Das Problem bei Notdiensten sind nicht nur überhöhte Rechnungen – oft ist es gar nicht so einfach einen Termin zu bekommen. Wenn im Winter die Heizung ausfällt, haben Neukunden bei Firmen oft schlechte Karten. Mieter haben in der Regel keine Probleme, da sie die Organisation der Heizungsreparatur getrost dem Eigentümer oder der Hausverwaltung überlassen können. Bei Eigentümern sieht das natürlich anders aus. Diese sollten sich beizeiten eine Firma suchen, die im Notfall auch eine Reparatur übernimmt. Sonst kann es im Winter schwierig werden.
Biallo-Tipp: Eigentümer sollten für ihre Heizungsanlage am besten einen Wartungsvertrag abschließen. Damit ist gesichert, dass die Anlage einmal im Jahr überprüft wird und im Notfall auch eine Reparatur erfolgt.
Handwerker wegschicken
Manchmal kann es für Kunden billiger sein, einen Handwerker wieder wegzuschicken. Wenn ein Handwerker ohne ausreichendes Werkzeug auftaucht oder schon vor Anschauen der defekten Anlage genau weiß, woran es liegt, ist Vorsicht geboten. Nicht alle Handwerker sind gleichermaßen gut qualifiziert. Wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Handwerker sehr ungeplant und konfus vorgeht, kann es die bessere Lösung sein ihn wegzuschicken. Sie müssen dann zwar die Anfahrt und die bisherige Arbeitszeit bezahlen – doch kann das billiger sein, als der Austausch überflüssiger Ersatzteile oder eine stundenlange Fehlersuche auf Kosten des Kunden.
Biallo-Tipp: Wenn zwei Handwerker kommen, müssen Sie nur dann beide bezahlen, wenn wirklich zwei für die Reparatur notwendig sind. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Dachdecker bei der Arbeit gesichert werden muss – oder ein zweiter Handwerker bestimmte Teile festhalten oder anreichen muss. In den meisten Fällen reicht jedoch eine Person aus.
Arbeitszeit
Es empfiehlt sich genau darauf zu achten, wann der Handwerker kommt und wie lange er wirklich arbeitet. Wenn der Handwerker eine Viertelstunde mit dem Chef oder einem anderen Kunden telefoniert, so kann er Ihnen diese Zeit auch nicht in Rechnung stellen. Es empfiehlt sich deshalb auch, nicht zu viel mit dem Handwerker zu reden, denn Redezeit mit dem Kunden ist Arbeitszeit. Grundsätzlich gilt: Wer anderthalb Stunden vor Ort ist, darf auch anderthalb Stunden abrechnen und nicht etwa zwei Stunden. Firmen dürfen maximal zehn Minuten auf die Viertelstunde aufrunden. Anderslautende Klauseln in den AGBs sind unzulässig.
Biallo-Tipp: Vermeiden Sie es, vor Arbeitsbeginn schon einen Stundenzettel oder Ähnliches zu unterschreiben. Gerade unseriöse Firmen versuchen so, ihre oft überhöhten Preise durchzusetzen. Nach dem Motto: Sie haben ja vorher unterschrieben.
Ersatzteile
Für Laien ist es oft nicht nachzuvollziehen, ob ein Teil wirklich defekt ist und ausgetauscht werden muss oder ob nicht etwa nur ein kleines Zubehörteil defekt ist. Wirklich geschützt sind Kunden nie davor, dass überflüssige Reparaturen durchgeführt werden. Es könnte aber hilfreich sein, schon vorab anzukündigen, dass Sie defekte Teile gerne behalten möchten. So könnten Sie gegebenenfalls auch im Anschluss an die Reparatur noch nachprüfen, ob ein Austausch wirklich notwendig war.
Dennoch gilt: Wenn Sie glauben, an einen unseriösen Betrieb geraten zu sein, sollten Sie die Firma lieber wieder wegschicken. Denn gerade Firmen, die unseriös arbeiten, sind es gewohnt mit unzufriedenen Kunden umzugehen und diese gegebenenfalls auflaufen zu lassen. Hinzu kommt, dass es oft nicht einmal eine ladungsfähige Adresse gibt. Sprich: Selbst wenn Sie Recht haben, bekommen Sie kein Recht, weil die Firma nicht auffindbar ist.
Fahrtkosten
Oft vereinbaren Handwerker mit ihren Kunden eine Anfahrtspauschale. Es empfiehlt sich, die Fahrtkosten schon beim ersten Anruf bei der Firma zu erfragen und sich eine Notiz dazu zu machen. Das Problem: Im Zweifel steht Aussage gegen Aussage. Falls Sie einen Zeugen mithören oder das Gespräch aufzeichnen wollen, müssen Sie Ihren Gesprächspartner vorher fragen, ob das in Ordnung ist. Heimliches Mithören verletzt "das Recht am gesprochenen Wort". Das heimliche Mitschneiden eines Gesprächs ist sogar eine Straftat. Sprich: Selbst wenn Sie das Gespräch aufzeichnen sollten, dürfen Sie das später nicht verwenden.
Grundsätzlich können Handwerker Fahrtkosten unterschiedlich in Rechnung stellen: per Festpreis oder pro gefahrenem Kilometer. Dann muss aber die Anzahl der Kilometer auch korrekt abgerechnet werden. Dass Firmen die Dauer der Anfahrt als Arbeitszeit berechnen, ist übrigens erlaubt. Ist keine Pauschale vereinbart, kann es also passieren, dass Kunden die Fahrzeugkosten und auch die Fahrtzeit des Mitarbeiters getrennt bezahlen müssen.
Biallo-Tipp: Versuchen Sie stets, mit der Firma eine Pauschale für An- und Abfahrt zu vereinbaren. Falls der Handwerker im Stau steht, kann es sonst unerfreulich teuer werden.
Arbeit ohne Rechnung
Manche Handwerker bieten ihren Kunden an, ohne Rechnung zu bezahlen. Das ist in jedem Fall eine schlechte Idee. Zum einem gilt das Beauftragen von Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit. Der Auftraggeber selbst kann also Probleme bekommen. Zum anderen lassen sich Reparatur-Leistungen in Haus oder Wohnung steuermindernd geltend machen. Das geht natürlich nur, wenn eine Rechnung vorliegt und nicht bar bezahlt wurde.
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Damit das Finanzamt die Arbeitskosten anerkennt, müssen Sie also den Rechnungsbetrag überweisen oder aber per EC-Karte bezahlen. Der dritte Grund, der gegen Schwarzarbeit spricht, ist die Gewährleistung. Wenn der Handwerker schlampig arbeitet oder einen Fehler gemacht hat, können Sie ohne Rechnung auch keine Nachbesserung verlangen. Schließlich können Sie nur schwerlich beweisen, dass der Handwerker da war und was Sie bezahlt haben. Und falls Sie Ihr Recht vor Gericht durchsetzen wollen, müssten Sie gleichzeitig zugeben, Schwarzarbeit beauftragt zu haben. Schwarzarbeit zuzustimmen ist also in jedem Fall eine schlechte Idee.
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