Von den eigenen vier Wänden träumen viele Familien. Doch die nach wie vor hohen Immobilienpreise, steigende Zinsen und hohe Baukosten haben diesen Traum in den vergangenen Monaten oft platzen lassen. Vor allem für Familien mit geringen oder mittlere Einkommen ist der Bau des eigenen Häuschens oft finanziell unerreichbar geworden. Ihnen will die Bundesregierung nun mit günstigen Krediten unter die Arme greifen.
Das Programm Wohneigentum für Familien (WEF) – Kredit 300 bietet Familien mit Kindern zinsverbilligte Darlehen für den Neubau von klimafreundlichen Häusern. Es wurde zum 1. Juni 2023 eingeführt und mittlerweile überarbeitet. Das Programm gilt als Nachfolger des Baukindergeldes. Biallo.de erklärt Ihnen, wie das neue Programm aussieht, wer es in Anspruch nehmen kann und wieviel Geld man dabei bekommen kann.
Wer wird gefördert?
In Anspruch nehmen können die Förderung Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen durfte bei Einführung des Programms nicht mehr als 60.000 Euro im Jahr betragen, mittlerweile wurde die Einkommensgrenze auf 90.000 Euro angehoben. Für jedes weitere Kind unter 18 Jahren erhöht sich der Betrag um jeweils 10.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Familie das Wohneigentum selbst nutzt – und kein weiteres Wohneigentum hat.
- Biallo-Lesetipp: Nachwuchs ist teuer. Gut 200.000 Euro und mehr kostet ein Kind bis zum 18. Geburtstag. Wenn es studiert, wird es noch deutlich teurer. Womit Eltern rechnen müssen und wie sie finanziell vorsorgen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber Was kostet ein Kind? – Diese Kosten entstehen bis zur Volljährigkeit.
Wie sieht die Förderung aus?
Familien können im Rahmen des WEF-Programms zinsgünstige Kredite der staatlichen Förderbank KfW erhalten. Beantragt wird das Darlehen über die eigene Bank oder Sparkasse – vorausgesetzt, sie bietet den Service an. Die Laufzeit der Kredite reicht von vier bis 35 Jahre. Abhängig von der Laufzeit unterscheidet sich der Kreditzins: Er liegt bei 0,01 Prozent für kürzere Tilgungsdauern und steigt bis auf 0,53 Prozent bei längeren Laufzeiten (siehe Tabelle). Das Bundesbauministerium weist jedoch darauf hin, dass sich die Konditionen auch ändern können: „Ausschlaggebend ist die Zinshöhe zum Zeitpunkt der Förderzusage.“ Die Zinsbindung der Kredite beträgt jeweils zehn Jahre. Die KfW bietet auch die Möglichkeit, den Kredit als endfälliges Darlehen aufzunehmen, allerdings ist die Laufzeit dann auf vier bis zehn Jahre begrenzt. Der Sollzins liegt aktuell bei 0,68 Prozent (effektiv 0,68 Prozent, Stand 13. November 2023).
So viel kosten die verbilligten Kredite:
Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
---|---|---|---|
4 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | 0,01 % (0,01 %) |
11 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 0,25 % (0,25 %) |
26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | 0,53 % (0,53 %) |
Quelle: KfW, Stand 13. November 2023
Abhängig von der Zahl der Kinder und dem zu versteuernden Einkommen können Familien Kredite in unterschiedlicher Höhe bekommen. Die Darlehenssumme reichte bei Einführung des Programms von maximal 140.000 Euro bis 240.000 Euro, zwischenzeitlich wurden die Höchstbeträge um bis zu 35.000 Euro angehoben. Neben der Zahl der Kinder hängt der Kredithöchstbetrag dabei aber auch davon ab, welche Umweltstandards das Haus erfüllt.
So hoch sind die geförderten Kreditsummen:
Klimafreundliches Gebäude
Anzahl der Kinder | Maximales Haushaltseinkommen | Maximaler Kreditbetrag |
---|---|---|
1 | 90.000 Euro | 170.000 Euro |
2 | 100.000 Euro | 170.000 Euro |
3 | 110.000 Euro | 200.000 Euro |
4 | 120.000 Euro | 200.000 Euro |
ab 5 | 130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind | 220.000 Euro |
Klimafreundliches Gebäude mit Qualitätssiegel (QNG)
Anzahl der Kinder | Maximales Haushaltseinkommen | Maximaler Kreditbetrag |
---|---|---|
1 | 90.000 Euro | 220.000 Euro |
2 | 100.000 Euro | 220.000 Euro |
3 | 110.000 Euro | 250.000 Euro* |
4 | 120.000 Euro | 250.000 Euro* |
ab 5 | 130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind | 270.000 Euro |
*Bei Familien mit 3 oder 4 Kindern wurde der maximale Kreditbetrag um 35.000 Euro aufgestockt, in allen anderen Fällen um 30.000 Euro; Quelle: KfW, Stand 13. November 2023
Was wird gefördert?
Mit dem Programm will die Bundesregierung gezielt den Bau klimafreundlicher Gebäude voranbringen. Die Energieeffizienz der Neubauten spielt daher bei der geförderten Kreditvergabe eine wichtige Rolle. Die Neubauten müssen dem Standard sogenannter Effizienzhäuser 40 (EH 40) entsprechen. Das bedeutet: Das Gebäude darf im Laufe seines Lebens nur 40 Prozent der Energie verbrauchen, die ein Standardhaus benötigt.
Verfügt das Haus darüber hinaus auch noch über eine besondere Zertifizierung für Nachhaltigkeit, erhöhen sich die maximalen Kreditbeträge. Entscheidend ist dabei das sogenannte „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG). Gebäude mit dem QNG-Siegel müssen besondere Anforderungen an den Klimaschutz erfüllen. Welche das sind, hat das Bundesbauministerium in einer eigenen Broschüre zusammengefasst.
Damit die energetischen Standards auch eingehalten werden, müssen Familien zwingend eine sogenannte Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten in ihr Bauprojekt einbinden. Die Fachleute sollen bei der Beantragung der WEF-Förderung helfen und das gesamte Bauvorhaben begleiten. Unter energie-effizienz-experten.de führt der Bund eine Liste mit rund 13.000 Expertinnen und Experten, die dafür in Frage kommen.