Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin sorgt für viel Wirbel am Finanzmarkt. Es geht um die Zulässigkeit der sogenannten Verwahrentgelte, auch Negativzinsen genannt. Über 500 Banken berechnen mittlerweile die Minuszinsen für Einlagen ihrer Kunden. Die Verbraucherzentrale ist jedoch der Meinung, dass die Berechnung von Negativzinsen durch die Banken unzulässig sei. Aus diesem Grund hat der Verbraucherzentrale Bundesverband zur grundsätzlichen Klärung der Rechtsfrage an unterschiedlichen Standorten Klagen gegen Kreditinstitute erhoben.
Landgericht Berlin hat als Erstes zu Verwahrentgelten geurteilt
Als erstes Gericht hat das Landgericht Berlin ein Urteil zu den Negativzinsen gesprochen. Konkret ging es um die Praxis der Sparda-Bank Berlin, welche für Guthaben über 25.000 Euro auf dem Girokonto ihren Kunden 0,5 Prozent Verwahrentgelt berechnet. Auf dem Tagesgeldkonto der Bank müssen Kunden ab einem Guthaben von 50.000 Euro Verwahrentgelt bezahlen. Geregelt ist das bei der Sparda-Bank, wie bei vielen anderen Banken, im Preisverzeichnis der Bank.
Das Landgericht Berlin hat am 28.10.2021 sein Urteil verkündet. Danach ist die Berechnung der Negativzinsen im vorliegenden Fall unzulässig. Die Sparda-Bank Berlin wurde verurteilt, die Berechnung von Negativzinsen zukünftig zu unterlassen und zu Unrecht berechnete Zinsen den Kunden zu erstatten. Nach der Auffassung des Gerichts werden Verbraucher durch die Klauseln zu den Negativzinsen im Preisverzeichnis unangemessen benachteiligt. Zudem entspricht die Praxis nicht den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen. Dem Kunden müsse mindestens der Betrag bleiben, den er eingezahlt habe. Daran könnten auch veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen nichts ändern. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale freut sich über das verbraucherfreundliche Urteil
Auch wenn das Urteil derzeit noch nicht rechtskräftig ist, erringt die Verbraucherzentrale damit einen Zwischenerfolg. David Bode, Rechtsreferent beim vzbv, erklärt: “Das ist ein sehr gutes Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Landgericht Berlin setzt hiermit ein klares Signal gegen den Versuch vieler Banken, Kundinnen und Kunden mit Verwahrentgelten in Form von Negativzinsen zu belasten.”.
Die Verbraucherschützer sind zudem darüber erfreut, dass die Sparda-Bank mit dem Gerichtsbeschluss zur Rückzahlung aller zu Unrecht kassierten Beträge verurteilt wurde. Dadurch müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher in Bezug auf die Negativzinsen ihre Ansprüche nicht einzeln selbst geltend machen, so wie das beispielsweise bei den unzulässigen Kontogebühren aktuell der Fall ist.
Wie geht es mit den Negativzinsen weiter?
Auch wenn das noch nicht rechtskräftige Urteil ohne jeden Zweifel ein Etappensieg der Verbraucherschützer ist, kann dieses noch lange nicht verallgemeinert werden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gilt es zunächst nur für die Kunden der Sparda-Bank Berlin. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht und letztlich auch beim Bundesgerichtshof entschieden wird. Möglicherweise wird auf dem Weg der Instanzen auch der Europäische Gerichtshof einbezogen. Bis es hier also absolute Rechtssicherheit gibt, wird noch einige Zeit ins Land gehen, möglicherweise mehrere Jahre.
Was sollten Kunden mit höheren Guthaben jetzt tun?
Selbst wenn die Rechtsprechung des Landgerichts Berlin sich generell durchsetzt, ist das kein großer Gewinn für die vielen Sparerinnen und Sparer. Schließlich wäre dann lediglich die Berechnung der Negativzinsen nicht mehr möglich. Die Bank kann dennoch den Zinssatz für Spareinlagen auf null setzen. Das bedeutet, dass Sie als Bankkunde Ihre Ersparnisse trotzdem nicht vermehren. Im Gegenteil, aufgrund der Inflation schrumpft Ihr Vermögen dennoch.
Deshalb raten wir auch weiterhin allen Bankkunden, dass sich diese nach lukrativeren Geldanlagen umsehen. Beispielsweise können Sie sich am Erfolg der Volksbanken beteiligen, indem Sie Geld in Genossenschaftsanteile investieren. 2020 schütteten die Volks- und Raiffeisenbanken durchschnittlich zwei Prozent Dividende aus. Bei der Raiffeisenbank Hochtaunus* können Sie aktuell bis zu 50.000 Euro pro Person investieren. Ein Paar mit zwei Kindern bringt also 200.000 Euro unter, wenn jeder Genosse/in wird. Fürs vergangene Geschäftsjahr schüttete diese Genossenschaftsbank im Frühjahr 2,5 Prozent Dividende aus. Ähnlich ist das bei der Volksbank Dortmund-Nordwest*. Lesen Sie in unserem Ratgeber, was es in Bezug auf die Sicherheit und Verfügbarkeit zu beachten gibt.