


Auf einen Blick
Viele, die einen Umzug planen oder diesen durchführen müssen, fragen sich, welchen Einfluss die Corona-Pandemie darauf hat. Grundsätzlich hängt es von einigen Punkten ab, ob ein Umzug überhaupt machbar ist.
Ein privat organisierter Umzug ist derzeit kaum umsetzbar. Aufgrund der staatlich verordneten Kontaktregelungen gibt es erhebliche Einschränkungen. Nur zwei haushaltsfremde Personen dürfen sich treffen. Bei einem privaten Umzug wird aber regelmäßig auf Freunde oder Verwandte zurückgegriffen, die beim Transport oder An- und Einpacken helfen. Dies ist nun unzulässig. Nur die Personen, die mit im eigenen Haushalt leben, dürfen bedenkenlos tätig werden. Ist dies möglich und reichen die Kräfte hierfür aus, steht einem Umzug allerdings nichts im Weg.
Es kann auch nach wie vor noch ein passender Lkw angemietet werden. Jedoch haben die verschiedenen Autovermieter besonders im ländlichen Raum teilweise nur einen Notbetrieb mit verkürzten Öffnungszeiten eingeführt. In größeren Städten ist es dagegen einfacher, einen LKW anzumieten. Wie viel Transportkapazität genau zur Verfügung steht, ist zurzeit schwierig zu ermitteln. Mit Einschränkungen sollte gerechnet werden, da die angemieteten Fahrzeuge ausführlich gereinigt und desinfiziert werden müssen.
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Diese Umzugsform ist weiterhin möglich, da Logistikunternehmen als systemrelevant gelten. Dennoch könnte es auch hier mit einem Umzug im Einzelfall schwierig werden. Entweder weil das Unternehmen von sich aus – um Mitarbeiter zu schützen – keine Transporte mehr übernehmen oder dies aufgrund von Coronafällen im Betrieb nicht mehr möglich ist.
Normalerweise informiert das Unternehmen von sich aus die Kunden und bietet im besten Fall eine Lösung an, beispielsweise, dass ein anderer Spediteur die Fuhre durch Vermittlung übernimmt. Will man sich Klarheit über den Umzug verschaffen, so ist eine Kontaktaufnahme der richtige Weg. Damit der Umzug unter den erschwerten Bedingungen gelingt, hat der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) ein paar Hinweise parat. Geschäftsführer Dierk Hochgesang hat dabei die dringende Bitte: "Sorgen Sie für den Umzug für genügend Hygiene und rechnen Sie mit einer längeren Dauer des Umzugs." Dabei sollte man beachten:
Aufgrund der Abstandswahrung, die auch unter den Mitarbeitern gilt, dürfte ein Umzug länger dauern. Auch vereinzelte Polizeikontrollen haben schon zu Verzögerungen beim Transport geführt.
Wurde der Vertrag von einem Umzugsunternehmen gekündigt, so fallen keine Kosten an. Anders sieht dies aus, wenn man selbst den Umzug verschieben will. Ist die Stornofrist des Vertrags abgelaufen, kann eine Entschädigung an den Unternehmer zu zahlen sein. Doch sollte in so einem Fall mit dem Spediteur gesprochen werden. Wird der Umzug nur verschoben, sollte auf Kulanzbasis eine Regelung ohne Kosten möglich sein.
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Ist ein Umzug in eine neue Wohnung nicht möglich, da die Bewohner selbst an Corona erkrankt sind oder unter Quarantäne stehen, so bleibt nur, den geplanten Umzug selbst zu verschieben. Doch wie sieht es dann mit den Kosten aus?
Zum einen fällt die Miete in der alten Wohnung an und im schlimmsten Fall auch in der neuen Wohnung. "Ist der Mieter an Corona erkrankt, so besteht die Möglichkeit der Wiedereinweisung in die alte Wohnung", erklärt Andreas Tietgen, Mietrechtsanwalt aus Hannover. "Wichtig ist in diesem Zusammenhang, sich kurzfristig an die Kommune zu wenden, die eine zeitlich befristete Einweisung veranlassen kann. Der Vorteil: Die Ordnungsbehörde übernimmt in diesem Fall auch die Kosten (Miete)." Ein anderes Problem entsteht, wenn die bestehende Wohnung mit einer höheren Miete weitervermietet wird. In diesem Fall ist der alte Vermieter berechtigt, die Differenz vom Altmieter einzufordern. Dieser kann dann die Mehrkosten an den Mieter weiterreichen, der die neue Wohnung noch belegt. Es gilt bei einem zurzeit nicht durchführbarem Umzug: Reden Sie mit beiden Vermietern und schildern Ihre Situation. Vielleicht ist auf Kulanzbasis eine Regelung denkbar, so dass von weiteren Kosten abgesehen wird.
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Kompliziert kann eine Situation sein, wenn der Umzug in die eigenen vier Wände ansteht und noch Handwerker tätig sind. Hier sollte im ersten Schritt geklärt werden, ob die Handwerker die geplanten Tätigkeiten weiter zeitgerecht ausführen. Zwar dürfen Handwerksbetriebe weiterhin arbeiten, aber einige sind im Moment auch im Notbetrieb. Das heißt, Notfälle werden bearbeitet, aufschiebbare Arbeiten werden nicht mehr durchgeführt. Gegebenenfalls müssen dann andere Unternehmen beauftragt werden. Ob der zeitliche Ablauf dann noch passt, muss abgeklärt werden.
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Ein Aspekt ist ebenfalls von Bedeutung für die Spediteure: Die Umzugsmenge. Hier sollte man mit den Unternehmen über Möglichkeiten sprechen, den Umfang auch ohne Besuch abzuschätzen. Beispielweise über ausreichend viele Fotos, die an die Spediteure gesendet werden.
Eine weitere Einschränkung betrifft Umzüge ins Ausland. Diese sind aufgrund der Grenzschließungen im Moment äußerst schwierig bis unmöglich. Hierbei kommt es auf das Zielland an und welche Beschränkungen es dort gibt. In jedem Fall braucht man bei der Einreise einen Mietvertrag oder einen Eigentumsnachweis (Wohnsitznachweis) plus Abmeldebestätigung aus Deutschland. Ob ein Umzug selbst mit diesen Unterlagen möglich ist, erscheint zumindest fraglich, sofern nicht als Privatumzug vorgenommen. Denn Spediteure haben im Moment große Schwierigkeiten, geeignete Übernachtungsmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter im Ausland zu finden. Da sich bei Auslandsumzügen laufend etwas ändert, ist ein Kontakt zur Spedition nötig. Angeraten ist in jedem Fall – soweit machbar – den Auslandsumzug zu verschieben.