Wenn der Effektivzins auf mehr als 27 Prozent hochschnellt
Redaktion
Redakteur
Veröffentlicht am: 29.05.2020
Auf einen Blick
Banken binden an Ratenkredite häufig eine Restschuldversicherung. Dadurch verteuert sich der Effektivzins meist um ein Vielfaches.
Der tatsächliche effektive Zins wird in Kreditverträgen mit Restschuldversicherungen in der Regel nicht ausgewiesen. Nur wenn der Abschluss der Police verpflichtend ist, muss das Geldhaus die Kosten dafür in den effektiven Jahreszins einrechnen.
Ein Test von biallo.de zeigt: Aus einem Zins von 4,88 können schließlich 27,36 Prozent werden.
Die verschiedenen Modelle der Restschuldversicherung
Finger weg vom klassischen Koppelgeschäft
Kosten einer Restschuldversicherung
Alternativen zur Restschuldversicherung
Restschuldversicherung kündigen
Risikolebensversicherung bei Immobilienkrediten
Häufige Fragen zum Thema Restschuldversicherung
Das erwartet Sie in diesem Artikel
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Was ist eine Restschuldversicherung?
Die verschiedenen Modelle der Restschuldversicherung
Finger weg vom klassischen Koppelgeschäft
Kosten einer Restschuldversicherung
Alternativen zur Restschuldversicherung
Restschuldversicherung kündigen
Risikolebensversicherung bei Immobilienkrediten
Häufige Fragen zum Thema Restschuldversicherung
Zum Anfang
Die wichtigen Details hebt sie hervor, jede Stelle streicht die Kreditberaterin mit gelbem Filzstift an, als sie das Angebot erläutert. Nettodarlehensbetrag, Laufzeit, Ratenhöhe, Gesamtbetrag, Sondertilgungsmöglichkeiten. Den Absatz in fetten schwarzen Lettern auf Seite eins überspringt sie. Kein Wort von der "günstigen Restschuldversicherung", mit der sich der Ratenkredit absichern lässt.
Erst nachdem sie das Angebot mit dem Kunden durchgegangen ist, sagt sie: "Was wir empfehlen, ist eine Ratenversicherung." Sie blättert auf die zweite Seite der Standardinformationen und kringelt ein Nein ein. "Der Schutz ist kein Muss", sagt die Filialleiterin eines Münchner Geldhauses.
Was der Tester von biallo.de bei dieser Bank erlebt hat, scheint eher die Ausnahme zu sein. Immer wieder beschweren sich Verbraucher, dass Bankberater ihnen gegenüber so getan hätten, als gebe es den Ratenkredit nur in Verbindung mit einer Restschuldversicherung. Was selten stimmt. Und nicht nur im Gespräch versuchen Banken, Kreditnehmern die Versicherung unterzuschieben. Auch Online-Formulare sind in vielen Fällen so programmiert, dass der Schutz automatisch mit beantragt wird, das Häkchen zum Abwählen der Option nicht leicht zu finden ist.
Verborgen bleibt in den meisten Fällen, was das Häkchen für die Zinsen bedeutet. Denn wenn der Kunde den Zusatzvertrag aus freien Stücken abschließt, muss die Bank die Kosten nicht in den effektiven Jahreszins einrechnen. Das besagt die Preisabgabenverordnung. Allein wenn die Bank Kredit und Versicherung in ein Junktim bindet, muss sie den Zins neu kalkulieren.
Was ist eine Restschuldversicherung?
Eine Restschuldversicherung ist an sich eine gute Sache. Sie schützt den Kreditnehmer beziehungsweise dessen Angehörige vor einem möglichen Zahlungsausfall in Folge von:
Krankheit,
unfallbedingter Invalidität,
unverschuldeter Arbeitslosigkeit und Tod.
Erleidet der Kreditnehmer einen dieser Schicksalsschläge, springt die Restschuldversicherung ein und übernimmt die Ratenzahlungen bzw. die komplette Restschuld im Todesfall. Dadurch sind auch die Hinterbliebenen des Kreditnehmers geschützt, die sonst für die Schulden des Erblassers haften.
Die verschiedenen Modelle der Restschuldversicherung
Grundsätzlich sind drei Versicherungsmodelle bei der Restschuldversicherung zu unterscheiden:
Basis-Absicherung
Absicherung nur im Todesfall. Stirbt der Kreditnehmer, übernimmt der Versicherer die Restschuld des Darlehens zum Zeitpunkt des Todesfalls. Somit werden die Erben des Kreditnehmers finanziell entlastet. Allerdings sollten Sie die Versicherungsbedingungen hier genau unter die Lupe nehmen. Denn einige Anbieter haben in ihren Verträgen Klauseln, welche die Leistungen im Todesfall begrenzen oder ausschließen – zum Beispiel bei bestimmten Vorerkrankungen. Mit unserer Checkliste im Todesfall erfahren Sie alle wichtigen Punkte, die Sie bei dem Tod eines Angehörigen beachten sollten.
Kombi-Absicherung
Die Versicherung begleicht die Restschuld nicht nur im Todesfall, sondern auch bei unfall- oder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers – und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kreditnehmer keine Lohnfortzahlung mehr erhält. Achtung: Ist der Kreditnehmer nur vorübergehend arbeitsunfähig, übernimmt die Versicherung nur die monatlichen Ratenzahlungen während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Auch hier gilt: Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen ist unverzichtbar.
Komplett-Absicherung
Hier ist neben Tod und Arbeitsunfähigkeit auch die unverschuldete Arbeitslosigkeit abgesichert. Unverschuldet bedeutet, dass der Kreditnehmer nicht selbst gekündigt hat oder verhaltensbedingt gekündigt wurde. In der Regel übernimmt der Versicherer bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit maximal zwölf Monatsraten. Bei den meisten Anbietern gibt es zudem eine Wartezeit beziehungsweise Karenzzeit von jeweils drei Monaten sowohl zum Beginn der Vertragslaufzeit als auch ab Eintritt der Arbeitslosigkeit, sodass Sie im ungünstigsten Fall bis zu sechs Monate warten müssen, bis Sie überhaupt eine Leistung erhalten.
Für den Kreditgeber hat die Restschuldversicherung drei entscheidende Vorteile: Zum einen sinkt für ihn das Risiko eines Zahlungsausfalls. Zweitens erhält er meist eine Abschlussprovision, die sich auf bis zu 30 Prozent der Versicherungsprämie beläuft.
Und drittens kassiert er für die Prämie auch noch Zinsen, da die Police meist vom Kreditinstitut mitfinanziert wird. Verständlich, dass Banken und Sparkassen im Rahmen von Kreditverhandlungen gerne eine Restschuldversicherung anbieten. Genau das ist Verbraucherschützern auch ein Dorn im Auge.
Immer wieder beschweren sich Verbraucher, dass Bankberater ihnen gegenüber so getan hätten, als gebe es den Ratenkredit nur in Verbindung mit einer Restschuldversicherung. Was selten stimmt. Und nicht nur im Gespräch versuchen Banken oder Sparkassen, Kreditnehmern die Versicherung unterzuschieben. Auch Online-Formulare sind in vielen Fällen so programmiert, dass der Schutz automatisch mit beantragt wird, das Häkchen zum Abwählen der Option nicht leicht zu finden ist.
Damit sollte eigentlich Schluss sein, denn im Jahr 2018 trat die europäische Richtlinie für den Versicherungsvertrieb (IDD) in Kraft. Laut dieser müssen Banken seitdem Verbraucher besser über Restschuldversicherungen informieren.
Doch Verbraucherschützer sind alles andere als zufrieden. Zwar sei in der EU-Richtlinie geregelt, dass Verbraucher umfassend beraten und informiert werden müssen. Das eigentliche Problem bleibe aber bestehen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gefordert, dass Kreditinstitute und Kreditvermittler gesetzlich dazu verpflichtet werden, Restschuldversicherungen nur separat und nicht gekoppelt an einen Kreditvertrag anzubieten. Stattdessen können Banken weiterhin Restschuldversicherungen zusammen mit einem Kredit verkaufen.
Um Verbraucher künftig besser gegen überhöhte Kreditzinsen zu schützen, wurde Anfang 2018 ein bundesweites Bündnis gegen Wucher gegründet. Mit dabei sind neben den Verbraucherzentralen aus Sachsen und Hamburg auch das Institut für Finanzdienstleistungen (IFF). Gemeinsam haben sie seitdem den Wucher-Banken den Kampf angesagt und wollen mehr Rechtssicherheit für Verbraucher schaffen.
Kosten einer Restschuldversicherung
Wie hoch die Kosten einer Restschuldversicherung ausfallen, hängt von der individuellen Situation des Kreditnehmers und der Höhe der Kreditsumme ab. Häufig ist aber von zehn bis 15 Prozent der Nettokreditsumme auszugehen.
Wenn Sie dieses Koppelgeschäft aus Kredit und Restschuldversicherung eingehen, werden die Kosten der Police in der Regel bei Auszahlung des Kreditbetrages auf einen Schlag fällig. Die Bank überweist dann die gesamte Summe an die Versicherung und erhält ihre Provision.
Was viele nicht wissen: Die Kreditvergabe hängt – zumindest offiziell – nicht vom Abschluss der Versicherung ab. Und die Kosten für die Restschuldversicherung sind in der Regel nicht im Effektivzins einberechnet.
Diese Praxis des Koppelgeschäfts wird seit Jahren von verschiedenen Instituten praktiziert. Bei der Kreditaufnahme werde Verbrauchern mehr Sicherheit durch eine Restschuldversicherung suggeriert, doch der eigentliche Nutznießer sei in diesem Fall die Bank, so Verbraucherschützer.
Enorme Preisunterschiede
Wie weit die Kosten für Ratenkredite und eine Restschuldpolice bei verschiedenen Banken auseinanderklaffen, verdeutlicht der nachfolgende Test:
Die Redaktion des Verbraucherportals biallo.de wollte es genau wissen und hat eine 59-jährige Angestellte aus Kassel beauftragt, einen Kredit über 10.000 Euro mit 36 Monaten Laufzeit bei 15 verschiedenen Instituten zu beantragen. Sie hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.300 Euro, wohnt im Eigentum, zahlt also keine Miete, und hat einen Schufa-Score von 99,21 Prozent, was kaum noch zu übertreffen ist. Diese Person sollte doch den besten Zins bekommen, oder?
Wie aus einem Zins von 4,88 schließlich 27,36 Prozent werden
Von den 15 Banken bieten elf bonitätsabhängige Zinsen an, also "ab" einem bestimmten Zins bis hinauf zu einem viel höheren. Hier gilt die Devise: Je geringer das Kreditausfallrisiko für die Bank ist, desto niedriger ist für den Kunden der Zins. Und wie sieht die Realität aus? Kein einziger Anbieter bietet unserer Testperson den besten Zins. Alle arbeiten mit einem unrealistischen Lockzins. Die Santander* verlangt 3,99 Effektivzins statt 1,99 Prozent. Bei der Targobank* werden aus 1,75 immerhin 2,94 Prozent. Und bei der Sparda-Bank Berlin werden aus 4,88 satte 8,69 Prozent Zinsen.
Wort halten dagegen die Banken, die allen ihren Kunden einen festen Zins anbieten. Und tatsächlich bekommt unsere Kandidatin den Kredit auch zu den angebotenen Zinsen. Bei der Bank of Scotland* für 2,79 Prozent Effektivzins, der PSD Berlin* für 2,99 Prozent, der ING* für 3,48 Prozent und der DKB* für 3,49 Prozent.
Wie groß die Unterschiede der einzelnen Anbieter sind, zeigt der Gesamtbetrag, den man in den drei Jahren an Zinsen zahlt. Nur 432,75 Euro sind es bei der Bank of Scotland*. Aber 1.678,40 Euro, die die Sparda-Bank Berlin oder die Volksbank Magdeburg verlangen.
Diese beiden Banken fallen auch in anderer Hinsicht negativ auf: In unsicheren Zeiten wie diesen wird sich der eine oder andere fragen, ob es eine Absicherung für den Fall gibt, dass man die Raten nicht zahlen kann. Für diesen Zweck bieten einem Banken und Sparkassen eine Restschuldversicherung an. Im Fall des Todes zahlt sie den offenen Betrag an die Bank. Und im Fall der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit übernimmt sie die Raten.
Sechs der zwölf Banken bieten diese Police coronabbedingt gar nicht an. Drei weitere haben den Schutz gegen Arbeitslosigkeit nicht mehr im Programm. Sechs bieten alle drei Komponenten an, aber zu sehr unterschiedlichen Preisen. Günstig ist die Offerte der DKB mit einem Preis von 772,85 Euro. Die Norisbank liegt mit 1.332,67 Euro in der Mitte.
Den Vogel schießen die Sparda-Bank Berlin und die Volksbank Magdeburg mit ihrem Easy-Credit-Angebot ab. Dieses Produkt der Nürnberger Teambank bieten fast alle Volks- und Raiffeisenbanken ihren Kunden an und kassieren für die Vermittlung eine Provision. Und die dürfte saftig sein.
Denn Sparda-Bank und Volksbank verlangen für die Police stolze 2.526,30 Euro. Rechnet man die Zinsen hinzu, kommt der Kunde auf Gesamtkosten von 4.204,70 Euro. Setzt man diesen Betrag ins Verhältnis zum Kredit von 10.000 Euro, errechnet sich ein Zins von 27,36 Prozent. Da sieht man, was aus einem Zins "ab 4,88 Prozent" doch werden kann ...
Die Ergebnisse unseres Tests haben wir für Sie in einer übersichtlichen Tabelle zusammengestellt. Diese macht deutlich, dass bonitätsabhängige Zinsen und Restschuldversicherungen (RSV) die Ratenkredite erheblich verteuern.
Für Banken ist die Restschuldversicherung ein lukratives Zusatzgeschäft. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die meisten Banken versuchen, Ihnen zusammen mit dem Kredit eine Restschuldversicherung anzubieten. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet, solch eine Versicherung abzuschließen – auch wenn die Bank versuchen sollte, Druck auf Sie auszuüben.
Wichtig ist, dass Sie daraufhin nicht einfach nachgeben, sondern der Bank die Stirn bieten. Hierbei haben Sie zwei Möglichkeiten:
Wenn Sie eine
Risikolebensversicherung haben, verweisen Sie darauf und bieten Sie diese als Sicherheit an. Alternativ dazu können Sie auch eine neue abschließen, das empfiehlt sich meist ohnehin als Hinterbliebenenschutz.
Ohne Risikolebensversicherung überlegen Sie, welche sonstigen Sicherheiten Sie für den gewünschten Kredit ins Feld führen können. Möglich sind beispielsweise bestehende Kapitallebens- oder Rentenversicherungen (aber nicht die Riester-Varianten). Auch eine Hypothek auf die eigene Immobilie ist möglich.
Restschuldversicherung kündigen
Haben Sie bereits eine Restschuldversicherung abgeschlossen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Ordentliche Kündigung
Wenn Sie von einer ordentlichen Kündigung Gebrauch machen möchten, müssen Sie im Vertrag nachschauen, an welche Fristen Sie sich hier zu halten haben. Mit einer Kündigung gehen zwar die Abschlusskosten und auch die bereits gezahlten Prämien verloren – Sie können sich aber immerhin anteilig die Prämien für die verbleibende Laufzeit zurückholen.
Wenn Sie den Kredit umschulden oder das Darlehen vorzeitig tilgen möchten, besteht ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Restschuldversicherung. Allerdings müssen Sie trotzdem eine gesonderte Kündigung aussprechen und die Versicherung auffordern, Ihnen anteilig Prämien zurück zu zahlen. Wenn Sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen, entfällt damit der Versicherungszweck. Deshalb entsteht ein Sonderkündigungsrecht. Sie brauchen die Restschuldversicherung schlichtweg nicht mehr.
Anders als bei Ratenkrediten, kann es durchaus sinnvoll sein, die Restschuld einer Baufinanzierung abzusichern. Dabei geht es vor allem darum, die Hinterbliebenen finanziell zu schützen, falls der Kreditnehmer stirbt, bevor das Darlehen zurückgezahlt ist.
Dazu schließen Sie am besten eine Risikolebensversicherung ab. Die Versicherungssumme kann in diesem Fall gleichbleibend über die gesamte Laufzeit sein, oder sie kann auch parallel zur Restschuld fallen.
Häufige Fragen zum Thema Restschuldversicherung
Was genau ist eine Restschuldversicherung?
Bei der Restschuldversicherung ist der Name Programm: Sie sichert eine aktuell bestehende Restschuld eines mittel- oder langfristigen Kredits ab. Die Restschuldversicherung ist vergleichbar mit einer Risikolebensversicherung. Allerdings wird kein Kapital aufgebaut, sondern für den vereinbarten Versicherungsfall ausschließlich das Risiko einer verbleibenden Restschuld versichert. Anders als eine klassische Risikolebensversicherung passt sich hier die Versicherung der Resthöhe des Kredits an. Sie wird also kleiner, je mehr bereits getilgt ist. Zudem wird die Versicherungsprämie nicht in Raten, sondern mit einer Einmalsumme bezahlt. Restschuldversicherungen sind teuer. Der effektive Jahreszins schnellt mit einer solchen Police sofort in die Höhe.
Warum stehen Restschuldversicherungen so häufig in der Kritik?
Restschuldversicherungen sind häufig sehr teuer und treiben die gesamten Kreditkosten in die Höhe. Immer wieder gab es Urteile, die zu hohe Berechnungssätze der Versicherer festgestellt haben. Häufig stehen die hohen Kosten in keinem Verhältnis zu den Leistungen. Viele Klauseln bei den Versicherungen schließen eine Leistung im Ernstfall aus und der Versicherte steht mit leeren Händen da.
Wie lange kann ich meine abgeschlossene Restschuldversicherung widerrufen?
Voreilig abgeschlossene Versicherungen können innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen oder jederzeit gekündigt werden. Wer bereits einen Ratenkredit abbezahlt hat, sollte sich seinen alten Vertrag noch mal genau durchsehen. Denn anders als bei Immobilienkrediten greift bei Ratenkrediten weiterhin das "ewige" Widerrufsrecht – vorausgesetzt die Widerrufsbelehrung im Vertrag ist falsch. Verbraucherschützer stellen fest, dass die entsprechenden Texte oft fehlerhaft oder unvollständig sind, vor allem wenn mit dem Kredit eine sogenannte Restschuldversicherung abgeschlossen wurde.
Wer kann sich mit einer Restschuldversicherung absichern?
Arbeitnehmer und Teilzeitkräfte, die mindestens 15 Stunden in der Woche beschäftigt sind, können eine Restschuldversicherung in Anspruch nehmen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen ein bestimmtes versicherbares Höchstalter noch nicht überschritten haben.
Ist bei einer Restschuldversicherung eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
Bei der Restschuldversicherung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich – anders als bei einer Risikolebensversicherung. Doch beachten Sie: Bereits bekannte Vorerkrankungen oder Folgen eines Unfalls sind in den ersten – häufig zwei – Jahren grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Denken Sie aber daran, dass die Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit an viele Bedingungen geknüpft ist. Es kann also sein, dass die Versicherung nicht zahlt.
Gibt es Höchstversicherungssummen bei der Restschuldversicherung?
Die Höhe der Beiträge und die damit versicherten Summen sind von Anbieter zu Anbieter verschieden. Als Faustregel gelten bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit monatliche Raten in Höhe von maximal 1.500 Euro bei einem Höchstdarlehen von 50.000 Euro. Die Höchstsumme für das Todesfallrisiko liegt bei 75.000 Euro.
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