Wie sollten Sie sich bei einem Anruf der Verbraucherzentrale verhalten?
Grundsätzlich sollten Sie immer misstrauisch sein, wenn offizielle Einrichtungen wie die Verbraucherzentrale, Polizei oder BKA überraschend bei Ihnen anrufen. Solche Anrufe gibt es für gewöhnlich nicht, da die Verbraucherzentrale weder unaufgefordert anruft, noch Forderungen von Unternehmen eintreibt. Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen erklärt:
"Die Verbraucherzentralen der jeweiligen Bundesländer rufen niemanden unaufgefordert an.”
Wichtig ist, dass Sie am Telefon keinerlei Daten von sich preisgeben und sich in keine Gespräche verwickeln lassen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und geben Sie auch Ihre Adresse nicht heraus. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Anrufer Ihre IBAN, Kontonummer oder andere Informationen zu Ihren Einkünften oder Ihrem Vermögen erfragt. Die Anrufer sind sehr versiert und versuchen, mit filmreifen Vorwänden, an Informationen zu kommen. Auch einen Anruf unter einer anderen Telefonnummer, wie hier bei einem Rechtsanwalt, sollten Sie nicht tätigen. Legen Sie im Zweifelsfall einfach auf. Das sieht auch Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen so:
"Wir raten dringend davon ab, sich in ein Gespräch verwickeln zu lassen und persönliche Daten preiszugeben. Am besten ist es, gar nicht erst zu reagieren.”
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