Mithilfe eines Ratenkredites lässt sich so mancher Wunsch finanzieren – sei es die neue Wohnungseinrichtung, der Traumurlaub oder ein Auto. Doch was ist, wenn der Darlehensnehmer plötzlich über zusätzliches Geld verfügt und die Kreditsumme auf einen Schlag tilgen möchte? Dann kann er eine vorzeitige Kündigung vornehmen, allerdings darf die Bank dafür eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Enthält der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, ist auch ein Widerruf möglich. Diesen Widerrufsjoker akzeptieren die Banken aber nicht ohne Weiteres und es empfiehlt sich ein spezialisierter Rechtsbeistand. Eine vollständige Tilgung kann zum Beispiel durch ein privates Darlehen von Angehörigen getätigt werden.
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Wann ist eine vorzeitige Ablösung sinnvoll?
Wer einen Ratenkredit aufgenommen hat, zahlt diesen monatlich in gleich hohen Raten, bestehend aus Tilgung zuzüglich zu leistender Zinsen, zurück. Kreditnehmer können aber auch zusätzliche Zahlungen, sogenannte Sondertilgungen, vornehmen. Sie dürfen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Teilrückzahlungen leisten oder aber auch die komplette Restschuld zurückzahlen. Diese Regelung gilt zumindest für Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Zu diesem Zeitpunkt ist in Deutschland die europaweite Verbraucherrichtlinie umgesetzt worden.
Sondertilgungen sind meist sinnvoll, da Kreditnehmer ihr Darlehen schneller zurückzahlen und somit insgesamt Zinsen sparen. Die größte Ersparnis bringt natürlich die vorzeitige Ablösung auf einen Schlag mit sich. Und dies ergibt sich gar nicht so selten. So mancher Kreditnehmer kommt während der Darlehenslaufzeit zu Geld, beispielsweise weil er eine Erbschaft macht oder eine Auszahlung aus einer Geldanlage erhält.
Eine vorzeitige Tilgung der restlichen Darlehenssumme kann jedoch Kosten verursachen. Da ihr Zinsen entgehen, hat die kreditgebende Bank das Recht, dem Kunden in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Hinzu kommt: Der Kunde hätte das Geld, das er zur Tilgung einsetzt, auch anlegen können. In die Berechnung muss also auch der entgangene Zinsertrag einfließen. Letztendlich lohnt sich eine vorzeitige Tilgung immer dann, wenn die Zinsersparnis über den Kosten für die Teilrückzahlung oder der Kompletttilgung liegt.