) beginnt die christliche Fastenzeit. Fast zeitgleich, ebenfalls um den 18. Februar herum, startet für Millionen Muslime der Ramadan. Die mehrwöchige muslimische Fastenzeit endet traditionell mit dem Zuckerfest. Ein spannender Monat, in dem verschiedene Kulturen und Bräuche parallel zelebriert werden.

Ihre Meinung ist gefragt!

Was sagen Sie dazu? Haben Sie die Renten-Anpassung auf dem Konto bemerkt? Planen Sie einen Urlaub im neuen "Euro-Land" Bulgarien? Schreiben Sie uns Ihre Meinung und Erfahrungen gerne per E-Mail an redaktion@biallo.de.

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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