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Es ist normal, dass es ständig neue Gesetze und Regelungen gibt. Manche davon werden kaum beachtet. Andere dagegen können einen großen Einfluss auf uns alle haben. Hier sind die wichtigsten neuen Gesetze und Änderungen, die ab August 2024 gelten.
Studierende, die Bafög-berechtigt sind, bekommen ab 1. August eine Erhöhung ihrer finanziellen Unterstützung. Der monatliche Grundbedarf steigt von 452 Euro auf 475 Euro. Für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen oder in deren Eigentum leben, erhöht sich die Mietunterstützung von 360 Euro auf 380 Euro pro Monat. Zudem werden auch die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung angepasst.
Ab sofort erhalten junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro.
Zusätzlich wurde der Freibetrag für eigenes Einkommen erhöht. Studierende und Auszubildende dürfen nun bis zu 538 Euro (Minijob-Grenze) dazu verdienen, ohne dass dies auf ihre Förderung angerechnet wird. Neu ist auch die Einführung eines Flexibilitätssemesters. Studenten können so ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester gefördert werden. Darüber hinaus wird es eine verlängerte Frist für einen Wechsel der Studienrichtung geben. Die 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) wurde am 5. Juli 2024 vom Bundesrat verabschiedet.
Alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 abgeben müssen, haben bis zum 31. August 2024 Zeit. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, wurde die Frist bis zum 2. September 2024 verlängert.
Reichen Sie die Steuererklärung rechtzeitig ein, um Säumniszuschläge und weitere Konsequenzen zu vermeiden. Besonders wichtig ist dies für Personen, die ihre Steuererklärung ohne die Hilfe eines Steuerberaters einreichen. Das Bundesfinanzministerium betont, dass eine rechtzeitige Vorbereitung und Einreichung der Steuererklärung entscheidend ist, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Ab dem 1. August erhalten Azubis im Maler- und Lackiererhandwerk mehr Geld. Unternehmen müssen im 1. Ausbildungsjahr dann 800 Euro zahlen (vorher 770 Euro). Im zweiten Ausbildungsjahr sind es 885 Euro (vorher 850 Euro) und im dritten 1050 Euro (vorher 1015 Euro).
Auch Auszubildende im Steinmetzhandwerk können sich auf mehr Geld freuen. Im ersten Ausbildungsjahr gibt es jetzt 925,00 Euro (vorher 890,00 Euro), im zweiten Ausbildungsjahr 1.025,00 Euro (vorher 990,00 Euro) und im dritten Jahr sind es ab sofort 1.175,00 (vorher 1.140,00 Euro).
Bund und Länder haben sich auf das Startchancen-Programm geeinigt, das in den nächsten zehn Jahren insgesamt 20 Milliarden Euro für rund 4.000 Brennpunktschulen bereitstellen soll. Ab August 2024 sollen jährlich eine Milliarde Euro vom Bund und eine Milliarde Euro von den Ländern in das Programm fließen.
Dies wird unter anderem dazu dienen, multiprofessionelle Teams in Schulen zu fördern und die Lernumgebung zu verbessern. Das Ziel ist es, den Anteil der Schüler, die die Mindestanforderungen in Mathematik, Lesen und Schreiben nicht erfüllen, zu halbieren. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) betonte, dass eine bildungspolitische Trendwende notwendig sei, die bei den Grundkompetenzen beginnen müsse.
Ab Ende August können Vermieter und Vermieterinnen von Einfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen in entsprechenden Gemeinschaften Zuschüsse für den Austausch ihrer Heizung bei der Förderbank KfW beantragen. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau ab. Auch Kommunen und Unternehmen sollen im August die Möglichkeit haben, erste Anträge bei der KfW zu stellen.
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben, aber nicht den ganzen Strom selbst nutzen können, können Sie ihn ins Netz einspeisen – und erhalten dafür Geld. Die aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. August in Betrieben gehen, sinkt allerdings um ein Prozent. Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt beträgt der Wert gerade noch 8,04 Cent pro Kilowattstunde, wenn der Strom teilweise selbst genutzt und teilweise eingespeist wird.
Für alle Photovoltaikanlagen, die bis zum 30. Januar. 2025 in Betrieb genommen werden, gelten diese Werte. Danach werden die Werte erneut gesenkt.
Im August 2024 führt der Bezahldienst Paypal eine Änderung durch, bei der alle Sicherheitsoptionen beim Login für alle Kundinnen und Kunden verfügbar sind. Wenn Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) bereits vor der entsprechenden EU-Richtlinie aktiviert haben, können Sie ab dem Zeitpunkt der Änderung die Paypal-App oder Whatsapp als zweiten Faktor neben dem klassischen Passwort in den Einstellungen auswählen. Diese Optionen stehen dann neben Passkeys und der Authenticator-App zur Verfügung. Darüber hinaus können sich Geräte gemerkt werden. Damit ist es nicht mehr erforderlich, bei jedem Login eine sechsstellige Zahl einzugeben.
Ab dem 1. August 2024 haben mehr junge Menschen einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung für eine außerbetriebliche Berufsausbildung. Zu diesem Zeitpunkt treten Änderungen in Paragraf 76 des Sozialgesetzbuches III in Kraft.
Förderungsberechtigt sind dann junge Menschen,
Als außerbetriebliche Ausbildung gelten in Deutschland Ausbildungsverhältnisse, die vollständig oder nahezu vollständig durch staatliche Programme oder öffentliche Mittel beziehungsweise Mittel der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Diese Art der Ausbildung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die nach dem Ende ihrer Schulzeit oder nach dem Abbruch einer bereits begonnenen Ausbildung keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden.
Gelingt es dem Ausbildungsträger, einen Teilnehmer von einer außerbetrieblichen in eine betriebliche Ausbildung zu vermitteln, erhält dieser eine höhere Prämie als bisher (3.000 Euro statt 2.000 Euro).
Neu ist außerdem: Um einen erfolgreichen Abschluss sicherzustellen, können junge Menschen, die in eine betriebliche Ausbildung wechseln, dort weiterhin gefördert werden.
Nachdem im Juli der Cannabisanbau in speziellen Vereinen zugelassen wurde, gibt es nun für August eine Regel für den Straßenverkehr. Nach dem Konsum von Cannabis sollten Sie vorsichtig sein, wenn Sie sich hinter das Steuer eines Autos setzen wollen. Laut dem Straßenverkehrsgesetz liegt die Grenze bei einem Wert von 3,5 ng/m Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum. Wer diese Grenze überschreitet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen. Das Bußgeld soll noch höher sein, wenn die Person zusätzlich Alkohol konsumiert hat.
Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren ist THC am Steuer generell verboten.
Uns interessiert, was Sie von den Änderungen im August halten. Profitieren Sie vielleicht sogar von der ein oder anderen Regel? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gern an redaktion@biallo.de. Falls Sie sich über Neuigkeiten aus dem Finanzbereich informieren möchten, empfehlen wir Ihnen, unseren Newsletter zu abonnieren.