Kann jemand anders den Gutschein einlösen?
Ist der Gutschein nicht personenbezogen, handelt es sich um eine Inhaberschuldverschreibung im Sinne des § 793 BGB. Diese Art Gutschein kommt in der Praxis am häufigsten vor. Sie können derartige Gutscheine problemlos weitergeben.
Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einem personenbezogenen Gutschein um ein "kleines Inhaberpapier" nach § 808 BGB. Wer diesen Gutschein in der Hand hält, kann ihn demnach einlösen. Selbst wenn nicht Ihr Name auf dem Gutschein steht, wäre es rechtlich in Ordnung, wenn Sie in den Laden gehen und das Papier vorlegen. Allerdings gilt dies nur, wenn mit dem Namen auf dem Gutschein eine Übertragung nicht ausgeschlossen werden soll.
Soll mit der Nennung des Namens die Übertragung ausgeschlossen werden, brauchen Sie die Zustimmung des Gutschein-Ausstellers, wenn Sie diesen weitergeben möchten.
Amazon-Gutscheine: Darf man dafür bei Amazon alles kaufen?
Nein, denn Amazon löst Geschenkgutscheine nur für bestimmte Produkte ein. Grundsätzlich können Geschenkgutscheine von Amazon nicht ausgezahlt werden und Sie können dafür keine anderen Gutscheine erwerben. Positiv: Amazon-Geschenkgutscheine sind zehn Jahre gültig.
Geschäft ist pleite – was wird aus dem Gutschein?
Geht ein Geschäft während der Gutscheinlaufzeit in Insolvenz, haben Sie als Gutscheininhaber Pech. Denn dann wird der Gutschein wertlos. Sie können lediglich Ihren Anspruch beim Insolvenzverwalter als Insolvenzforderung geltend machen. Im Insolvenzverfahren werden alle Ansprüche der Gläubiger auf einen Haufen gelegt. Am Ende des Verfahrens wird der Bestand des Unternehmens an die Gläubiger verteilt. Für Gutscheine bleibt in der Regel nichts mehr oder nur sehr wenig übrig.
Aus diesem Grund sollten Sie Gutscheine immer so schnell wie möglich einlösen. Dann laufen Sie gar nicht erst Gefahr, dass der Gutschein verfällt oder wertlos wird.