Dieses Problem kennen viele Verbraucherinnen und Verbraucher: Das alte Auto hat den Geist aufgegeben oder es reicht vom Platzangebot nicht mehr, weil die Familie Zuwachs bekommen hat. Ein neues Gefährt muss also her – doch wegen der hohen Inflation herrscht Ebbe auf dem Girokonto. Das Auto muss also geleast beziehungsweise finanziert werden.
Was ist Leasing und wie funktioniert das?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über Leasing finanzieren wollen, sollten Sie eines auf jeden Fall beachten: Leasing ist kein Ratenkauf, sondern eine Miete für die Fahrzeugnutzung. Das Fahrzeug gehört nicht Ihnen und Sie müssen es am Ende des Leasingzeitraums wieder an die Leasinggesellschaft zurückgeben. Manche Anbieter räumen dem Leasingnehmer auch die Option ein, das Auto nach Ablauf des Leasingvertrags zum Restwert zu kaufen. Hier lauern allerdings Stolperfallen (siehe Punkt Andienungsrecht).
Die Zahlungen an die Leasinggesellschaft bestehen aus einer eventuellen Mietsonderzahlung, die bei Vertragsbeginn geleistet wird, und den monatlichen Raten. Bei der Mietsonderzahlung handelt es sich um eine Vorauszahlung, welche die Kreditsumme reduziert (und somit die Sicherheit für die Leasinggesellschaft erhöht). Die beiden gebräuchlichsten Vertragsformen sind das Kilometer- und das Restwert-Leasing.
Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag, so wie bei einem Autokredit, ist beim Leasing grundsätzlich nicht möglich – und wenn, dann ist der Ausstieg meist teuer. Denn die Leasinggesellschaft hat Anspruch auf das vereinbarte Leasingentgelt für die Gesamtlaufzeit. Doch es gibt eine Ausnahme: Bei Leasingverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung besteht ein ewiges Widerrufsrecht und Sie können den Vertrag auch nach Jahren noch widerrufen. Außerdem können Sie Ihren Leasingvertrag unter Umständen auf dem Zweitmarkt weiterverkaufen, wenn der Leasinggeber einer Leasing-Übernahme zustimmt.
Bei Rückgabe des Leasing-Fahrzeugs wird der Zustand des Fahrzeug vom Vertragspartner genau begutachtet. Etwaige Mängel, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehen, müssen Sie aus eigener Tasche zahlen. Dabei werden Ihnen aber nicht die Reparaturkosten, sondern der sogenannte Minderwert in Rechnung gestellt. Das ist derjenige Betrag, um den das Fahrzeug durch die übermäßige Abnutzung gemindert wurde. Die Beweislast für die übermäßige Abnutzung liegt beim Leasinggeber.
Vorteile beim Leasing
- Planungssicherheit durch feste monatliche Raten
- Stets neue Modelle und geringe Reparaturkosten
- Leasingnehmer muss sich nicht um Verkauf kümmern
Nachteile beim Leasing
- Pkw bleibt im Eigentum der Leasinggesellschaft
- In der Regel kein vorzeitiger Ausstieg möglich
- Eventuelle Probleme bei Fahrzeugrückgabe
Kilometer-Leasing
Beim Kilometer-Leasing wird über die gefahrenen Kilometer abgerechnet. Die maximale Kilometerlaufzeit wird vertraglich vereinbart, zum Beispiel 60.000 Kilometer für 36 Monate beziehungsweise 20.000 Kilometer pro Jahr. Fahren Sie als Leasingnehmer mehr, müssen Sie pro Kilometer einen zuvor fest vereinbarten Satz nachzahlen. Fahren sie weniger, bekommen sie für jeden Kilometer Geld zurück – vorausgesetzt, die Erstattung ist im Vertrag aufgeführt. Dabei sollten Sie auch beachten, dass der Kilometersatz für Minderkilometer in der Regel deutlich geringer ausfällt als für Mehrkilometer.
Bei der Berechnung von Nachzahlung oder Erstattung bleiben meist 2.500 Kilometer unberücksichtigt. Beim Vergleich von Angeboten sollten Sie prüfen, wie teuer Mehrkilometer sind. Denn das geht von überschaubaren sieben oder acht Cent bis zu 30 Cent pro Kilometer und mehr. Das kann bei einem Job-Wechsel mit weiterem Arbeitsweg den Geldbeutel belasten. Mit beispielsweise 15 Cent pro Mehrkilometer kosten 70.000 Kilometer Gesamtfahrleistung statt der vereinbarten 60.000 immerhin 1.125 Euro Nachzahlung.
Generell sollten Sie darauf achten, dass Sie für Ihren Leasingvertrag keine unrealistisch niedrige Fahrleistung ansetzen, um die Raten zu drücken. Das gilt häufig für Sonderangebote, die aggressiv beworben werden – mit einer „attraktiven Monatsrate“. Um diese Rate klein zu bekommen, wird in vielen Fällen die Mietsonderzahlung besonders hoch angesetzt – oder die Kilometerlaufzeit besonders knapp.
Die günstige Monatsrate für ein Mittelklasseauto mit 10.000 Kilometern jährlicher Fahrleistung bleibt nur dann wirklich günstig, wenn Sie auch wirklich wenig fahren. Sonst müssen Sie am Vertragsende reichlich nachzahlen. Üblicherweise sollte man als normaler Autofahrer pro Jahr zwischen 15.000 und 20.000 Kilometer ansetzen.
Das Kilometer-Leasing ist für die Kundinnen und Kunden das sicherste Modell, weil die Leasinggesellschaft das Risiko eines Wertverlusts trägt und Sie sich nicht um den Verkauf und etwaige Reparaturen kümmern müssen. Im Normalfall geben Sie das Auto der Leasinggesellschaft zurück und fertig. Streit ist allerdings programmiert bei der Frage, ob das Auto Mängel hat, die über normalen Verschleiß hinausgehen oder gar die Betriebssicherheit gefährden. Dann nämlich muss der Kunde wie oben beschrieben den Minderwert zahlen. Diesen Unsicherheitsfaktor einmal ausgeklammert, hat das Kilometer-Modell für Sie den Vorteil, dass Sie die Kosten genau planen können.
Restwert-Leasing
Das Restwert-Leasing lässt sich dagegen kaum genau kalkulieren. Bei Abschluss des Vertrags wird ein Wert festgelegt, den Sie am Ende der Vertragslaufzeit als Abschlusszahlung leisten müssen. Im Idealfall ist dies genau der Betrag, den das Auto noch auf dem Gebrauchtmarkt erlöst. Allerdings lässt sich nicht mit Sicherheit über zwei, drei Jahre voraussagen, wie sich der Gebrauchtwagenmarkt für ein bestimmtes Auto entwickeln wird. Liegt der von einem Gutachter ermittelte Fahrzeugwert bei Rücknahme unter dem kalkulierten Restwert, müssen Sie die Differenz begleichen.
Ist das Auto mehr wert als vorher angenommen, kassiert die Leasinggesellschaft den Mehrerlös, wenn der Vertrag keine entsprechende Mehrerlösklausel enthält. Die meisten Verträge enthalten aber eine solche Klausel, dann bekommen Sie vom Mehrerlös 75 Prozent, die Leasinggesellschaft 25 Prozent. Nur wenn Sie auch Ihr nächstes Auto bei der Gesellschaft leasen, verzichtet der Leasinggeber auf seine 25 Prozent und schreibt Ihnen den vollen Mehrerlös gut. Sie können dann dieses Geld als Sonderzahlung fürs neue Auto verwenden.
- Achtung: Im Wertgutachten wird der sogenannte Händlereinkaufspreis angesetzt. Der liegt um rund 20 Prozent unter dem Marktpreis des Gebrauchtwagens. Tipp: Selber eine Anzeige aufgeben und einen Käufer suchen, der das Auto bei der Leasinggesellschaft zum kalkulierten Restwert auslöst. Diese Mühe kann bares Geld sparen.
Auf eines sollen Sie jedoch schon bei Abschluss des Leasingvertrags achten: Um die Raten möglichst klein zu halten, wird der Restwert oft viel zu hoch kalkuliert. Wenn das Auto dann nicht zu diesem Preis verkauft werden kann, müssen Sie nachzahlen. Dieses Geld fehlt dann beim nächsten Autokauf.
Unfall oder Diebstahl können teuer werden
Richtig teuer kann Leasing dann werden, wenn das Auto gestohlen wird oder bei einem Unfall einen Totalschaden erleidet. Denn die eigene Kasko- oder die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzt nicht den Neu-, sondern nur den Wiederbeschaffungswert. Der liegt wegen des hohen Wertverlustes im ersten Jahr deutlich unter dem Ablösewert des Leasingvertrags. Die finanzielle Lücke geht zu Lasten des Kunden.
Abhilfe schafft ein sogenannter GAP-Schutz (englisch Gap = Lücke), der die Differenz zwischen Neu- und Wiederbeschaffungswert bei Diebstahl oder Totalschaden ausgleicht. Die GAP-Versicherung sollte möglichst kostenlos im Leasingvertrag enthalten sein. Wenn nicht, schließen Sie eine Vollkaskoversicherung mit Neuwerteentschädigung ab. Je nach Police wird ein Zeitraum von zwölf bis 48 Monaten abgedeckt.
Oft missverstanden – das Andienungsrecht
Das sogenannte Andienungsrecht ist in vielen Restwert-Verträgen enthalten und wird von Verbraucherinnen und Verbrauchern oftmals missverstanden. Diese Klausel gibt der Leasinggesellschaft das Recht, vom Kunden den Kauf des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit rechtlich bindend zu verlangen.
Umgekehrt, und das verstehen viele Kunden falsch, hat man eben keinen Anspruch auf Übernahme des Autos. Das bedeutet: Liegt der Marktpreis bei Vertragsende über dem kalkulierten Restwert, wird die Leasinggesellschaft von ihrem Andienungsrecht nicht Gebrauch machen. Schließlich kann sie das Auto am Markt zu einem besseren Preis verkaufen. Liegt der Marktpreis allerdings unter dem kalkulierten Restwert, wird die Leasinggesellschaft ihr Andienungsrecht ausüben und den Kunden verpflichten, das Auto zum kalkulierten Restwert zu kaufen – der Kunde zahlt also drauf.
Wer jetzt geneigt ist zu denken, die Raten extra hoch anzusetzen, damit der Restwert besonders niedrig ausfällt: Das ist natürlich nicht sehr sinnvoll. Denn dann macht die Leasinggesellschaft beim Verkauf ein gutes Geschäft, von dem der Käufer – wie eingangs beschrieben – nur zu 75 Prozent profitiert.
Falls der Leasinggeber oder Händler Ihnen bei Vertragsabschluss verspricht, dass Sie das Auto später auch zum (niedrigeren) Restwert ankaufen können, sollten Sie sich das auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen.
Was ist eine Finanzierung?
Bei der Kreditfinanzierung für Ihren Neuen oder Gebrauchten stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen: Ein klassischer Ratenkredit oder Autokredit mit und ohne Anzahlung oder ein sogenannter Ballonkredit mit niedrigen Monatsraten und hoher Schlussrate. Bei der sogenannten Drei-Wege-Finanzierung können Sie wählen, ob Sie die Schlussrate aus eigener Tasche zahlen, eine Anschlussfinanzierung dafür aufnehmen oder das Auto dem Händler zurückgeben. Letzteres ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft und birgt Risiken. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Finanzierungsvarianten sowie Vor- und Nachteilen erhalten Sie in unserem Ratgeber zur Autofinanzierung.
Der klassische Autokredit ähnelt grundsätzlich einem Ratenkredit (Privatkredit), ist aber zweckgebunden. Er läuft nach einem schlichten Schema: Der Kunde zahlt in einem festen Zeitraum – meist 36, 48 oder 60 Monate – und festen Monatsraten den Darlehensbetrag plus Zinsen zurück. Autokäufer oder -käuferinnen, die ihr Auto längerfristig behalten wollen, sind mit diesem klassischen Kredit meist besser dran: Durch die relativ schnelle Tilgung sind die Kosten für das Darlehen bei einem vergleichbaren Zinssatz niedriger als bei einer Schlussratenfinanzierung. Allerdings mit dem Nachteil hoher Monatsraten, die auch gestemmt werden müssen.