





Egal, ob Sie noch in eine Riester-Rente einzahlen oder bald Ihre Auszahlungen bekommen, das dürfte Sie interessieren: Oder hätten Sie gewusst, dass die ausgezahlte Riester-Rente sich derzeit durchschnittlich auf gerade einmal 1.581 Euro pro Jahr beläuft? Das steht erstmals im neuen Alterssicherungsbericht 2024, den wir für Sie ausgewertet haben. Was Riester-Sparende wissen sollten, um bei der Auszahlung ihrer Riester-Rente keine böse Überraschung zu erleben – ein Wegweiser.
2022 haben bereits mehr als eine Million Personen eine Auszahlung aus mindestens einem geförderten Riester-Vertrag erhalten. Im Vergleich zu 2020 hat sich die Zahl der Riester-Rentnerinnen und Rentner damit verdoppelt. Ausgezahlt wurden jedoch laut Alterssicherungsbericht nur knapp 132 Euro im Monat (1.581 Euro im Jahr). Weitere Details aus dem Bericht:
In dem Bericht wird angemerkt, dass die Jahresbeträge nur "beschränkt aussagekräftig" seien und "nicht mittels Division durch zwölf auf monatliche Leistungsbeträge geschlossen werden" könne. Dafür gibt es zwei Gründe:
Was nicht in dem Regierungsbericht steht: Die Auszahlungen sind auch deshalb so niedrig, weil viele Verträge mit so hohen Kosten belastet sind, dass unterm Strich die Rendite für Riester-Versicherungsverträge gegen Null gehen kann. Dazu trug in den vergangenen zwei Jahrzehnten auch die jahrelange Niedrigzinsphase bei.
Nach den Angaben der Anbieter waren Ende 2023 rund 15,5 Millionen Riester-Verträge im Bestand. Seit dem Jahr 2018 geht die Gesamtzahl der Riester-Verträge allerdings zurück. Im Alterssicherungsbericht wird dies mit den niedrigen Zinsen, den geringen Renditen, den schwer zu verstehenden Produkten und der gestiegenen Inflation begründet. So sind der Regierungsanalyse zufolge mittlerweile "gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel" der Riester-Verträge ruhend gestellt, es werden also keine Beiträge mehr geleistet.
Positiv wird hingegen angemerkt: Die zumindest für kinderreiche Eltern und für Geringverdiener attraktiven staatlichen Zulagen werden "überwiegend von Personen im unteren Einkommensbereich in Anspruch genommen." Fast zwei Drittel der Geförderten hätten ein Bruttojahreseinkommen von unter 40.000 Euro, rund 27 Prozent ein Einkommen von weniger als 20.000 Euro. Die durchschnittliche Höhe der Förderung je geförderter Person betrug dem Bericht zufolge im Beitragsjahr 2021 rund 376 Euro.
Viele Geringverdiener wissen gar nicht, wie sie mit staatlichen Hilfen und Zuschüssen vom Arbeitgeber ohne großen Aufwand für ihr Alter zusätzlich vorsorgen können. Wie das geht, zeigt unser Ratgeber "7 Tipps, wie Sie mit wenig Geld fürs Alter sparen können".
Versicherer versuchen derzeit mit allen Mitteln, ihre voraussichtlichen Auszahlungen in der Verrentungsphase zu verringern. Das zeigt zum Beispiel ein Urteil des Amtsgerichts Reinbek (Az: 14 C 473/23) vom 10. Juli 2024. Laut der Entscheidung darf der Versicherungskonzern Allianz bei einem fondsgebundenen Riester-Vertrag nicht einfach während der Vertragslaufzeit den sogenannten Rentenfaktor senken. Mit diesem wird in einem Riester-Vertrag festgelegt, wie viel Geld Kunden pro 10.000 Euro Kapital später als Rente erhalten. So betrug in diesem Fall bei Vertragsschluss der Rentenfaktor 35,76 je 10.000 Euro Vertragsguthaben. Dem Kunden hätte also eine Rente in Höhe von 35,76 Euro monatlich bei 10.000 Euro Vertragsguthaben zugestanden. Die Allianz verringerte jedoch den Faktor zunächst auf 30,44 und später auf weitere 27,93. Die Versicherung begründete dies wie bei anderen Kunden und Kundinnen auch mit der Senkung des Garantiezinses für Lebensversicherungen beziehungsweise der langen Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt. Dagegen klagte der Riester-Sparer – mit Erfolg: Die Reinbeker Richter hielten die Vertragsbedingungen, die eine Senkung des Rentenfaktors unter bestimmten Voraussetzungen einschlossen, für unwirksam. Der Grund: Dies benachteilige den Versicherten in unangemessener Weise.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil löste Aufsehen in der Versicherungsbranche aus, nicht zuletzt deshalb, weil das Landgericht Stuttgart (Az: 53 O 214/22) ein Jahr zuvor zugunsten des Versicherers urteilte. Das Landgericht Köln wiederum hatte in einem ähnlichen Fall sich auf die Seite des Versicherten geschlagen. Diese Entscheidung ist bereits rechtskräftig, da die betroffene Versicherung Zurich ihre Berufung zurückzog. Weitere Urteile dürften folgen. So hat die Allianz laut dem Internetportal procontra gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Reinbek bereits Berufung eingelegt. Außerdem gehen jetzt die Bürgerbewegung Finanzwende und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gemeinsam juristisch gegen Versicherer vor, die die Renten von Riester-Sparern gekürzt haben. Die Verbraucherschützer streben ein Grundsatzurteil an.
Prüfen Sie in den Schreiben Ihres Versicherers, ob der ursprünglich zugesicherte Rentenfaktor gekürzt wurde. Wenn ja, verlangen Sie zunächst, dass der höhere alte Rentenfaktor wieder eingesetzt wird. Die Verbraucherzentralen bieten dafür einen Musterbrief an.
Immer mehr Riester-Sparer mit einem Riester-Banksparplan beschweren sich über neue, nicht korrekt ausgewiesene Abschlusskosten, die für den in der Auszahlungsphase nötigen Rentenversicherungsvertrag fällig werden. Dies geht aus dem Jahresbericht 2023 des Ombudsmanns für Versicherungen hervor. Diese Kosten werden den Kunden zum Eintritt in die Auszahlungsphase vom zusammengesparten Kapital abgezogen. Nun hatte zwar der Bundesgerichtshof (BGH) die in vielen Riester-Verträgen stehende Klausel, dass nach der Ansparphase "gegebenenfalls" Zusatzkosten anfallen, für unzulässig erklärt (AZ.: IV ZR 290/22). Trotzdem geht es derzeit vor Gericht immer wieder um intransparente Kosten bei der Auszahlung von Riester-Verträgen.
Im jüngsten Fall hatte ein Riester-Sparer rund 30.000 Euro angespart. Am Ende der Ansparphase tauchten laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in dem Verrentungsangebot der Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch aber plötzlich beträchtliche Kosten auf, "von denen nie die Rede war".
So wurde dem Kunden der VZ zufolge angeboten, das Guthaben entweder in Form einer lebenslangen Leibrente (Sofortrente) oder in Form eines Auszahlplans bis zum 85. Lebensjahr mit einer Verzinsung von 0,01 Prozent und einer anschließenden aufgeschobenen Rentenversicherung ab dem 85. Lebensjahr auszahlen zu lassen.
Bei der Variante "Sofortrente" hätte der Verbraucher "einkalkulierte Kosten" in Höhe von einmalig fünf Prozent des Einmalbetrages (circa 1.500 Euro) plus 18 Euro sowie jährlich 1,5 Prozent der ausgezahlten Leistung zu zahlen.
Bei der Variante "Auszahlplan" mit anschließender Rentenversicherung ab 85 sollte eine Versicherungsprämie für die Rente ab 85 in Höhe von einem Drittel des Guthabens fällig werden.
Da diese Kosten aber vorher nicht vereinbart waren, hielt das zuständige Landgericht Hechingen das Angebot für rechtswidrig. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Az 5 O 11/24 KfH).
Die Verbraucherzentrale rechnet nun damit, dass der Rechtsstreit "aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung" bis zum BGH fortgesetzt wird. Die beklagte Sparkasse hatte sich an das bereits bestehende BGH-Urteil zur Kostenklausel juristisch nicht gebunden gefühlt.
Kunden von Riester-Banksparplänen, Riester-Fondssparplänen und Riester-Bausparverträgen sollten anhand der bislang vorliegenden Urteile ihre Ansprüche prüfen und eventuell zu Unrecht erhobene Kosten zurückfordern. Dabei können Sie sich gegebenenfalls von einer Verbraucherzentrale helfen lassen.
Wenn Sie mehr zum Thema zusätzliche Altersvorsorge wissen wollen, finden Sie viele gute Tipps in unseren Ratgebern zur Altersvorsorge.