Mein Konto Meine Bibliothek
x
Weiterer Teilerfolg der Verbraucherzentrale

Tendenz erkennbar? - Bereits zwei Landgerichte urteilen Verwahrentgelte als unzulässig

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 28.01.2022

Auf einen Blick

  • Das Landgericht Düsseldorf hat sich mit der Frage befasst, ob die Volksbank Rhein-Lippe Negativzinsen oder Verwahrentgelte berechnen darf.
  • Welche Konsequenzen gibt es für die Kunden der Bank nach dem Urteil?
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Landgericht Düsseldorf urteilt als zweites Gericht zu Verwahrentgelten
  2. Sparkasse Köln-Bonn ändert strittige Klauseln vor Verhandlung
  3. Wie geht es mit den Negativzinsen weiter?
  4. Was sollten Kunden mit höheren Guthaben jetzt tun?

Erneut sorgt ein Urteil eines Landgerichts für Wirbel am Finanzmarkt. Das Landgericht Düsseldorf ist nach dem Landgericht Berlin bereits das zweite Gericht, welches sogenannten Verwahrentgelten, auch Negativzinsen genannt, per Urteil eine Absage erteilt. Mittlerweile berechnen über 550 Banken Minuszinsen für die Einlagen ihrer Kunden.

Die Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass die Berechnung von Negativzinsen durch die Banken generell unzulässig sei. Angesichts dessen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zur grundsätzlichen Klärung der Rechtsfrage an unterschiedlichen Standorten Klagen gegen Kreditinstitute erhoben. Insgesamt stehen noch zwei Klagen auf Landgerichtsebene aus.

 

Landgericht Düsseldorf urteilt als zweites Gericht zu Verwahrentgelten

Nachdem sich bereits das Landgericht Berlin in einem Urteil gegen die Negativzinsender Sparda-Bank Berlin geäußert hat, zieht ein weiteres Gericht nach. In der Verhandlung des Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 12 O 34/21) ging es speziell um die Preisklauseln der Volksbank Rhein-Lippe. Diese berechnet bei Girokonten Negativzinsen von 0,5 Prozent pro Jahr auf Einlagen über 10.000 Euro.

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Kreditinstitut neben Kontoführungsgebühren keine Negativzinsen berechnen darf. Zusatzkosten sind mit den gesetzlichen Regelungen zum Girovertrag nicht vereinbar, da die Geldverwahrung Voraussetzung für die vereinbarten Zahlungsdienstleistungen sei. Es handle sich nicht um eine Sonderleistung der Bank.

David Bode von der Verbraucherzentrale erklärt „Wir sehen das Verwahrentgelt nicht als sogenannte Preishauptabrede, sondern als Entgelt für eine vertragliche Nebenleistungspflicht. Das bedeutet: Die unregelmäßige Verwahrung von Einlagen ist überhaupt eine Bedingung dafür, dass das Kreditinstitut die vertragliche Hauptleistung der Zahlungsdienste erbringen kann. Und das gilt nach unserer Auffassung unabhängig davon, ob daneben eine Kontoführungsgebühr erhoben wird oder nicht.”

Die Volksbank Rhein-Lippe wurde dazu verurteilt, Namen und Anschriften der betroffenen Kunden und die Höhe der Entgelte dem VZBV oder einem Angehörigen eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufs zu übermitteln. Diese können dann die Erstattung der rechtswidrig erhobenen Entgelte durchsetzen. In den Augen des Gerichts würden Verbraucherinnen und Verbraucher mit den Verwahrentgelten eine doppelte Gegenleistung für eine einheitliche Leistung erbringen und wären damit benachteiligt.

Auch wenn das aktuelle Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist dieses ein erneuter Etappensieg für die Verbraucherzentrale. Der Zwischenerfolg kommt sowohl bei den Verbraucherschützern als auch bei den Bankkunden gut an. Allerdings geht die Volksbank Rhein-Lippe gegen das Urteil vor, indem sie Berufung eingelegt hat.

 

Sparkasse Köln-Bonn ändert strittige Klauseln vor Verhandlung

In der Klage gegen die Sparkasse Köln-Bonn gab es dagegen nur einen kleinen Teilerfolg für die Verbraucherschützer. Die Bank wurde wegen mehrerer Gebührenklauseln im Preisverzeichnis abgemahnt und verklagt, darunter auch eine Klausel über ein Verwahrentgelt bei Girokonten. Das Landgericht Köln wies die Klage ab. Allerdings nur, weil die Sparkasse eingesehen hat, dass die Klauseln rechtlich problematisch waren. Die Sparkasse akzeptierte die Abmahnkosten des VZBV und änderte die strittigen Klauseln noch vor der Gerichtsverhandlung.

 

Wie geht es mit den Negativzinsen weiter?

Selbst nach dem zweiten Urteil gegen die Verwahrentgelte einzelner Sparkassen und Banken kann dieses nicht verallgemeinert werden, wenngleich eine leichte Tendenz der Gerichte deutlich wird. Wahrscheinlich ist jedoch, dass die Rechtsstreitigkeiten in die nächste Instanz gehen und letztlich auch beim Bundesgerichtshof (BGH) entschieden werden. Davon ist auch der Bankenrechtsexperte Claus Steiner im Interview mit biallo.de überzeugt. Möglicherweise wird auf dem Weg der Instanzen auch der Europäische Gerichtshof einbezogen. Bis es hier also absolute Rechtssicherheit gibt, wird noch einige Zeit ins Land gehen, möglicherweise mehrere Jahre.

David Bode von der Verbraucherzentrale Bundesverband sagt: „Vielleicht wird es noch in diesem Jahr eine Entscheidung auf Oberlandesgerichtsebene geben. Je schneller die Rechtsfrage beim BGH landet, umso besser! Schließlich kommt nicht nur Verbraucherinnen und Verbrauchern Rechtssicherheit zugute, sondern auch der Kreditwirtschaft."

 

Was sollten Kunden mit höheren Guthaben jetzt tun?

Aufgrund der weiterhin unsicheren Rechtslage raten wir auch weiterhin allen Bankkunden, dass sich diese nach lukrativeren Geldanlagen umsehen. Sie können sich etwa am Erfolg der Volksbanken beteiligen, indem Sie Geld in Genossenschaftsanteile investieren. 2020 schütteten die Volks- und Raiffeisenbanken durchschnittlich zwei Prozent Dividende aus.

Bei der Raiffeisenbank Hochtaunus* können Sie zum Beispiel aktuell bis zu 50.000 Euro pro Person investieren. Ein Paar mit zwei Kindern bringt also 200.000 Euro unter, wenn jeder Genosse oder Genossin wird. Fürs vergangene Geschäftsjahr schüttete diese Genossenschaftsbank im Frühjahr 2,5 Prozent Dividende aus. Ähnlich ist das bei der Volksbank Dortmund-Nordwest*. Lesen Sie in unserem Ratgeber, was es in Bezug auf die Sicherheit und Verfügbarkeit zu beachten gibt.

Alternativ vermehren Sie Ihr Geld mit digitalen Vermögensverwaltern, sogenannten Robo-Advisor. Wenn Sie langfristig Vermögen anlegen oder aufbauen möchten, dann sind ETF-Sparpläne eine vielversprechende Möglichkeit. Bei der Direktbank ING können Sie zum Beispiel schon ab einer monatlichen Sparrate von einem Euro einsteigen. In unserer Anleitung erklären wir, wie Sie ETF-Sparen ausprobieren und einen Sparplan bei der ING anlegen.

Selbstverständlich können Sie Ihr vorhandenes Guthaben auch umschichten, indem Sie Banken ohne Negativzinsen nutzen. Besonders wichtig ist das Thema Negativzinsen für Unternehmen. Schließlich geht es bei den aktuellen Urteilen ausschließlich um Verbraucher und nicht um Geschäftskunden. Wir erklären in einem ausführlichen Ratgeber, was Handwerker, Selbstständige und Unternehmen gegen Negativzinsen tun können.

Über die Redakteurin Franziska Baum

Alle Artikel der Redakteurin Franziska Baum ansehen
Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.