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Erfolg der Verbraucherzentrale gegen Verwahrentgelt

Landgericht Berlin erteilt Negativzinsen eine Absage – was bedeutet das?

Mike Belschner
Product Owner
Veröffentlicht am: 17.11.2021

Auf einen Blick

  • Unter welchen Umständen dürfen Banken Negativzinsen oder Verwahrentgelte berechnen oder ist das generell verboten?
  • Das Landgericht Berlin hat sich mit der Frage beschäftigt.
  • Was müssen Bankkunden nach dem Urteil wissen und wie geht es jetzt mit den Negativzinsen weiter?
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Landgericht Berlin hat als Erstes zu Verwahrentgelten geurteilt
  2. Die Verbraucherzentrale freut sich über das verbraucherfreundliche Urteil
  3. Wie geht es mit den Negativzinsen weiter?
  4. Was sollten Kunden mit höheren Guthaben jetzt tun?

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin sorgt für viel Wirbel am Finanzmarkt. Es geht um die Zulässigkeit der sogenannten Verwahrentgelte, auch Negativzinsen genannt. Über 500 Banken berechnen mittlerweile die Minuszinsen für Einlagen ihrer Kunden. Die Verbraucherzentrale ist jedoch der Meinung, dass die Berechnung von Negativzinsen durch die Banken unzulässig sei. Aus diesem Grund hat der Verbraucherzentrale Bundesverband zur grundsätzlichen Klärung der Rechtsfrage an unterschiedlichen Standorten Klagen gegen Kreditinstitute erhoben.

 

Landgericht Berlin hat als Erstes zu Verwahrentgelten geurteilt

Als erstes Gericht hat das Landgericht Berlin ein Urteil zu den Negativzinsen gesprochen. Konkret ging es um die Praxis der Sparda-Bank Berlin, welche für Guthaben über 25.000 Euro auf dem Girokonto ihren Kunden 0,5 Prozent Verwahrentgelt berechnet. Auf dem Tagesgeldkonto der Bank müssen Kunden ab einem Guthaben von 50.000 Euro Verwahrentgelt bezahlen. Geregelt ist das bei der Sparda-Bank, wie bei vielen anderen Banken, im Preisverzeichnis der Bank.

Das Landgericht Berlin hat am 28.10.2021 sein Urteil verkündet. Danach ist die Berechnung der Negativzinsen im vorliegenden Fall unzulässig. Die Sparda-Bank Berlin wurde verurteilt, die Berechnung von Negativzinsen zukünftig zu unterlassen und zu Unrecht berechnete Zinsen den Kunden zu erstatten. Nach der Auffassung des Gerichts werden Verbraucher durch die Klauseln zu den Negativzinsen im Preisverzeichnis unangemessen benachteiligt. Zudem entspricht die Praxis nicht den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen. Dem Kunden müsse mindestens der Betrag bleiben, den er eingezahlt habe. Daran könnten auch veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen nichts ändern. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

 

Die Verbraucherzentrale freut sich über das verbraucherfreundliche Urteil

Auch wenn das Urteil derzeit noch nicht rechtskräftig ist, erringt die Verbraucherzentrale damit einen Zwischenerfolg. David Bode, Rechtsreferent beim vzbv, erklärt: “Das ist ein sehr gutes Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Landgericht Berlin setzt hiermit ein klares Signal gegen den Versuch vieler Banken, Kundinnen und Kunden mit Verwahrentgelten in Form von Negativzinsen zu belasten.”.

Die Verbraucherschützer sind zudem darüber erfreut, dass die Sparda-Bank mit dem Gerichtsbeschluss zur Rückzahlung aller zu Unrecht kassierten Beträge verurteilt wurde. Dadurch müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher in Bezug auf die Negativzinsen ihre Ansprüche nicht einzeln selbst geltend machen, so wie das beispielsweise bei den unzulässigen Kontogebühren aktuell der Fall ist.

 

Wie geht es mit den Negativzinsen weiter?

Auch wenn das noch nicht rechtskräftige Urteil ohne jeden Zweifel ein Etappensieg der Verbraucherschützer ist, kann dieses noch lange nicht verallgemeinert werden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gilt es zunächst nur für die Kunden der Sparda-Bank Berlin. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht und letztlich auch beim Bundesgerichtshof entschieden wird. Möglicherweise wird auf dem Weg der Instanzen auch der Europäische Gerichtshof einbezogen. Bis es hier also absolute Rechtssicherheit gibt, wird noch einige Zeit ins Land gehen, möglicherweise mehrere Jahre.

 

Was sollten Kunden mit höheren Guthaben jetzt tun?

Selbst wenn die Rechtsprechung des Landgerichts Berlin sich generell durchsetzt, ist das kein großer Gewinn für die vielen Sparerinnen und Sparer. Schließlich wäre dann lediglich die Berechnung der Negativzinsen nicht mehr möglich. Die Bank kann dennoch den Zinssatz für Spareinlagen auf null setzen. Das bedeutet, dass Sie als Bankkunde Ihre Ersparnisse trotzdem nicht vermehren. Im Gegenteil, aufgrund der Inflation schrumpft Ihr Vermögen dennoch.

Deshalb raten wir auch weiterhin allen Bankkunden, dass sich diese nach lukrativeren Geldanlagen umsehen. Beispielsweise können Sie sich am Erfolg der Volksbanken beteiligen, indem Sie Geld in Genossenschaftsanteile investieren. 2020 schütteten die Volks- und Raiffeisenbanken durchschnittlich zwei Prozent Dividende aus. Bei der Raiffeisenbank Hochtaunus* können Sie aktuell bis zu 50.000 Euro pro Person investieren. Ein Paar mit zwei Kindern bringt also 200.000 Euro unter, wenn jeder Genosse/in wird. Fürs vergangene Geschäftsjahr schüttete diese Genossenschaftsbank im Frühjahr 2,5 Prozent Dividende aus. Ähnlich ist das bei der Volksbank Dortmund-Nordwest*. Lesen Sie in unserem Ratgeber, was es in Bezug auf die Sicherheit und Verfügbarkeit zu beachten gibt.

Auch mit digitalen Vermögensverwaltern, sogenannten Robo-Advisor, können Sie Ihr Geld vermehren. Wenn Sie langfristig Vermögen anlegen oder aufbauen möchten, dann sind ETF-Sparpläne eine gute Möglichkeit. Bei der Direktbank ING können Sie zum Beispiel schon ab einer monatlichen Sparrate von einem Euro einsteigen.

In weiteren Ratgebern auf biallo.de erklären wir, wie Sie Negativzinsen generell vermeiden und welche Banken keine Negativzinsen verlangen. Zudem sollten sich Geschäftskunden auch weiterhin Gedanken über Negativzinsen machen. Denn im vorliegenden Urteil des Landgerichts Berlin ging es ausschließlich um Verbraucher. Wir erklären in einem ausführlichen Ratgeber, was Handwerker, Selbstständige und Unternehmen gegen Negativzinsen tun können.

Über den Product Owner Mike Belschner

Mike, Jahrgang 1971, ist Online-Redakteur und bringt seine Expertise bei biallo.de im Bereich Verbraucherthemen sowie in Ratgeber und Anleitungen ein. Er ist erst dann zufrieden, wenn der Leser die Lösung für sein Problem gefunden hat. Als Verkäufer, freier Autor, Unternehmer und erfolgreicher Gründer bringt er viel Erfahrung und “Internet-Geist” mit. 2016 gründete Mike das Verbraucherschutzportal onlinewarnungen.de, später verbraucherschutz.com, welches bereits 3 Jahre später zu den führenden Webseiten im Bereich Verbraucherschutz gehörte. Nach dem Verkauf des Projektes verstärkt Mike das Biallo-Team seit 2020. 

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